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Rettungsring an Reeling
Rettungsring an Reeling

Quelle: Fotolia smuki

Die Sicherheit auf See wird durch eine Vielzahl internationaler Übereinkommen gewährleistet und ständig weiter verbessert. Langfristig gesehen ist die Welt-Schifffahrt ein entscheidender Verkehrsträger mit guten Wachstums- und Beschäftigungschancen. Zur Gewährleistung seiner Nachhaltigkeit ist die Verbesserung und Anpassung der Vorschriften zur Sicherheit und Umweltfreundlichkeit dieses Sektors ständige Aufgabe und Ziel des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) in der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation und der Europäischen Union.

Hafenstaatkontrolle

Eine wichtige Säule der Schiffssicherheit ist die Hafenstaatkontrolle. Seit 1982 wird diese von der See-Berufsgenossenschaft (See-BG) im Auftrag des BMDV durchgeführt. Am 01. Januar 2010 haben sich die See-Berufsgenossenschaft und die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen zusammengeschlossen und die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) gegründet. Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr nimmt seitdem die Ausübung der Hafenstaatkontrolle wahr. Sie achtet auf die Einhaltung der internationalen Übereinkommen. Festgestellte Mängel müssen behoben werden. Bei schwerwiegenden Mängeln kann die Weiterfahrt unter Auflagen erfolgen bzw. ein Auslaufverbot ausgesprochen werden. In besonderen Einzelfällen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch das Einlaufen in die Hoheitsgewässer (Banning) untersagt werden. Durchgeführt wird die Hafenstaatkontrolle von erfahrenen Kapitänen und Ingenieuren, die ihre praktischen Erfahrungen in der Seeschifffahrt gesammelt haben. Eine qualitative Bewertung der Flaggenstaatsverwaltungen erfolgt anhand ihrer jeweiligen „Festhaltequote“ in Form einer sogenannten Weißen, Grauen und Schwarzen Liste (WGB-Liste), welche im Internet unter www.parismou.org/publications-category/performance-list veröffentlicht wird.

Eine solche Liste gibt es auch für anerkannte Klassifikationsgesellschaften, die im Auftrag einer Flaggenstaatsverwaltung tätig werden. Als Grundlage dienen Mängel im Zusammenhang mit Festhaltungen, die eindeutig einer unzureichenden Überprüfung durch eine sogenannte anerkannte Organisation zugeordnet werden können.

Ziel der Hafenstaatkontrolle

Zielsetzung der Hafenstaatkontrolle ist die Eliminierung von Substandardschiffen und das Erreichen eines höheren Sicherheitsstandards sowie die Verbesserung der Lebensbedingungen an Bord, Schutz der Meeresumwelt und die Leichtigkeit des Seeverkehrs.

Internationale Zusammenarbeit

Um die Wirksamkeit der Kontrollen weiter zu verbessern und zu harmonisieren gibt es seit 1982 die Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle (Paris Memorandum of Understanding - Paris MoU). Durch den großen regionalen Geltungsbereich von mittlerweile 27 Mitgliedstaaten ist sie das maßgebende Hafenstaatkontrollabkommen.

Verbesserung und Anpassung von Vorschriften

Durch die Neufassung der Hafenstaatkontrollrichtlinie wurde ab dem 01. Januar 2011 die vorherige eher quantitative 25-Prozent-Vorgabe abgelöst und eine 100-Prozent-Abdeckung ermöglicht. Jedes Schiff im Bereich des Paris MoU wird danach durch periodische Inspektionen besichtigt. Durch eine umfassende Datenbank (THETIS) erfolgt die Auswahl der Schiffe, die überprüft werden sollen. Grundlage dafür sind Ergebnisse aus früheren Hafenstaatkontrollen, die Einbeziehung von Leistungsdaten (Performance) von den zuständigen Flaggenstaaten, beauftragten Klassifikationsgesellschaften und den verantwortlichen Reedereien sowie die Kalkulation eines Risikofaktors. Schiffe mit hohem Risiko werden danach bevorzugt besichtigt, Qualitätsschiffe werden dagegen weniger häufig kontrolliert. 

Statistik

Weitergehende Informationen zu Besichtigungen, Festhaltungen und den Leistungen der Flaggenstaaten und Besichtigungsorganisationen im Geltungsbereich der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle finden sie unter https://www.parismou.org/publications-category/annual-reports.