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Start eines Flugzeuges

Quelle: Fotolia / Andrew Barker

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr legt auf Grund der geltenden nationalen und internationalen Vorschriften die Rahmenbedingungen für eine sichere und nachhaltige Zivilluftfahrt in Deutschland fest. Dazu gehört auch die Publikation eines Sicherheitsprogrammes, des „State Safety Programms“. Das BMDV übernimmt die Verantwortung für die Vorbereitung, Verabschiedung und Fortschreibung des deutschen Luftverkehrssicherheitsprogrammes – SSP und seiner Anhänge. Gegenstand des Programmes ist die technische und betriebliche Sicherheit. Die Abwehr äußerer Gefahren („Security“) ist nicht Bestandteil.

Was ist das Luftverkehrssicherheitsprogramm?

Das deutsche Luftverkehrssicherheitsprogramm ist die Beschreibung unseres Sicherheitsmanagementsystems auf nationaler Ebene. Als Mitglied der Internationalen Organisation für Zivilluftfahrt ist Deutschland zur Implementierung eines solchen Programms verpflichtet. Entsprechend orientiert sich das Programm an den Vorgaben im Anhang 19 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, zu denen vier Sektoren und acht sogenannte kritische Sicherheitselemente gehören. Diese Sektoren sind:

  • Luftverkehrssicherheitsstrategie, Ziele und Ressourcen,
  • Risikomanagement
  • Gewährleistung der Sicherheit
  • Förderung der Sicherheit, Kommunikation

Das erste deutsche Luftverkehrssicherheitsprogramm wurde 2020 veröffentlicht. In jährlichem Rhythmus erfolgt eine Überprüfung der Ergebnisse der getroffenen Maßnahmen und des Bedarfs einer Aktualisierung.

Warum ein Luftverkehrssicherheitsprogramm?

Sicherheitsmanagementmechanismen umfassen Methoden auf Systemebene zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Luftverkehrssicherheit auf internationaler, europäischer, nationaler und auf Ebene der Unternehmen und in vielen Staaten zudem in den Luftsportverbänden. Staatliche Luftverkehrssicherheitsprogramme sind ein Sicherheitsmanagementelement auf nationaler Ebene. Über das jeweilige Luftverkehrssicherheitsprogramm wird die nationale Flugsicherheit koordiniert und systematisch verwaltet. Bei der Erstellung dieses Plans wird sich Deutschland entsprechend EU-rechtlicher Vorgaben maßgeblich an dem „European Plan for Aviation Safety“ orientieren, der regelmäßig von der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit EASA veröffentlicht wird.

Der Deutsche Plan für Luftverkehrssicherheit (German Plan for Aviation Safety – GPAS) ergänzt die im Luftverkehrssicherheitsprogramm festgelegte Grundausrichtung um konkrete Maßnahmen sowie Parameter für deren Überwachung. Aufgegriffen werden dabei die Vorgaben des Globalen Plans für Flugsicherheit (Global Aviation Safety Plan – GASP) der Internationalen Organisation für die Zivilluftfahrt und des Europäischen Plans für Flugsicherheit (European Plan for Aviation Safety – EPAS) der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit. Der GPAS schafft auf nationaler Ebene ein gemeinsames Grundverständnis für Luftverkehrssicherheit und für die Ansätze, wie diese bei bestimmten Themen im Detail zu erreichen ist. Dadurch werden die Artikel 5 bis 8 der EASA-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2018/1139) umgesetzt, welche die Mitgliedstaaten der Europäischen Union anhalten, ein nationales Sicherheitsprogramm und einen Plan für Luftverkehrssicherheit aufzustellen. Diese betreffen zum einen die Luftfahrtverwaltung, also alle für die Luftverkehrssicherheit zuständigen Behörden und beauftragte Stellen in Deutschland, und zum anderen die jeweils in den verschiedenen Luftverkehrsbereichen tätigen Betreiber und Dienstleister (z. B. Flugsicherung, Flugbetrieb, Ausbildungsorganisationen und Ausbildungsbetriebe, Flugplätze, technische Betriebe und Verbände). Das Luftverkehrssicherheitsprogramm der Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche Plan für Luftverkehrssicherheit stellen eine ergebnisorientierte, regelmäßige und offene Kommunikation zwischen den Beteiligten sicher, um die Luftverkehrssicherheit weiter zu stärken.