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Mehrere Fußgänger überqueren eine Straße

Quelle: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Zufußgehen ist die älteste und beliebteste Art der Fortbewegung. Über 80 % der Deutschen gehen gerne oder sogar sehr gerne zu Fuß. Fast jeder dritte Weg wird zu Fuß zurückgelegt. Das Zufußgehen nimmt insbesondere bei Frauen, älteren Menschen und Kindern einen bedeutenden Stellenwert für die Erhaltung der Alltagsmobilität ein, denn diese Bevölkerungsgruppen gehen am häufigsten zu Fuß. Am höchsten ist der Fußverkehrsanteil bei den über 80-Jährigen mit 34 %.

Der Fußverkehr ist aber nicht nur eine eigenständige Verkehrsart, sondern zudem auch Bestandteil jeder anderen Mobilitätsform, indem er andere Verkehrsträger miteinander verbindet. Insbesondere bei der Stärkung des Umweltverbunds aus öffentlichem Nahverkehr (ÖPNV), Fahrrad- und Fußverkehr nimmt der Fußverkehr nicht nur auf dem Weg zu ÖPNV-Haltestellen eine zentrale Rolle ein. Daher muss der Fußverkehr grundsätzlicher Bestandteil jeder Mobilitätsstrategie sein. Zufußgehen muss dabei insgesamt sicherer und attraktiver werden.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat unter Einbindung von Expertinnen und Experten sowie der Länder eine Fußverkehrsstrategie (siehe WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN) entwickelt. Ziel ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für zu Fuß Gehende in Deutschland durch die Stärkung der Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs auf allen föderalen Ebenen als Teil einer modernen Mobilität.

Förderung des Fußverkehrs

Das BMDV fördert seit dem Jahr 2022 erstmalig direkt den Fußverkehr. Im Jahr 2023 hat es die Förderinitiative Fußverkehr veröffentlicht. Mit der Förderinitiative soll die Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs entscheidend verbessert werden. Gefördert werden sowohl investive als auch nicht investive Maßnahmen des Fußverkehrs in Deutschland, die zur Stärkung des Fußverkehrs als klimafreundlichste und in intermodalen Verkehrsketten notwendige Verkehrsart beitragen.

Die Durchführung der Förderung erfolgt durch den Projektträger Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Erste Maßnahmen wurden 2024 bewilligt. Näheres zu den geförderten Projekten finden Sie unter Mobilitätsforum Bund.

Die vom BMDV geförderte Studie „Monitor Fußverkehr 2024“ liefert erstmalig eine gesicherte empirische Grundlage zum Stimmungsbild sowie Verhalten (z.B. Nutzungshäufigkeit, Zwecke etc.) der Bevölkerung in Deutschland hinsichtlich Mobilität zu Fuß, differenziert nach Erwachsenen (ab 14 Jahren) und Kindern (6 bis 13 Jahre). Die Ergebnisse der Kinderbefragung finden Sie hier. Die Ergebnisse der Erwachsenenbefragung finden Sie hier.

Auch an den Schnittstellen zu anderen Verkehrsarten und -themen fördert das BMDV den Fußverkehr. Die Förderung der Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs umfasst dabei Maßnahmen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern:

  • Im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) fördert das BMDV sieben nicht-investive Modellvorhaben an der Schnittstelle Fuß- und Radverkehr mit einem Volumen von über 2,8 Mio. Euro. Nähere Informationen finden Sie unter Mobilitätsforum Bund
  • Im Innovationsprogramm mFUND werden weitere sieben Projekte mit Bezug zum Fußverkehr gefördert. Nähere Informationen zum mFUND finden Sie unter mFUND.
  • Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beforscht ebenfalls Fragestellungen des Fußverkehrs.
  • Das BMDV unterstützt mit dem Programm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ die digitale Transformation der urbanen Mobilität sowie den Gesundheits- und Klimaschutz. Mit dem Programm werden digitale Mobilitätslösungen für Städte und Gemeinden vorangetrieben.
  • Das Forschungsprogramm zur Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr wendet sich schwerpunktmäßig den verkehrs- und gesellschaftspolitischen Fragen des automatisierten Fahrens zu.
  • Im Rahmen der investiven Modellvorhaben werden ebenfalls Projekte, wie der Bau von Fuß- und Radwegebrücken, Tunnel und Kreuzungsanlagen vom BMDV unterstützt, die auch der Verbesserung des Fußverkehrs dienen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Verkehrssicherheitsprogramms der Bundesregierung 2021 bis 2030 (VSP) ist der sichere Fußverkehr. Dieses Thema findet sich nicht nur in einem eigenen Handlungsfeld wieder, vielmehr ist auch in den übrigen Themenschwerpunkten der Fußverkehr mitgedacht und wichtiges Element.

Die konkreten Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms sollen sich an den Schwerpunkten des Unfallgeschehens ausrichten, da dort die Potenziale zur Verringerung der Getötetenzahlen am höchsten sind. Dies sind innerorts vor allem zu Fuß Gehende, die als ungeschützte Verkehrsteilnehmer einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Hierbei sind besonders Maßnahmen zum Schutz von älteren Verkehrsteilnehmern in den Fokus zu nehmen.

Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit unterstützt das BMDV zudem verschiedene Aufklärungsprojekte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von zu Fuß Gehenden. In den Aufklärungsangeboten für Eltern und Seniorinnen / Senioren, sogenannten Moderatorenprogrammen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates und der Deutschen Verkehrswacht beispielsweise, nimmt der Fußverkehr eine zentrale Rolle ein.

Nähere Informationen zum VSP finden Sie in der Broschüre „Verkehrssicherheitsprogramm 2021 bis 2030“ und auf der Homepage des Deutschen Verkehrssicherheitsrat (siehe WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN).