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Symbolfoto zum Thema Breitbandausbau mit Modell eines Breitbandkabels

Quelle: Adobe Stock / Jörg Lantelme

Bis 2030 soll Deutschland flächendeckend mit Glasfaser ausgestattet werden – ein entscheidender Schritt für die Zukunftsfähigkeit und Innovationen in allen Bereichen des Landes.

Der Glasfaserausbau wird hauptsächlich von den Telekommunikationsunternehmen vorangetrieben. In Gebieten in denen ein wirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist, unterstützen wir aktiv mit der Gigabitförderung 2.0, um gleichwertige Lebensverhältnisse in der gesamten Bundesrepublik zu schaffen.

Die Förderaufrufe für das Jahr 2025 sind bereits im Januar gestartet. Näheres zur diesjährigen Förderung von Glasfaserinfrastruktur und Beratungsleistungen finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Die Förderung von Glasfaserinfrastruktur

Logo: Bundesförderung Breitband

Quelle: BMDV

Mit unserer Gigabitförderung 2.0 arbeiten wir kontinuierlich an unserem Ziel, bis 2030 Glasfaser in jedes Haus zu bringen. Die Förderanträge können von Gebietskörperschaften, also unter anderem von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft und Stadtstaaten gestellt werden.

Um sicherzustellen, dass das Potenzial des privatwirtschaftlichen Ausbaus und die eigentlichen Förderbedarfe vorab prioritär ausgelotet werden, sind seit 2024 im Vorfeld der Antragstellung sogenannte Branchendialoge durchzuführen. Die Branchendialoge finden zwischen den Gebietskörperschaften und Telekommunikationsunternehmen statt. Eine Handreichung zur Ausgestaltung eines Branchendialoges stellt das Gigabitbüro des Bundes zur Verfügung.

Zusätzlich wird gewährleistet, dass die Förderung in die Gebiete mit dem größten Nachhol- und Förderbedarf fließt. Dazu werden die Förderanträge anhand eines Kriterienkataloges transparent bepunktet. Projekte, die eine besonders hohe Punktezahl erreichen, können über den fast lane-Aufruf beantragt werden. Für alle anderen Projekte besteht die Möglichkeit der Antragstellung im Rahmen des Standard-Aufrufes.

Den Antragstellern wird die Möglichkeit gegeben, die Erfolgsaussichten ihres geplanten Förderantrages vorab zu prüfen. Hierzu steht ihnen ein Punktekompass zur Verfügung, der die Aussichten auf Bewilligung ensprechend des Kriterienkataloges bewertet. Durch diese Prognose zur Förderfähigkeit, kann die Gebietskörperschaft eine Entscheidung für oder gegen eine Antragstellung im jeweiligen Förderaufruf treffen.

Das Lückenschluss-Pilotprogramm

Mit dem Lückenschluss-Pilotprogramm wird die bestehende Gigabitförderung 2.0 gezielt ergänzt. Das Pilotprogramm ermöglicht den Ausbau von Glasfaseranschlüsse in kleinen Restgebieten, sogenannten Lücken, die wegen ihrer geringen Größe auch in Zukunft keine Erschließung erwarten können. Durch die geringen Projektgrößen sind die üblichen Genehmigungsverfahren für den Glasfaserausbau im Rahmen der Gigabitförderung 2.0 vereinfacht und beschleunigt.

Das Lückenschluss-Pilotprogramm verstärkt so die Synergien zwischen privatwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau. Es stellt sicher, dass auch verbliebene Lücken effizient gigabitfähig erschlossen werden können und unterstützt damit das Ziel einer flächendeckenden Gigabitversorgung in Deutschland.

Die Förderung von Beratungsleistungen

Beratungsrunde zwischen drei Personen am Schreibtisch

Quelle: BMDV

Für eine ausgewogene Balance zwischen privatwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau, unterstützen wir die Gebietskörperschaften zusätzlich mit unserer Förderung von Beratungsleistungen.

Gefördert werden unter anderem die technische und juristische Unterstützung, die Aufbereitung von Datengrundlagen und Geoinformationen für den Glasfaserausbau sowie die Vorbereitung und Durchführung von Branchendialogen.

Landkreise, Gemeindeverbände und kreisfreie Großstädte (ab 100 Tausend Einwohnern) erhalten im Rahmen der Förderung von Beratungsleistungen maximal 200 Tausend Euro Fördermittel. Für kleinere Städte und Gemeinden liegt die Förderhöchstgrenze bei 50 Tausend Euro. Die Förderung von Beratungsleistungen kann grundsätzlich nur einmalig beantragt werden.

Die zuständigen Bewilligungsbehörden

Die Durchführung unseres Förderprogramms erfolgt durch zwei Bewilligungsbehörden (Projektträger), die jeweils für rund die Hälfte der Fördergebiete zuständig sind. Die Projektträgerschaft wird von der aconium GmbH und der PwC GmbH WPG übernommen.

Darstellung der jeweiligen Fördergebietszuständigkeiten auf der Deutschlandkarte nach Bundesländern. Fördergebiet aconium GmbH: SH, MV, HH, HB, NI, NW, RP, HE, SL (Tel 030233249777) und Fördergebiet PwC GmbH: BB, BE, ST, SN, TH, BY, BW (Tel 03026365050)

Aktuelle Förderprojekte

Der Breitbandatlas als Teil des Gigabit-Grundbuches veranschaulicht anhand interaktiver Karten, bisherige Fördervorhaben und welche Bandbreiten für die Datenübertragung lokal zur Verfügung stehen. Er wird kontinuierlich weiterentwickelt und mit neuen Informationen und Funktionen ergänzt. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige unserer Förderprojekte vor.

Luftaufnahme von Stralsund

Quelle: Adobe Stock / riebevonsehl

Schiefergebirge

Quelle: Sven Lemnitzer

Bautzen

Quelle: Adobe Stock / Mike

Breitbandausbau im Landkreis Vorpommern-Rügen - Bundesförderung zeigt WirkungVon Fachwerk und Fiber: Die digitale Transformation im SchiefergebirgeDigitale Zukunft im ländlichen Raum: Breitbandausbau im Landkreis Bautzen
Fulda

Quelle: AdobeStock / magicpitzy

Aufnahme von Boppard am Rhein

Quelle: Adobe Stock / travelpeter

Luftaufnahme der Burg Gemen in Borken, Nordrhein-Westfalen

Quelle: Adobe Stock / Iurii

Fortschritte beim Gigabitausbau im Kreis Fulda dank Förderung vom BundDer Rhein-Hunsrück-Kreis steht vor der flächendeckenden Versorgung mit GlasfaserGigabitausbau im Kreis Borken: Ein Vorbild im Glasfaserausbau

Weitere Förderprojekte

Das KfW-Förderangebot für den Breitbandausbau

Die KfW fördert verschiedene Maßnahmen im Bereich des Breitbandausbaus. Dazu gehören der Aufbau und die Erweiterung passiver FTTH oder FTTB-Netze, einschließlich des Backbone-Netzes und der Anschluss von anderen Infrastrukturen wie Mobilfunkmasten oder Rechenzentren. Ebenfalls gefördert werden die aktiven Komponenten eines FTTH- oder FTTB-Netzes, einschließlich der Verkabelung im Gebäude. Darüber hinaus unterstützt die KfW auch die Planungs- sowie Nebenkosten im Zusammenhang mit diesen Projekten.

Für die Finanzierung dieser Maßnahmen stellt die KfW den KfW-Investitionskredit Digitale Infrastruktur sowie den KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur zur Verfügung.