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Aktive Mobilität zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist gesund, umweltfreundlich, zeitlich flexibel, individuell, emissionsfrei und kostengünstig. Sie zu fördern, ist daher wichtiger Bestandteil einer zukunftsorientierten Mobilitäts- und Verkehrspolitik in Deutschland.

Bei der Anzahl der Wege liegt laut infas Mobilitätsreport der Rad- und Fußverkehr im Jahr 2020 bei circa 40 Prozent bundesweit. Das Fahrrad haben im Jahr 2019 in Deutschland 44 Prozent der Menschen regelmäßig genutzt (Quelle: Fahrrad-Monitor Deutschland 2019). Das waren 6 Prozentpunkte mehr als im Jahr 2015. Mit der Corona-Pandemie hat das Radverkehrsaufkommen abermals zugenommen (Quelle: Fahrrad-Monitor Deutschland Corona-Befragung 2020). Immer häufiger wird das Fahrrad auch als Ersatz zum Auto genutzt, nicht zuletzt, weil Lasten- und Elektrofahrräder im Trend liegen.

Der Fußverkehr ist die klimaschonendste Form der Fortbewegung. Fast jeder dritte Weg wird aktuell zu Fuß zurückgelegt. Der Fußverkehr verbindet zudem verschiedene Verkehrsträger. Er ist damit ein wesentliches Element insbesondere des Umweltverbundes aus öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), Fahrrad- und Fußverkehr.

Auch Elektroroller und andere Fahrzeuge der so genannten Mikromobilität sind im Betrieb emissionsfrei. Sie können helfen, unterschiedliche Transportmittel wirksam zu verknüpfen und kurze Distanzen („letzte Meile”) effizient zu überbrücken.

Mehrere Fahrräder fahren auf einem gekennzeichneten Radweg

Quelle: Adobe Stock / Mikael Damkier

Klimaschutzmaßnahmen

Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 wurden das Sonderprogramm „Stadt und Land“, das Radnetz Deutschland, zusätzliche Finanzhilfen für Radschnellwege sowie die Förderung innovativer Modellvorhaben auf den Weg gebracht beziehungsweise erweitert. Für diese Programme, die Investitionen in die Radinfrastruktur von Ländern und Kommunen initiieren und finanzieren sollen, werden aus dem Klimapaket Mittel in Höhe von 900 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ wurde im Juni 2021 aus Mitteln des „Klimaschutz Sofortprogramms 2022“ um 300 Millionen Euro aufgestockt, um damit die Radinfrastruktur weiter zu verbessern und Fahrrad- und Pedelecparken an den Schnittstellen zum ÖPNV zu unterstützen.

Zudem wurden mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 fahrradfreundlichere Rahmenbedingungen geschaffen. Dazu gehören etwa ein Mindestabstand, den Autos beim Überholen von Fahrrädern einzuhalten haben, ein generelles Halteverbot für Kraftfahrzeuge auf Radwegen oder Erleichterungen bei der Anordnung von Fahrradzonen.

Auch der Nationale Radverkehrsplan (NRVP) – die Strategie der Bundesregierung zur Förderung des Radverkehrs in Deutschland – dient der Umsetzung des Klimaschutzes im Verkehrsbereich. Der in diesem Jahr veröffentlichte neue Nationale Radverkehrsplan 3.0 enthält Leitbilder, Themenschwerpunkte und konkrete Ziele, die Bund, Länder und Kommunen sowie weitere Akteure innerhalb ihrer Zuständigkeiten verfolgen.

Weiterführende Informationen zum Radverkehr finden Sie hier.

Das BMDV fördert die Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs ebenfalls mit verschiedenen Maßnahmen. Diese sollen zukünftig in einer Fußverkehrsstrategie gebündelt werden. Ziel der Strategie ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für zu Fuß Gehende in Deutschland.

Weitere Informationen zum Fußverkehr finden Sie hier.

Bezüglich der Mikromobilität wurden mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Juni 2019 die Voraussetzungen geschaffen, damit Elektrokleinstfahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen können. Mit der StVO-Novelle werden Elektroroller in bestimmten Bereichen Fahrrädern gleichgestellt, etwa bei der Nutzung von Fahrradzonen oder der Befahrung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung.