Die bundesweite Potenzialanalyse dient als Indikator für die eigenwirtschaftliche Erschließbarkeit mit Glasfasernetzen und einen etwaigen Bedarf an Förderung. Mit ihr wird ein Meilenstein der Gigabitstrategie umgesetzt.

Die Kartenansicht weist die mögliche Reichweite des eigenwirtschaftlichen Ausbaus (Potenzial) auf verschiedenen Verwaltungsebenen aus. Ergänzt werden die dargestellten Potenziale durch weitere Kennzahlen (Haushaltsanzahl, Glasfaserquote, Versorgungsdaten) sowie um Angaben zu laufenden und fertiggestellten Förderprojekten.

Auf dieser Seite finden Sie neben der kartographischen Darstellung auch häufig gestellte Fragen und Antworten sowie einen Bericht mit Hinweisen zur Methodik und ein Datenblatt mit den Ergebnissen der Analyse zum Download.


Legende:

Legende der Farben in der Karte

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Haushalte und Unternehmen: ca. 0

Gliederung:

Potenzial eigenwirtschaftlicher Ausbau: 0

Status Quo der Breitbandversorgung gemäß Breitbandatlas des Bundes (Datenstand 06.2023):

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Glasfaserquote (FTTB/H) in %
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Versorgung ≥ 1.000 Mbit/s in %
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Versorgung ≥ 400 Mbit/s in %
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Versorgung ≥ 100 Mbit/s in %
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Versorgung ≥ 30 Mbit/s in %

Bundesförderprogramm Breitband

0 Projekte in Antragstellung

0 Projekte in Bau

0 Projekte in Betrieb

Das Gigabitbüro des Bundes, als Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), bietet unter https://www.gigabitbuero.de/ewa ein umfangreiches Angebot an, um kommunale Vertreterinnen und Vertreter beim Umgang mit den Ergebnissen der Potenzialanalyse zu unterstützen:

  • Das Eigenwirtschaftliche Ausbauportal (EWA-Portal) bietet eine digitale Möglichkeit zur Vernetzung zwischen Kommunen und Netzbetreibern. Kommunen können ein individuelles Profil zur Vernetzung anlegen.
  • Ein passender Workshop erläutert Hintergründe und Umgang mit der Potenzialanalyse.
  • In einer Sprechstunde können individuelle Fragestellungen zur Potenzialanalyse geklärt werden.


Häufige Fragen und Antworten zur Potenzialanalyse

Methodik

Ziel der Potenzialanalyse ist es, in einer modellhaften Analyse zu ermitteln, welche Adressen von Privathaushalten, Gewerbestandorten und öffentliche Einrichtungen in Deutschland grundsätzlich eigenwirtschaftlich mit Glasfaseranschlüssen durch Netzbetreiber erschlossen werden können. Die eigenwirtschaftliche Ausbauquote stellt den prozentualen Anteil der Haushalte und Gewerbestandorte dar, der mit den errechneten Netzausbaukosten und der festgelegten Investitionsobergrenze privatwirtschaftlich erschlossen werden kann. Sie basiert auf einer Grobnetzplanung „auf der grünen Wiese“, d.h. sie stellt eine volkswirtschaftlich optimale Erschließung dar.

Im Modell werden für jeden Anschluss innerhalb der Gemeinde die durchschnittlichen Investitionskosten pro Anschluss eines Glasfaseranschlussnetzes berechnet. Um die Höhe der Investitionskosten zu bestimmen, wurden je nach geografischer Lage unterschiedliche Tiefbaukosten pro Meter angenommen.
Diese Investitionskosten werden mit einer am Markt abgefragten Investitionsobergrenze verglichen, zu der Telekommunikationsunternehmen Gebäude bzw. Haushalte und Gewerbestandorte theoretisch an ein Glasfasernetz anschließen würden.
Die Investitionsobergrenze beschreibt die maximalen Durchschnittskosten pro Anschluss in einem Ausbaugebiet. Liegen die Durchschnittskosten über dieser Grenze, wird das eigenwirtschaftliche Ausbaugebiet und die darin liegenden Haushalte und Gewerbestandorte so weit reduziert, bis die Investitionsobergrenze eingehalten wird. Der verbleibende Anteil an Haushalten und Gewerbestandorten wird als eigenwirtschaftliches Ausbaupotenzial dargestellt.
Abschließend wird bei der konkreten Darstellung des eigenwirtschaftlichen Ausbaupotenzials eine Obergrenze von 98 Prozent festgelegt. Die Obergrenze spiegelt das Marktverhalten dahingehend wider, dass Netzbetreiber in der Regel nicht alle Anschlüsse in einer Gemeinde mit Glasfaser versorgen.

Um möglichst praxisnahe Daten zu erhalten, wurden mithilfe einer Umfrage nationale und regionale Netzbetreiber sowie Ausbau- und Planungsunternehmen zu Tiefbaukosten und Investitionsobergrenzen befragt. So konnten sowohl Daten von bundesweit als auch regional tätigen Unternehmen in die Analyse miteinbezogen werden. Aus dieser Umfrage wurden durchschnittliche Preise für unterschiedliche Gebietskategorien abgeleitet, wobei eher konservativere Werte verwendet wurden (d.h. eher höhere Kosten im Tiefbau und eher niedrigere Investitionsobergrenzen).
Neben der Grobnetzplanung sind auch Daten zum tatsächlichen Ausbau in die Analyse eingeflossen. Zum einen wurden Ausbaudaten von Netzbetreibern zur Validierung des Modells herangezogen, zum anderen wurden Daten zum bereits erfolgten Ausbau zur Anpassung verschiedener Kostenparameter des Netzausbaus verwendet, um diese an das tatsächliche Ausbauverhalten anzunähern.
Anhand der Daten zum geförderten Ausbau wurde ermittelt, ob es bereits Infrastrukturen gibt, die den weiteren Ausbau von FTTB/H-Anschlüssen aus ökonomischer Sicht erleichtern können.

Grundlage der Potenzialanalyse sind Privathaushalte und Gewerbestandorte. Der Datensatz der Potenzialanalyse enthält insgesamt 44,9 Mio. Anschlüsse und rund 22,1 Mio. Gebäude. Für diesen Datensatz wurde eine Grobnetzplanung durchgeführt, um herauszufinden, wie viele Haushalte und Gewerbestandorte innerhalb eines vordefinierten Ausbaugebietes eigenwirtschaftlich angeschlossen werden können.
Die Modellierung wurde zunächst auf Ebene der Verwaltungsgemeinschaften durchgeführt. Diese Ebene entspricht in einigen Bundesländern der Gebietsabgrenzung der Gemeinden, in anderen Bundesländern der Zusammenfassung mehrerer Gemeinden. Das eigenwirtschaftliche Ausbaupotenzial wird für jedes vordefinierte Ausbaugebiet individuell berechnet.
Ergänzend wurde im Juni 2023 das eigenwirtschaftliche Ausbaupotenzial für die Gemeinden modelliert, die Teil einer Verwaltungsgemeinschaft sind. Damit liegen nunmehr Ergebnisse für alle Gemeinden in Deutschland vor. Veränderungen für die übergeordneten Ebenen wie Landkreise, und Bundesländer haben sich dadurch nicht ergeben.
Zudem werden neben der neu hinzugekommenen Gemeindeebene für Städte über 500.000 Einwohner auch Ausbaupotenziale auf kleineren Ebenen (Stadtteile, Bezirke etc.) ausgewiesen.
Nähere Informationen zur Berechnung der Potenziale finden Sie in der Methodik.

Nachfrage bzw. Erlöse pro Kunde werden nicht separat modelliert, da diese bereits indirekt in den Investitionskosten pro Adresse berücksichtigt sind.

Die Potenzialanalyse ersetzt keine detaillierte Netzplanung und stellt lediglich eine Durchschnittsbetrachtung der Kosten- und Investitionshöhen verschiedener Netzbetreiber dar. Ebenso kann die Potenzialanalyse keine historischen oder strategischen Aspekte des Glasfaserausbaus abbilden. Sie dient zur Orientierung, um die vor Ort theoretisch mögliche Glasfasererschließung abschätzen zu können und darauf basierend Entscheidungen zum Umfang eines eigenwirtschaftlichen (d.h. Ausbau durch einen Netzbetreiber ohne den Einsatz von öffentlichen Mitteln) und geförderten Ausbau treffen zu können. In der Realität können Unterschiede zum tatsächlichen Ausbau bestehen, da Netzbetreiber abhängig vom vorhandenen Netz, d.h. eines detaillierten Netzplans, und des Geschäftsmodells Entscheidungen zum Ausbau fällen. Für die Potenzialanalyse wurde der Glasfaser-Ausbau in der Praxis unter dem volkswirtschaftlich „optimalen“ Ausbau angenommen.

Die im Jahr 2022 verabschiedete Gigabitstrategie des Bundes sieht die Erstellung einer Potenzialanalyse des eigenwirtschaftlichen Ausbaus von Glasfaseranschlüssen bis zu Gebäuden vor, um mehr Transparenz darüber zu schaffen, über welches Potenzial Kommunen für einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau verfügen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die WIK-Consult beauftragt, diese Analyse durchzuführen. Die Konzeption des Modells sowie die in das Modell eingeflossenen Parameter wurden in enger Abstimmung mit ausbauenden (Telekommunikations-)Unternehmen sowie kommunalen Breitbandkoordinatoren, Landesministerien und Projektträgern der Landes- und Bundesförderung entwickelt.

Weitere Informationen zu den Input-Parameter und zur Methodik können der detaillieren Dokumentation zur Konzeption und Umsetzung der Potenzialanalyse zum eigenwirtschaftlichen FTTB/H-Ausbaus entnommen werden.

Interpretation

Aufgrund der begrenzten Ressourcen im Tiefbau ist ein flächendeckender Glasfaserausbau nicht in allen Kommunen parallel möglich. Wann und in welchem Umfang ein Gebiet mit eigenwirtschaftlichem Ausbaupotenzial ausgebaut wird, obliegt der Entscheidung der ausbauenden Unternehmen und kann nicht aus der Potenzialanalyse abgeleitet werden. Die Potenzialanalyse bestimmt jedoch den adressierbaren Markt für die ausbauenden Unternehmen.
Der Glasfaserausbau in Deutschland ist noch in vollem Gange. Bisher sind ca. 28 % der ca. 41,3 Mio. Haushalte und ca. 32 % der rund 3,6 Mio. Unternehmen in Deutschland mit Glasfaser erschlossen (Breitbandatlas Stand 06.2023). Die Gigabitstrategie der Bundesregierung sieht vor, dass bis 2025 mindestens 50 Prozent aller Haushalte über einen Glasfaseranschluss verfügen. Bis 2030 sollen alle restlichen Haushalte und Unternehmen angeschlossen sein.

Aufgrund der Siedlungsstruktur innerhalb dieser Gemeinde ist ein privatwirtschaftlicher Vollausbau gemäß der angewendeten Methodik der Potenzialanalyse unwahrscheinlich. Da die Potenzialanalyse die detaillierte Netzplanung eines Netzbetreibers nicht ersetzen kann, kann es dennoch vorkommen, dass ein Netzbetreiber über das ausgewiesene Potenzial hinaus baut.

Die eigenwirtschaftliche Ausbauquote gibt an, wie viele Anschlüsse in einer Kommune unter den Annahmen des Modells vom Markt bereitgestellt werden.
Die Glasfaserquote gibt die Anzahl der angeschlossenen Haushalte und Gewerbestandorte gemäß Breitbandatlas mit Stand 06.2023 an.
Die Differenz von Glasfaserquote und eigenwirtschaftliche Ausbauquote zeigt an, wie attraktiv ein Ausbaugebiet aus Sicht des Marktes ist. Je größer die Differenz, desto attraktiver ist das Ausbaugebiet für Netzbetreiber, d.h. mit einem (weiteren) FTTB/H-Ausbau ist zu rechnen. Je geringer die Differenz, desto weniger attraktiv ist das Ausbaugebiet; das Potenzial des Marktes ist nahezu erschöpft. Ist die Differenz gleich Null, ist mit einem (weiteren) eigenwirtschaftlichen Ausbau laut Modellbetrachtung nicht mehr zu rechnen.

Ja, in der reinen Modellbetrachtung würde dies der Fall sein. Jedoch stellt die Potenzialanalyse nur einen Durchschnittsbetrachtung dar und der tatsächliche eigenwirtschaftliche Ausbau vor Ort kann davon abweichen. Netzbetreiber können abhängig vom vorhandenen Netz und dem eigenen Geschäftsmodell die noch nicht mit Glasfaser angebundenen Haushalte erschließen, was in der Praxis nicht den 60% verbleibenden Haushalten entsprechen muss. Die 60% Potenzial sind als Indikator zu verstehen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterer eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfinden wird.

Neben einer möglichen Überschätzung des eigenwirtschaftlichen Ausbaupotenzials (z. B. aufgrund unbekannt hoher Tiefbaukosten oder Ausbaustrategien der Netzbetreibern) kann es auch zu einer Unterschätzung des Ausbaupotenzials für einzelne Gebiete kommen. Dies kann der modellhaften Begrenzung von Ausbaugebieten durch die Verwaltungsgebietsgrenzen geschuldet sein. In der Praxis könnte ein Netzbetreiber beispielsweise eine als unwirtschaftlich angenommene Randlage wirtschaftlich erschließen, da er bereits über ein angrenzendes Netz verfügt.

Förderung

Förderfähig sind alle Gebiete, die noch nicht gigabitfähig versorgt sind. Die Förderung beurteilt die Förderanträge anhand eines Kriterienkatalogs auf ihre Förderbedürftigkeit hin. Je größer der Anteil der weißen Flecke ist und je näher der eigenwirtschaftliche Ausbau dem Potenzial nach Potenzialanalyse kommt bzw. er es bereits überschritten hat (und damit kein Potenzial zur 100% Versorgung mehr vorhanden ist), desto höher ist die Förderbedürftigkeit und damit die Chance auf eine Förderung.

Im Rahmen der Förderung werden neben dem Ausbaupotenzial zusätzliche Kriterien, wie der Anteil weißer Flecken oder die Einwohnerdichte herangezogen. Das Potenzial laut Analyse nutzen wir im Rahmen der Förderung, um zu beurteilen, ob der eigenwirtschaftliche Ausbau sich bereits realisiert und abgeschlossen ist, und damit Restgebiete verbleiben, deren Förderbedarf tatsächlich eingetreten ist.

Nein. Das Markterkundungsverfahren ist EU-rechtlich vorgeschrieben und muss im Rahmen eines geförderten Ausbaus immer durchgeführt werden. Die Potenzialanalyse soll jedoch im Rahmen der vor einem Markterkundungsverfahren grundsätzlich stattfindenden Gespräche mit den Telekommunikationsunternehmen eine fundierte Gesprächsbasis liefern, um die Möglichkeiten des eigenwirtschaftlichen Ausbaus umfassend ausschöpfen und echte Förderbedarfe besser erkennen zu können.