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Der Funkfrequenzausschuss (RSC) wurde auf Basis der Frequenzentscheidung (Radio Spectrum Decision) 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum 24. April 2002 gegründet. Der RSC ist ein Komitologie-Expertenausschuss, der die Europäische Kommission bei der Entwicklung frequenztechnischer Durchführungsrechtsakte unterstützt. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter Vorsitz eines Vertreters der Europäischen Kommission zusammen. Deutschland wird im Ausschuss durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vertreten.

Die notwendigen technischen Studien über die harmonisierten Bedingungen werden durch Mandate der Europäischen Kommission, sog. „EC mandates“, direkt durch den RSC bei der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) beauftragt. Die Beantwortung der Mandate erfolgt durch den ECC-Ausschuss (Electronic Communications Committee) der CEPT.

Der RSC prüft die aus den Mandaten resultierenden Vorschläge der Kommission zu harmonisierten Bedingungen der Frequenznutzung. Das Ergebnis ist eine Entscheidung, ob und wie diese Maßnahmen in der Gemeinschaft Anwendung finden sollen, und es wird eine Umsetzungsfrist für die EU-Mitgliedstaaten festgelegt. Diese Entscheidungen müssen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und sind damit unmittelbar für die Mitgliedstaaten gültig.