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Grünbrücke an der B 38 in Hessen

Quelle: BMDV

Der Bau von Straßen führt in unterschiedlicher Intensität zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft.

Durch die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien, Landschaftspflegerischen Begleitplänen (mit Artenschutzbeitrag) und FFH-Verträglichkeitsstudien werden die Auswirkungen von Straßen auf die Umwelt umfassend ermittelt, bewertet und bei der Genehmigung berücksichtigt.

Es ist auch Aufgabe des Straßenbaus, die nachteiligen Auswirkungen von Straßen so weit wie möglich zu vermeiden oder durch spezielle Maßnahmen auszugleichen. Hierzu werden landschaftspflegerische Maßnahmen umgesetzt.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es sicherzustellen, dass zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen die Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen von Umweltprüfungen frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden und die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen bei der Genehmigung von Straßenbauvorhaben so früh wie möglich berücksichtigt werden.

Der Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen ist in der Regel UVP-pflichtig.

Die für die Genehmigung zuständige Behörde (i.d.R. die Planfeststellungsbehörde) bewertet die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf der Grundlage der Unterlagen der Straßenbauverwaltung als Träger des Vorhabens (Umweltverträglichkeitsstudie) und bezieht die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden ein.

Eingeführte Regelwerke:

  • Musterkarten für Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau (Musterkarten UVS) – Ausgabe 1995 [Bezug: Verlags-Kartographie GmbH, Hofstatt 7, 36304 Alsfeld]

  • Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung (M UVS) – Ausgabe 2001 [Bezug: FGSV-Verlag]

Die Straßenbauverwaltung ist bei der Planung des Neu- und Ausbaus von Bundesfernstraßen verpflichtet, erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.

Durch die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Leitplanes (LBP) nach den Vorgaben der Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP) werden die notwendigen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen vorbereitet.

Besonders hohe Anforderungen werden gestellt, wenn europäisch bedeutsame Schutzgebiete oder Arten betroffen sind.

Bei der möglichen Beeinträchtigung von europäischen Schutzgebieten des Netzes Natura 2000 ist in einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (für Fauna, Flora, Habitat) die Verträglichkeit nachzuweisen; entsprechende Maßnahmen (sogenannte Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Kohärenzsicherung) sind vorzusehen und in den LBP zu integrieren.

Bei dem Vorkommen von besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten, die nicht an bestimmte Schutzgebiete gebunden sind, gilt ähnliches. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege können helfen, die negativen Folgen abzumildern und zu auszugleichen.

Eingeführte Regelwerke:

  • Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP) und Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP) – Ausgabe 2004 [Bezug: Verlags-Kartographie GmbH, Hofstatt 7, 36304 Alsfeld]

  • Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MAmS) – Ausgabe 2000 [Bezug: FGSV-Verlag]

  • Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen (M AQ) – Ausgabe 2008 [Bezug: FGSV-Verlag]

  • Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP) – Ausgabe 2011 und Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau (Musterkarten LBP) – Ausgabe 2011 [download]

  • Vorgezogene naturschutzrechtliche Maßnahmen im Straßenbau und deren Finanzierung – Ausgabe 2010 [download]

Die Ausführung des Straßenbegleitgrüns und der landschaftspflegerischen Maßnahmen erfolgt nach den Vorgaben der Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau (ELA), Ausgabe 2013 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen.

Die Straßenbepflanzung erfüllt verschiedene Zwecke, insbesondere sind landschaftsökologische und landschaftsgestalterische wie auch verkehrstechnische und bautechnische Belange zu nennen. Die Verkehrssicherheit ist dabei zu beachten.

Nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes sollen in der freien Natur Gehölze und Saatgut vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden; ab 2020 handelt es sich um Pflicht. Innerhalb dieser Zeit soll eine Umstellung auf heimisches Pflanzgut stattfinden.

Kompensationsflächen können von den Straßenbauverwaltungen bzw. von anderen beauftragten Dritten unterhalten und gepflegt werden, sie können aber auch an andere Träger wie zum Beispiel die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder Naturschutzstiftungen der Länder übertragen werden.

Eingeführte Regelwerke:

  • Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau (ELA) mit den Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Ausführungspläne im Straßenbau (Musterkarten LAP) – Ausgabe 2013 [Bezug: FGSV-Verlag]

  • Merkblatt Alleen – Ausgabe 1992 (MA-StB 92) [Bezug: Verkehrsblatt-Verlag]

  • Merkblatt für Baumpflegearbeiten an Straßen – Ausgabe 1994 [Bezug: FGSV-Verlag]

  • Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung, Abschnitt 3: Lebendverbau (RAS-LG 3) – Ausgabe 1983 [Bezug: FGSV-Verlag]

  • Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4) – Ausgabe 1999 [Bezug: FGSV-Verlag]

  • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV Baumpflege) - Ausgabe 2017 [Bezug: FLL]

  • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau – Ausgabe 2018 (ZTV La-StB 18)

  • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau - Ausgabe 2018 - (ZTV La-StB 2018)

Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Straßenwesen werden im Rahmen der Ressortforschung oder der Gemeinsamen Forschung mit der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Forschungsvorhaben durchgeführt, in denen die Wirkungen der Straße auf Landschaftsbild und Naturhaushalt und die Wirksamkeit von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen untersucht werden. Hinzu kommen anwendungsbezogene Gutachten zu speziellen Fragen des Naturschutzrecht und der Entwicklung von Arbeitshilfen, Leitfäden und Datenbanken zur Unterstützung der Straßenbauverwaltungen der Länder.

Bei dem Bau von Straßen werden – soweit erforderlich – Grünbrücken oder andere Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen errichtet; im Bestand sollen Maßnahmen zur Wiedervernetzung im Rahmen des Bundesprogramms Wiedervernetzung realisiert werden. Die Maßnahmen dienen der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Erhöhung der Verkehrssicherheit (Vermeidung von Wildunfällen).

Im November 2007 hat das Bundeskabinett die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) beschlossen. Danach sollen neue Verkehrswege eine ausreichende ökologische Durchlässigkeit aufweisen. Bis 2020 sollen von den bestehenden Verkehrswegen in der Regel keine erheblichen Beeinträchtigungen des Biotopverbundsystems mehr ausgehen, so dass die ökologische Durchlässigkeit von zerschnittenen Räumen erreicht ist.

Auf der Basis der NBS wurde – wie im Koalitionsvertrag 2009 festgelegt – das Bundesprogramm Wiedervernetzung von einer interministeriellen Arbeitsgruppe erarbeitet und vom Bundeskabinett verabschiedet.

Das Bundesprogramm Wiedervernetzung ist die Grundlage für den Bau von Querungshilfen im bestehenden Bundesverkehrswegenetz in den wichtigsten Lebensraumkorridoren. Das Programm enthält eine Liste der 93 prioritären Wiedervernetzungsabschnitte, die im Rahmen eines Forschungsvorhabens des Bundesamtes für Naturschutz unter Beteiligung der Interministeriellen Arbeitsgruppe ermittelt wurden.

Bereits vor Fertigstellung des Bundesprogrammes Wiedervernetzung wurden im Rahmen des Konjunkturpaketes II (KP II) Wiedervernetzungsmaßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen außerhalb von Neu- oder Ausbaumaßnahmen umgesetzt.