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Eine Person im Business-Anzug hält und verwendet ein Tablet. Über dem Gerät schwebt in hologrammartiger Darstellung ein Paketsymbol innerhalb einer Transportkette. Ergänzt wird die Illustration durch diverse Icons zu Digitalisierung und Automatisierung.

Quelle: Adobe Stock / Harsha

Am 20. August 2020 ist die EU-Verordnung 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (englisch für "Electronic Freight Transport Information" (eFTI)) in Kraft getreten. Sie verpflichtet zahlreiche Behörden der EU-Mitgliedsstaaten dazu, im Kontrollfall gesetzlich vorgeschriebene Informationen bei der Güterbeförderung in elektronischer Form zu akzeptieren, wenn Unternehmen diese im dafür vorgesehenen Format und über zertifizierte Plattformen zur Verfügung stellen. Davon erfasst sind alle Transportmodi, also Straßen- und Schienengüterverkehr, die Binnenschifffahrt sowie Luftfrachttransporte.

Ausgangslage und Motivation

Die Beförderung von Gütern, einschließlich der Verbringung von Abfällen, wird von einer Vielzahl von Informationen begleitet, die zwischen den Unternehmen ausgetauscht und den zuständigen (nationalen) Behörden auf Verlangen fast ausschließlich in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Bisher gab es keinen einheitlichen Rechtsrahmen auf Unionsebene, der die zuständigen Behörden verpflichtet, die rechtsverbindlich vorgeschriebenen Frachtbeförderungsinformationen in elektronischer Form zu akzeptieren.

Dies bedeutet für Logistikunternehmen und die mit ihnen verbundenen Wirtschaftszweige (wie etwa Handel, Industrie und verarbeitendes Gewerbe) sowie für Behörden einen erheblichen Verwaltungsaufwand und ist mit zusätzlichen Kosten sowie negativen Umweltwirkungen verbunden.

Als Antwort auf diese Herausforderungen wurde die Verordnung (EU) 2020/1056 vom 15. Juli 2020 (RIS) über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) erlassen.

Die zentralen Zielsetzungen der eFTI-Verordnung sind die Förderung der Digitalisierung der Frachtbeförderung und der Logistikdienste, die Senkung der Verwaltungskosten, die Digitalisierung der Abläufe bei den zuständigen Behörden und die Verbesserung der Effizienz und die Nachhaltigkeit des Verkehrs. Zusätzliche Informations- oder Sprachanforderungen, die über die bestehenden Regelungen hinausgehen, sind nicht vorgesehen. Die Papierform ist auch weiterhin möglich.

Mehrere Lkw werden umrahmt von einem Netz aus Punkten, die durch Linien verbunden sind. In der Mitte des Bildes ist leuchtend blauer Text platziert, der die Digitalisierung und Automatisierung symbolisiert.

Quelle: Adobe Stock / gopixa

Dreidimensionales Rendering eines Güterzuges mit Frachtcontainern, der eine Gleisstrecke passiert.

Quelle: Adobe Stock / Scanrail

Weiterer Fahrplan bis zur Umsetzung

Die eFTI-Verordnung sieht einige Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte vor, die die Verordnung präzisieren sollen.

Bislang wurden folgende delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht:

  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/2024 (EUR-Lex) der Kommission vom 26. Juli 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/1056 durch Festlegung des gemeinsamen eFTI-Datensatzes und der eFTI-Teildatensätze

    Haftungsausschluss: Der delegierte Rechtsakt zu den Datensätzen und Teildatensätzen wurde nach den anwendbaren Vorschriften Teil der Unionsrechtsordnung. Wir machen Sie eindringlich darauf aufmerksam, dass die von der Europäischen Kommission veröffentlichten nationalen Datensätze fehlerhaft sind und empfehlen Ihnen vor deren Verwendung mit dem BMDV (Ansprechpartner s.u.) in Kontakt zu treten. Von einer ungeprüften Verwendung wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausdrücklich abgeraten. Aufgrund der anwendbaren Rechtsvorschriften konnte das BMDV - ohne qualifizierte Mehrheit unter den Mitgliedstaaten – die Annahme des Rechtsaktes nicht verhindern. Zur Sicherstellung der nötigen Qualität konnte Deutschland gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten jedoch zumindest die künftige Überarbeitung erfolgreich anregen.

Ab Januar 2025: Auf der Grundlage der in diesen ersten eFTI-Durchführungs- und delegierten Rechtsakten enthaltenen Umsetzungsspezifikationen können die Mitgliedstaaten mit der Entwicklung der IT-Systeme beginnen, die erforderlich sind, damit die Behörden eFTI-konforme Transportinformationen prüfen können.

Bis September 2025: Die Kommission plant, die ausstehenden eFTI-Durchführungsspezifikationen zu verabschieden. Diese werden detaillierte funktionale und technische Anforderungen an die von den Unternehmen zu nutzenden IT-Systeme und -Dienste (eFTI-Plattformen und eFTI-Diensteanbieter) sowie die Regeln für deren Zertifizierung enthalten.

Ab dem 9. Juli 2027: Die eFTI-Verordnung wird in vollem Umfang gelten. Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen die von den Betreibern über zertifizierte eFTI-Plattformen elektronisch übermittelten Informationen akzeptieren.

Alle zuständigen Behörden müssen in der Lage sein, papierlose Kontrollen auf der Grundlage digitaler Daten durchzuführen, deren Standards in der eFTI-Verordnung festgelegt sind.

Die Wirtschaftsbeteiligten (Frachteigentümer, Spediteure, Frachtführer) haben die Möglichkeit, die gesetzlich geforderten Informationen digital über zertifizierte Plattformen bereitzustellen, können aber vorerst weiterhin Frachtdokumente im analogen Format verwenden.

eFTI arbeitet mit strukturierten Datensätzen, die in der Verordnung festgelegt sind und nicht mit vollständigen Dokumenten. Damit ist sichergestellt, dass die zuständigen Behörden nur auf jene Informationen zugreifen können, die sie benötigen und zu deren Kontrolle sie auch befugt sind.

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