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Start eines Flugzeuges

Quelle: Fotolia / Andrew Barker

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr legt auf Grund der geltenden internationalen, europäischen und nationalen Vorschriften die Rahmenbedingungen für eine sichere und nachhaltige Zivilluftfahrt in Deutschland fest. Dazu gehört unter anderem die Publikation eines Sicherheitsprogrammes, des „State Safety Programms“. Im Rahmen des Luftverkehrssicherheitsmanagements übernimmt das BMDV die Verantwortung für die Vorbereitung, Verabschiedung und Fortschreibung des deutschen Luftverkehrssicherheitsprogrammes (State Safety Programme – SSP) und seiner Anhänge. Gegenstand des Programmes ist die technische und betriebliche Sicherheit. Die Abwehr äußerer Gefahren (Luftsicherheit, „Security“) ist nicht Bestandteil.

Das Luftverkehrssicherheitsprogramm definiert die Grundlagen des staatlichen Luftverkehrssicherheitsmanagements

Sicherheitsmanagementmechanismen umfassen Methoden auf Systemebene zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Luftverkehrssicherheit. Das deutsche Luftverkehrssicherheitsprogramm ist die Beschreibung unseres Sicherheitsmanagementsystems auf nationaler Ebene. Als Mitglied der Internationalen Organisation für Zivilluftfahrt ist Deutschland zur Implementierung eines solchen Programms verpflichtet. Entsprechend orientiert sich das Programm an den Vorgaben im Anhang 19 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, zu denen vier Sektoren und acht sogenannte kritische Sicherheitselemente gehören. Diese Sektoren sind:

  • Grundsätze und Leitlinien der Luftverkehrssicherheit, Ziele und Ressourcen
  • Risikomanagement
  • Gewährleistung der Sicherheit
  • Förderung der Sicherheit, Kommunikation

Der nationale Luftverkehrssicherheitsplan beinhaltet konkrete Maßnahmen zu Verbesserung der Luftverkehrssicherheit in Deutschland

Über das jeweilige Luftverkehrssicherheitsprogramm wird die nationale Luftverkehrssicherheit koordiniert und systematisch verwaltet. Der nationale Luftverkehrssicherheitsplan (Deutscher Plan für Luftverkehrssicherheit, GPAS) beschreibt konkrete Maßnahmen, um die Luftverkehrssicherheit stetig zu verbessern und aktuelle Themen, Gefährdungen sowie Risiken zu adressieren. Bei der Erstellung dieses Plans orientiert sich Deutschland am Globalen Plan für Flugsicherheit (Global Aviation Safety Plan – GASP) der Internationalen Organisation für die Zivilluftfahrt (ICAO) und dem „European Plan for Aviation Safety“, der regelmäßig von der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit EASA veröffentlicht wird.

Der GPAS schafft auf nationaler Ebene ein gemeinsames Grundverständnis für Luftverkehrssicherheit und für die Ansätze, wie diese bei bestimmten Themen im Detail zu erreichen ist. Dadurch werden die Artikel 5 bis 8 der EASA-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2018/1139) in Deutschland angewendet, welche die Mitgliedstaaten der Europäischen Union anhalten, ein nationales Sicherheitsprogramm und einen Plan für Luftverkehrssicherheit aufzustellen. Das Programm und der Plan betreffen zum einen die Luftfahrtverwaltung, also alle für die Luftverkehrssicherheit zuständigen Behörden und beauftragte Stellen in Deutschland und zum anderen die jeweils in den verschiedenen Luftverkehrsbereichen tätigen Unternehmen und Dienstleister (z. B. Flugsicherung, Flugbetrieb, Ausbildungsorganisationen und Ausbildungsbetriebe, Flugplätze, technische Betriebe und Verbände).

Grundsätze und Leitlinien der Luftverkehrssicherheit in Deutschland fördern ein gemeinsames Grundverständnis

Zur Verdeutlichung des hohen Stellenwerts der Luftverkehrssicherheit wurden nationale Grundsätze und Leitlinien der Luftverkehrssicherheit erarbeitet und in Kraft gesetzt, die sogenannte „State Safety Policy“. Ziel der gemeinsamen Grundsätze und Leitlinien ist es, eine positive Sicherheitskultur, einen offenen Austausch zu Themen der Luftverkehrssicherheit und das Miteinander der Luftfahrtakteure in Deutschland zu fördern. Mit diesen Grundsätzen und Leitlinien soll die Luftverkehrssicherheit als Grundlage allen Handelns in den Fokus der täglichen Betriebsabläufe rücken.

Mit den Grundsätzen und Leitlinien der Luftverkehrssicherheit wird erstmals eine gemeinsame Grundlage für die Priorisierung der Luftverkehrssicherheit in allen deutschen Luftfahrtbehörden geschaffen. Weitere Akteure aus der Luftfahrtbranche (u.a. Unternehmen, Organisationen, Verbände, Vereine) haben ebenso die Möglichkeit, sich zu den deutschen Grundsätzen und Leitlinien der Luftverkehrssicherheit zu bekennen und diese im Rahmen der eigenen Managementsysteme zu berücksichtigen.

Luftverkehrssicherheitsberichte

Sowohl gemäß VO (EU) Nr. 996/2010 als auch gemäß VO (EU) Nr. 376/2014 besteht eine Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Veröffentlichung eines jährlichen Berichts, um die Öffentlichkeit über das aktuelle Sicherheitsniveau im zivilen Luftverkehr zu informieren. Die Luftverkehrssicherheitsberichte bilden einen wichtigen Bestandteil in der Dokumentation des staatlichen Luftverkehrssicherheitsmanagements.