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Die Hausleitung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr setzt sich wie bei allen Ministerien aus drei Einheiten zusammen: dem Bundesminister, Parlamentarischen Staatssekretär/innen sowie beamteten Staatssekretär/innen.

An der Spitze des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr steht der Minister. Er wird auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Der Bundesminister leitet und verantwortet die Arbeit des Fachressorts und seiner insgesamt 45 nachgeordneten Behörden. Er ist für alle Aspekte der deutschen Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehrspolitik sowie für den Ausbau der digitalen Infrastruktur verantwortlich.

Unterstützt wird der Minister bei seiner Arbeit von drei Parlamentarischen Staatssekretär/innen sowie drei beamteten Staatssekretären. Diese ranghöchsten Mitarbeiter/innen helfen ihm bei seinen Leitungs- und Regierungsaufgaben.

Doch worin genau unterscheiden sich die Aufgaben der Staatssekretär/innen? Beamtete Staatssekretär/innen sind Staatsbedienstete. Sie koordinieren die Arbeit der einzelnen Fachabteilungen im Ministerium. Sie sind für Mittel, Organisation, Themenumsetzung und Personal zuständig. Zudem sind Sie die höchsten Beamten im Staat. Parlamentarische Staatssekretär/innen sind Mitglieder des Deutschen Bundestages. Sie werden durch den Bundesminister berufen und unterstützen ihn dabei, seine politischen Aufgaben zu erfüllen.