Alle reden vom Klimaschutz. Wir auch.
Angesichts der Tatsache, dass rund ein Fünftel des in Deutschland ausgestoßenen CO2 durch den Verkehr verursacht wird, erscheint eine umweltfreundliche Mobilität ohne die bereits heute weitgehend elektrisch fahrende Eisenbahn in Zukunft kaum möglich.
Die Eisenbahn ist das einzige flächendeckende öffentliche Verkehrsmittel in unserem Land und gilt zu Recht als sicher und verlässlich. Sie leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Leistungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft und die Mobilität unserer Bürgerinnen und Bürger.
Deshalb wollen wir den Verkehrsträger Schiene weiter stärken. Bis zum Jahr 2030 wollen wir gemeinsam mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen, -verbänden und -gewerkschaften doppelt so viele Bahnkundinnen und Bahnkunden gewinnen und den Anteil des Güterverkehrs auf der umweltfreundlichen Schiene auf mindestens 25 Prozent erhöhen. Hierfür haben Politik und Wirtschaft im Juni 2020 einen Schienenpakt geschlossen.
Abteilung Eisenbahnen im BMDV
Wir arbeiten in der Abteilung Eisenbahnen und ihren Referaten an der Stärkung der Schiene und an der Umsetzung der im Schienenpakt und im Masterplan Schienenverkehr vereinbarten konkreten Maßnahmen. Wir schaffen hierfür den rechtlichen Rahmen und vertreten die eisenbahnpolitischen Interessen Deutschlands in Europa. Wir stellen Bundesmittel bereit, um die Eisenbahnen für die Zukunft fit zu machen. | ||
Das sind unsere Schwerpunkte:
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Um spezielle Bereiche wie Sicherheitsüberwachung, Baugenehmigungen oder Unfälle kümmern sich die Behörden des Geschäftsbereichs wie etwa das Eisenbahn-Bundesamt oder die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung.
Europa
Wir setzen uns in den Europäischen Gremien für die weitere Verbesserung des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs und die Harmonisierung von Regelwerken ein.
Im Schienenpersonenfernverkehr sorgt ein Netz europäischer Hochgeschwindigkeitsstrecken für bessere Verbindungen als Alternative zum Auto und Flugzeug. Dieses Angebot soll für die Zukunft weiter ausgebaut werden. So sollen mit dem von der Bundesregierung während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr 2020 initiierten TEE 2.0-Konzept weitere Verbindungen im eigenwirtschaftlichen grenzüberschreitenden Schienenpersonenfernverkehr etabliert werden. Damit werden beispielsweise die europäischen Metropolen noch besser miteinander verknüpft; auch durch zusätzliche Nachtzugangebote. Angestrebt wird zudem ein Europatakt, mit dem die Bahnverbindungen über Grenzen hinweg aufeinander abgestimmt werden sollen. | ||
Die von der EU entwickelten Güterverkehrskorridore sind eine wichtige Grundlage für Schienengüterverkehre in Europa. Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern arbeiten wir daran, diese effizienter und leistungsfähiger zu machen. |
Bahnreform
Mit der Bahnreform des Jahres 1993 wurden aus den damaligen Staatsbahnen „Deutsche Bundesbahn“ und „Deutsche Reichsbahn“ privatrechtliche, für den Betrieb des Netzes und für den Transport von Personen und Gütern zuständige Unternehmen. Die verkehrs- und bahnpolitischen Zielsetzungen der Bahnreform waren und sind:
- Durch Förderung des Wettbewerbs mehr und qualitativ besseren Verkehr auf die Schiene zu bringen – sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr.
- Gleichzeitig die finanzielle Belastungen der Steuerzahler durch eine wirtschaftlich handelnde Deutsche Bahn AG zu begrenzen.
Der Wettbewerb auf der Schiene funktioniert. Die Erfolge sind sichtbar. Die Verkehrsleistungen haben in allen Bereichen zugenommen: um fast 80 Prozent im Güterverkehr und um fast 90 Prozent im Nahverkehr. Der Fernverkehr hat ein Plus von knapp 20 Prozent zu verzeichnen.
Die Fachleute unterscheiden zwischen einem intramodalen und einem intermodalen Wettbewerb. Der intramodale Wettbewerb der Eisenbahn-Verkehrsunternehmen untereinander sorgt für mehr Qualität im Sinne der Kunden. Insgesamt sind heute über 300 Eisenbahnverkehrsunternehmen auf dem deutschen Schienennetz unterwegs. Im intermodalen Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern konnte die Schiene einen deutlichen Zuwachs erzielen.
Der Reformprozess ist noch längst nicht abgeschlossen. Der Schienenverkehr steht vor großen Herausforderungen. Die durch Marktöffnung und Wettbewerb angestoßenen Dynamisierungseffekte bei den Verkehrsleistungen sind noch nicht ausgereizt. Sie können noch viel mehr zum Wachstum der Schiene und damit auch zum Klimaschutz beitragen. Kurzum: Der Schienenverkehr ist von zentraler Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft, für Wohlstand und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger und nicht zuletzt für ein Miteinander von Ökonomie und Ökologie.
Behörden- und Verwaltung
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) und das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) sind Behörden des Geschäftsbereichs. Sie befassen sich mit eisenbahnspezifischen Aufgaben. Die Bundesnetzagentur (BNetzA), eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), nimmt für das BMDV wichtige Aufgaben der Eisenbahnregulierung wahr.
Die vom Gesetzgeber beschlossenen Gesetze, Verordnungen oder anderen Rechtsakte werden von diesen Behörden selbständig und in eigener Verantwortung umgesetzt und ausgeführt. Dabei unterliegen die Behörden der Aufsicht des BMDV.
Dazu gehören insbesondere:
- Rechtsfehlerfreie und einheitliche Rechtsanwendung sowie Ermessenslenkung
- Hohe Qualität bei der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags
- Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns
- Transparente Entscheidungs- und Verwaltungsabläufe
- Guter Informationsfluss zwischen Ministerium und Behörden
Die Dienstaufsicht betrifft die Organisation einer Behörde sowie das Personalwesen. Sie sorgt für eine Erfüllung der Arbeitsaufgaben, z. B. durch ordnungsgemäße Ausstattung der Behörde mit Personal und Sachmitteln. Sie umfasst auch die Aufsicht über das persönliche Verhalten der Mitarbeiter.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist die deutsche Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen und Eisenbahnverkehrsunternehmen. Unter anderem ist das EBA zuständig für
Der Aufsicht durch das EBA unterliegen mehr als zwei Drittel aller Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland. | |
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) ist unter anderem Regulierungsbehörde für den Eisenbahnbereich. Im Bereich Eisenbahnregulierung überwacht die BNetzA die Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur. Eine wesentliche Aufgabe ist dabei, die diskriminierungsfreie Benutzung von Eisenbahninfrastruktur durch Eisenbahnverkehrsunternehmen und andere Zugangsberechtigte sicherzustellen. Die Eisenbahninfrastruktur umfasst hierbei Infrastruktur und Dienstleistungen sowohl bei Schienenwegen als auch bei Serviceeinrichtungen (z. B. Bahnhöfe oder Güterterminals). Die Entgeltregulierung umfasst die Prüfung und Genehmigung von Höhe und Struktur der Wegeentgelte und der sonstigen Entgelte der Eisenbahninfrastrukturunternehmen. | |
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) klärt die Ursachen von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb auf. Dabei hat sie jederzeit die Möglichkeit, Sicherheitsempfehlungen zur Verbesserung der Eisenbahnsicherheit auszusprechen. Da die Untersuchungen ausschließlich die Ziele Verbesserung der Eisenbahnsicherheit und Vermeidung künftiger Unfälle verfolgen, sind sie strikt von straf-, haftungs- und sonstigen zivilrechtlichen Verfahren zu trennen und auch davon unabhängig zu führen. Weitergehende Informationen zur BEU finden Sie unter www.beu.bund.de. | |
Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist 1994 im Zuge der Bahnreform entstanden. Im BEV werden staatliche Aufgaben gebündelt, von denen die im Wettbewerb stehende Deutsche Bahn AG dauerhaft entlastet werden soll. Als Wegbereiter einer erfolgreichen Bahnreform hat das BEV insbesondere Aufgaben in den Bereichen Personalverwaltung und Liegenschaftsmanagement. Weitergehende Informationen zum BEV finden Sie unter www.bev.bund.de. |