Schlichtung im Luftverkehr
Alle Informationen zur Schlichtung im Luftverkehr finden Sie hier:
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
- Informationen des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) zur Schlichtung im Luftverkehr
- Behördliche Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (BfJ)
- Verordnung nach § 57c des Luftverkehrsgesetzes zur Schlichtung im Luftverkehr
- Übersicht über den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens
- Deutscher Bundestag: Informationen zur öffentlichen Anhörung
Revision der Fluggastrechte
Alle Informationen zur Revision der Fluggastrechte finden Sie hier:
- Europäische Union: Häufig gestellte Fragen zur Überarbeitung der Fluggastrechte
- Sachstandsbericht des Rates der Europäischen Union vom 19. Mai 2015
- Sachstandsbericht des Rates der Europäischen Union vom 26. Mai 2014 (überarbeitete Fassung des Vorschlags der Kommission)
- Sachstandsbericht des Rates der Europäischen Union vom 26. Mai 2014
- Fortschrittsbericht des Rates der Europäischen Union vom 27. November 2013
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 13.03.2013
Verbraucherschutzrechte im Luftverkehr
Alle Informationen zu Verbraucherschutzrechten im Luftverkehr finden Sie hier:
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
- Informationen der EU-Kommission zu den Fluggastrechten
- FAQ Fluggastrechte (EU)
- Luftfahrt-Bundesamt
- Bürgerservice des Luftfahrt-Bundesamtes
- FAQ Fluggastrechte (LBA)
- ICAO's Core Principles on Consumer Protection – ICAO-Grundsätze zum Schutz von Fluggästen
- Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechte
- Verordnung (EG) Nr. 1008/2008
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2006
- Verordnung (EG) Nr. 2111/2005
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004
Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
Alle Informationen zu Fahrgastrechten im Kraftomnibusverkehr finden Sie hier:
- Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
- Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes (auch zuständig für Kraftomnibusverkehr)
- Internetseite der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp)
- Internetseite der Nahverkehr-Schlichtungsstelle e. V. (SNUB)
- Internetseite der Schlichtungsstelle Nahverkehr (snv)
- Zur EU-Verordnung Nr. 181/2011
- EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz (EU-FahrgRBusG)
- EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Verordnung (EU-FahrgRBusV)
- Europäische Kommission: Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Alle Informationen zu Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr finden Sie hier:
Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr
Alle Informationen zu Fahrgastrechten im See- und Binnenschiffsverkehr finden Sie hier:
- Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes (auch zuständig für See- und Binnenschiffsverkehr)
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.
- Europäische Kommission: Fahrgastrechte im Schiffsverkehr
- Europäischen Verordnung 1177/2010
- EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz
- Verordnung zur Durchsetzung von Fahrgastrechten der Europäischen Union in der Schifffahrt
- Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen zur Durchsetzung der EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt
- Verordnung (EG) Nr. 392/2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See
Kontaktadressen der Durchsetzungs- und Beschwerdestellen
Luftfahrt
Luftfahrt-Bundesamt
Bürger-Service-Center
38144 Braunschweig
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 10:00 bis 13:00 Uhr
Telefon: +49 531 23 55 - 115
Internet: www.lba.de
E-Mail: fluggastrechte@lba.de
Schifffahrt, Eisenbahn, Bus
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Bürger-Hotline „Fahrgastrechte“
Telefon: +49 228 307 95 - 400
Fax: +49 228 307 95 - 499
Internet: www.eba.bund.de
E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de
Kontaktadressen der Schlichtungsstellen
1. Privatrechtlich organisierte Schlichtung
Wenn Fahr- oder Fluggäste bei der Durchführung einer Reise der Ansicht sind, ihre Passagierrechte seien von dem Verkehrsunternehmen verletzt worden, und wenn sie auf ihre Beschwerde bei dem betroffenen Unternehmen keine sie befriedigende Antwort erhalten haben, können sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Diese kann einen Vorschlag zur außergerichtlichen Streitbeilegung unterbreiten. Passagiere und Verkehrsunternehmen profitieren in solchen Fällen gleichermaßen. Die Fahr- und Fluggäste können ein zeit- und geldraubendes Gerichtsverfahren vermeiden, die Unternehmen werden bei der internen Beschwerdebearbeitung entlastet. Insgesamt lässt sich die Kundenzufriedenheit erhöhen.
a. Verkehrsträgerübergreifende Schlichtung (Bahn-, Bus-, Luft- und Schiffsverkehr)
Die für alle Verkehrsträger zuständige, privatrechtlich organisierte Schlichtung wird von der „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.“ durchgeführt. Nähere Informationen zu den der söp beigetretenen Verkehrsunternehmen finden Sie auf der Internetseite der söp.
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp)
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Telefon: (030) 644 99 33 - 0
Telefax: (030) 644 99 33 - 10
Internet: www.soep-online.de
E-Mail: kontakt@soep-online.de
b. Verkehrsträger „Bus“ und „Eisenbahn“
Für den Verkehrsträger „Bus“ und „Eisenbahn“ wurden neben der söp auch die „SNUB Die – Nahverkehr-Schlichtungsstelle und die Schlichtungsstelle Nahverkehr (snv) als geeignete Verbraucherschlichtungsstellen anerkannt. Nähere Informationen zu den der SNUB und der snv beigetretenen Verkehrsunternehmen finden Sie auf den Internetseiten der SNUB und der snv.
SNUB – Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e. V.
Postfach 6025
30060 Hannover
Telefax: 0511/1668962000
Internet: www.nahverkehr-snub.de
E-Mail: kontakt@nahverkehr-snub.de
Schlichtungsstelle Nahverkehr e. V. (snv)
Mintropstraße 24
40215 Düsseldorf
Telefon: 0211/3809380
Telefax: 0211/3809666
Internet: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de
2. Behördliche Schlichtung (Luftverkehr)
Sofern sich ein Luftfahrtunternehmen nicht an der privatrechtlich organisierten Schlichtung (siehe oben) beteiligt, ist die behördliche Schlichtungsstelle zuständig. Erste Anlaufstelle für Fluggäste sollte stets die privatrechtlich organisierte Schlichtung sein, denn das behördliche Schlichtungsverfahren soll grundsätzlich nur bei solchen Luftfahrtunternehmen erfolgen, die der privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle nicht angehören.
Bundesamt für Justiz
Schlichtungsstelle Luftverkehr
Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
Postanschrift: 53094 Bonn
Telefon: +49 228 99 410-6120
Telefax: +49 228 99 410-6121
Internet : www.bundesjustizamt.de
E-Mail: luftverkehr@bfj.bund.de