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Fehmarnbelttunnel: Portal in Puttgarden
Fehmarnbelttunnel: Portal in Puttgarden

Quelle: Femern A/S

„Von der Europäischen Union kofinanziert“

Die Feste Fehmarnbeltquerung über die von Küste zu Küste ca. 20 km lange Meerenge wird aus einer zweigleisigen elektrifizierten Eisenbahnstrecke und einer vierstreifigen Straßenverbindung bestehen und Puttgarden auf der Insel Fehmarn in Deutschland mit Rødby auf der Insel Lolland in Dänemark über einen Absenktunnel verbinden. Hinzu kommen die erforderlichen Hinterlandanbindungen für Straße und Schiene in Deutschland und Dänemark. Nach derzeitiger Planung soll die Feste Fehmarnbeltquerung 2029 in Betrieb genommen werden. Offizieller Baustart war der 1. Januar 2021.

Das Königreich Dänemark ist zuständig für Errichtung, Betrieb und Finanzierung des Bauwerkes. Die Querung soll über Nutzergebühren finanziert werden. Dazu kann das Königreich Dänemark Mautgebühren für die Straßennutzung und Entgelte für die Nutzung der Schienenwege erheben.

Fbq Anbindung: Ein neuer Weg nach Skandinavien - für ganz Norddeutschland

Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark

Die Bundesregierung hat in enger Zusammenarbeit mit dem Land Schleswig-Holstein mit Dänemark einen Staatsvertrag zur Ausführung der Beltquerung geschlossen, der am 3. September 2008 unterzeichnet wurde. Kernaussage ist, dass sich jede Seite verpflichtet, alles in ihrer Macht Stehende zum Gelingen des Projektes beizutragen. Zur Umsetzung bedurfte es innerstaatlicher Zustimmungsverfahren in Deutschland und Dänemark.

Der Vertrag ist in Deutschland durch das Gesetz vom 17. Juli 2009 zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung (BGBl. II S. 799) in innerstaatliches Recht umgesetzt worden. Durch Austausch der Ratifikationsurkunden der Vertragsstaaten am 15. Dezember 2009 ist der Vertrag am 14. Januar 2010 in Kraft getreten. In Dänemark hat das Parlament dem dänischen Entwurf zum „Gesetz über die Projektierung einer Festen Fehmarnbeltquerung mit den Hinterlandanbindungen in Dänemark“ am 26. März 2009 zugestimmt. Am 15. April 2009 erfolgte die Ausfertigung des Planungsgesetzes für die Fehmarnbeltquerung durch die dänische Königin.

Im April 2009 wurde die Gesellschaft Femern A/S vom dänischen Verkehrsminister per Gesetz mit der Verantwortung für die Vorbereitungsarbeiten, die Untersuchungen und die Planung einer Festen Fehmarnbeltquerung beauftragt. Die Femern A/S gehört zur Sund & Bælt Holding A/S, die ein 100-prozentiges Staatsunternehmen des dänischen Verkehrsministeriums ist.

Querschnitt des geplanten Fehmarnbelttunnels
Querschnitt des geplanten Fehmarnbelttunnels

Quelle: Femern A/S

Chronologie der Entwicklungen

2023

Dezember 2023: Offizieller Baustart für die Schienenanbindung der Fehmarnbeltquerung. In Anwesenheit von Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission haben DB-Infrastruktur-Vorstand Berthold Huber, Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther und die Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Susanne Henckel am 07.12.2023 auf Fehmarn den offiziellen Startschuss für den Bau der Anbindung der Festen Fehmarnbeltquerung an das deutsche Schienennetz gegeben. Die Deutsche Bahn startet zunächst mit dem zweigleisigen Ausbau und der Elektrifizierung der 11,4 Kilometer langen Strecke zwischen Puttgarden und dem Fehmarnsund – dem ersten von insgesamt zehn Bauabschnitten.
Susanne Henkel stellte in Aussicht :
„Die Anbindung zur Fehmarnbeltquerung bringt nicht nur Deutschland und Dänemark näher zusammen, sondern ganz Europa. Von Hamburg nach Kopenhagen brauchen Zugreisende mit 2,5 Stunden künftig nur halb so lange wie jetzt. Der Anschluss bringt aber noch so viel mehr. Es entsteht ein europäisches Bahnnetz, auf dem Güter schneller von Nord nach Süd kommen – von Oslo bis Palermo. Ein echter europäischer Meilenstein.“

Der Bund, das Land Schleswig-Holstein, die DB Netz AG und die Europäische Union investieren gemeinsam rund 3,5 Milliarden Euro in das Projekt. Auf deutscher Seite entsteht neu ein insgesamt 88 Kilometer langer Schienenweg zwischen Puttgarden auf Fehmarn und Lübeck. Geplant ist, diese Schienenanbindung 2029 gemeinsam mit der Festen Fehmarnbeltquerung in Betrieb zu nehmen.

August 2023: Mit dem am 25. August 2023 im Bauabschnitt der zukünftigen Anschlussstelle Puttgarden erfolgten Spatenstich beginnen die Bauarbeiten für den Anschluss des Fehmarnbelttunnels an das deutsche Bundesfernstraßennetz. An der Zeremonie nahmen auch die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Daniela Kluckert und der schleswig-holsteinische Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen teil. Daniela Kluckert stellte fest :
„Der Bund schafft mit dem 16 Kilometer langen Ausbau der B 207 eine leistungsfähige Hinterlandanbindung für die feste Fehmarnbeltquerung. Dieses Verkehrsprojekt ist Teil der so genannten Vogelfluglinie zwischen Kontinentaleuropa und den nordischen Ländern, die nach Fertigstellung aller Baumaßnahmen eine der leistungsstärksten Transportachsen von und nach Skandinavien sein wird. Die Reisezeit wird sich durch die neue Verbindung erheblich verkürzen. Der Ausbau bündelt die Fernverkehre auf der Bundesstraße, führt zu einer Erhöhung der Leistungsfähigkeit und einer Verbesserung der Verkehrssicherheit. Der Bund investiert hier 224 Millionen Euro für eine gemeinsame europäische Zukunft.“

Juli 2023: Am neu errichten Arbeitshafen in Puttgarden legt das erste Schiff an.
In der Tunnelfabrik auf der dänischen Insel Lolland werden die ersten 24 m des 18 km langen Absenktunnels betoniert.

Januar 2023: Der Europäische Koordinator für den TEN-V-Kernnetzkorridor Skandinavien - Mittelmeer Pat Cox besucht die Baustelle in Rødbyhavn: „Für die Europäische Union ist der Fehmarnbelttunnel ein Vorzeigeprojekt, das grenzüberschreitend die fehlende feste Verbindung zwischen Skandinavien und Deutschland bis hin zum Mittelmeer schafft. Die positive Dynamik des Projekts wird in Zukunft mehr europäische Bürger und Unternehmen zusammenbringen".

Juli 2022: Erfolgreiche Fertigung des ersten Tunnelelements und Inbetriebnahme des neuerrichteten Arbeitshafens in Rødbyhavn.

Juni 2022: Am Anfang des Monats ist Richtfest für die Tunnelelementefabrik auf Lolland. Endes des Monats sagt die EU-Kommission für den Bau des Fehmarnbelttunnels Fördermittel aus der Connecting Europe Facility (CEF) in Höhe von rund 540 Mio. Euro zu.

Mai 2022: Die Bauarbeiten am dänischen Tunnelportal haben begonnen.
Am 25. Mai 2022 ist die Hälfte der Aushubarbeiten für den 18 Kilometer langen Tunnel im Fehmarnbelt abgeschlossen.

Dezember 2021: Für die in den Jahren 2022-2025 vorgesehenen Bauarbeiten am Fehmarnbelttunnel beantragen das dänische Verkehrsministerium und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gemeinsam Fördermittel aus der Connecting Europe Facilty (CEF).

November 2021: Offizieller Baustart auf der deutschen Seite des Fehmarnbelts. Am 29.11.2021 erfolgte unter Anwesenheit des dänischen Verkehrsministers Benny Engelbrecht und Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz der Spatenstich für den Arbeitshafen und die Tunnelportale in Puttgarden. Die Baustelle wurde im Laufe des Jahres 2021 vollständig erschlossen und eingerichtet.

September 2021: Die Aushubarbeiten für den Tunnel erreichen das deutsche Hoheitsgebiet.

Juli 2021: Vor der Küste Lollands beginnen die Aushubarbeiten für den 18 km langen Tunnelgraben.

Januar 2021: Im dänischen Rødby beginnen die Arbeiten an der Tunnelelementfabrik sowie den Portal- und Rampenanlagen auf dieser Seite des Fehmarnbelts. Wegen der Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen kann der für den 4. Januar geplante erste Spatenstich nur virtuell vollzogen werden. Das dänische Verkehrsministerium hat hierzu ein Video mit Grußbotschaften des europäischen Koordinators für den TEN Kernetzkorridor Skandinavien - Mittelmeer und der Verkehrsminister Dänemarks, Deutschlands und Schleswig-Holsteins veröffentlicht.

November 2020: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weist alle bei ihm anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den deutschen Vorhabenabschnitt der Festen Fehmarnbeltquerung von Puttgarden nach Rødby ab. Die vorgesehenen Auflagen stellten sicher, dass weder Umwelt noch Schifffahrt zu großen Risiken oder Beeinträchtigungen ausgesetzt seien, begründete das Gericht seine Entscheidungen. Das Ministerium begrüßte nach der Entscheidung des Gerichts die "Klarheit, dass wir jetzt ein erneutes großes Projekt von europäischer Bedeutung in die weiteren Schritte der Umsetzung geben können." Das Urteil zeige, dass "wir in Verantwortung für Natur und Umwelt" Großprojekte in Deutschland planen könnten." Auch Dänemarks Verkehrsminister Benny Engelbrecht zeigt sich erleichtert, und erklärt dass, das letzte Hindernis für die Arbeiten auf deutscher Seite aus dem Weg geräumt worden ist. Mit der Fehmarnbeltverbindung wird ein neuer Korridor nach Deutschland geschaffen. Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther nennt die Entscheidung des Gerichts einen großen Tag für Schleswig-Holstein und für unsere dänischen Nachbarn. „Nun können wir mit dem Bau auf deutscher Seite beginnen. Das Urteil stellt die Weichen dafür, die boomenden Regionen Kopenhagen-Malmö und Hamburg dichter zusammenrücken zu lassen“.

April 2020: In Dänemark beschließt das parlamentarische Steuerungsgremium die Aktivierung der großen Bauverträge für den Tunnel und in der Nähe von Rødbyhavn mit den Bauarbeiten zu beginnen. Das dänische Verkehrsministerium gibt dazu bekannt, dass zum 1. Januar 2021 die Bauarbeiten für den Tunnel zunächst auf der dänischen Seite, mit dem Bau der Tunnelelementfabrik, des Tunnelportals auf Lolland und der Wohn- und Verwaltungsgebäude beginnen werden. Unter anderem aufgrund der Coronakrise sei es praktisch nicht möglich gewesen, die Arbeiten bereits Mitte 2020 einzuleiten. Als Konsequenz könne die Feste Fehmarnbeltquerung nun voraussichtlich Mitte des Jahres 2029 eröffnet werden.

November 2019: Bei einem bilateralen Gespräch in Berlin unterstreichen das dänische Verkehrsministerium sowie das Bundesverkehrsministerium das beiderseitige Engagement für den Tunnel.

August 2019: Der dänische Verkehrsminister Benny Engelbrecht und der Verkehrsminister von Schleswig-Holstein Bernd Buchholz besichtigen in Rødbyhavn die vorbereitenden Maßnahmen und bekräftigen die Unterstützung des Vorhabens.

Mai 2019: Die Klagefrist gegen den Planfeststellungsbeschluss läuft aus. Beim Bundesverwaltungsgericht gehen acht Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss ein.

April 2019: Das Amt für Planfeststellung erlaubt bei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den deutschen Teil des Tunnels für bestimmte Maßnahmen einen Sofortvollzug. Davon betroffen sind vorläufige Maßnahmen wie Bohrungen zur Baugrunduntersuchung und Maßnahmen zum Umwelt- und Artenschutz. Auf deutscher Seite beginnen die ersten umweltbezogenen Arbeiten der Fehmarnbeltquerung.

April 2019: Die DB Netz AG hat dem Eisenbahnbundesamt für alle Planfeststellungsungsabschnitte der Schienenhinterlandanbindung die Planunterlagen übergeben.

März 2019: Das dänischen Parlament beauftragt Femern A/S, mit den Konsortien, die den Tunnel bauen sollen, eine Vereinbarung über den Beginn von Bauarbeiten auf der dänischen Seite zu treffen und gibt Mittel frei, mit denen u.a. der Bau der Tunnelelementfabrik in Rødbyhavn, der Bau des Arbeitshafens und der Bau des Tunnelportals auf der dänischen Seite begonnen werden können.

Januar 2019: Das Schleswig-Holsteinische Verkehrsministerium gibt bekannt, dass der Planfeststellungsbeschluss am 31.01.2019 formell erlassen wurde und kündigt die öffentliche Auslegung für März 2019 an.

Dezember 2018: Der Schleswig-Holsteinische Verkehrs-Staatssekretär Dr. Thilo Rohlfs informiert am 28.12.2018, dass die schleswig-holsteinische Planfeststellungsbehörde APV (Amt für Planfeststellung Verkehr) den über 1.200 Seiten starken Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses für das knapp 18 Kilometer lange Tunnelbauwerk zwischen Puttgarden und Rødby am Abend an die beiden Vorhabenträger Femern A/S in Kopenhagen und den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) in Lübeck verschicken wird.

April 2018: Die DB Netz AG übergibt dem Eisenbahnbundesamt (EBA) die Planunterlagen für den ersten Planfeststellungsabschnitt der Schienenhinterlandanbindung des Tunnels. Im Laufe des Jahres kommen die Unterlagen für zwei weitere Planfeststellungsabschnitte dazu.

März 2018: Der Schleswig-Holsteinische Verkehrsminister, Bernd Buchholz gibt in einer Presseerklärung bekannt, dass das zweite große Planänderungsverfahren abgeschlossen ist und das unabhängige Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) auf deutscher Seite derzeit dabei ist, alle nötigen Abwägungen zu treffen, den Planfeststellungsbeschluss zu verfassen und damit das Verfahren rechtssicher zu Ende zu bringen. Er rechne mit dem Abschluss bis spätestens Jahresende.

Juli 2017: Im Planfeststellungsverfahren wird die zweite Runde des mündlichen Erörterungstermins abgeschlossen.

Mai 2017: Die seitens der Planfeststellungsbehörde für den 22. Mai bis 27. Juli 2017 vorgesehenen Erörterungen mit den zuständigen Behörden (TÖB), den betroffenen Grundbesitzern und anderen Einwendern beginnen.

Februar 2017: Femern A/S und der LBV-Lübeck beantworten am 15.02.2017 rund 12.600 Einwendungen und übermitteln diese an die Genehmigungsbehörde für das Planfeststellungsverfahren, den LBV-SH in Kiel.

Juli 2016: Das öffentliche Anhörungsverfahren für die überarbeiteten Antragsunterlagen beginnt. Einwendungen im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens können bis 26. August 2016 gegenüber der Anhörungsbehörde geltend gemacht werden.

Juni 2016: Femern A/S (für den Eisenbahnteil des Tunnels) und der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck (LBV-Lübeck; für den Straßenteil des Tunnels) stellen den offiziellen Antrag  auf Planänderung beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH, Anhörungsbehörde) nach Aktualisierung der Unterlagen im Zuge der Durchführung des ersten Beteiligungsverfahrens.

Mai 2016: Femern A/S schließt vier Hauptbauverträge mit ausgewählten Baukonsortien im Wert von vier Milliarden Euro ab. Das Wirksamwerden der Verträge ist an das Vorliegen des endgültigen deutschen Planfeststellungsbeschlusses gebunden.

März 2016: Das parlamentarische Steuerungsgremium in Dänemark erteilt Femern A/S das Mandat zur Unterzeichnung bedingter Verträge.

Februar 2016: Femern A/S legt eine aktualisierte Finanzanalyse vor. Diese geht nunmehr von einem Gesamtbudget in Höhe von 7 Mrd. Euro aus, worin Reserven von 1 Mrd. Euro enthalten sind. Untersucht werden zwei Szenarien mit unterschiedlichem Baustart, 2018 und 2020.

Januar 2016: Treffen und Arbeitsgespräch von Verkehrsminister Hans Christian Schmidt mit dem damaligen Minister Dobrindt in Kopenhagen.

November 2015: Abschluss der Erörterungstermine; Femern A/S wird nun die Änderungen, die sich aus den Anhörungen ergeben haben, in die Planfeststellungsunterlagen einarbeiten. Die geänderten Planungsunterlagen sollen im Frühjahr 2016 an die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde übergeben werden.

Oktober 2015: Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Reinhard Meyer informiert in Kopenhagen das dänische Parlament und den neuen Verkehrsminister Hans Christian Schmidt über den Stand des Planfeststellungsverfahrens. Aufgrund der zahlreichen Einwendungen und der dadurch notwendigen Planungsänderungen sei mit einem Planfeststellungsbeschluss erst im Jahr 2017 zu rechnen.

September 2015: Femern A/S erklärt, mehrere Stellen für Umweltbaubegleiter zu schaffen. Sie sollen als Ansprechpartner für Umwelt und Tourismus fungieren und die Einhaltung aller Auflagen durch die Bauunternehmen sicherstellen.

August 2015: Bundeskanzlerin Merkel und Dänemarks neuer Regierungschef Lars Løkke Rasmussen unterstreichen bei ihrem ersten Treffen in Berlin das beiderseitige Engagement für die Realisierung des Fehmarnbelt-Tunnels.

Juli 2015: Die EU-Kommission sagt für den Bau des Fehmarnbelttunnels Fördermittel in Höhe von rund 590 Mio. Euro aus der Connecting Europe Facility (CEF) zu.

Juni 2015: Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein in Kiel (LBV-SH) als zuständige Anhörungsbehörde gibt die Termine für die mündliche Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bekannt.

April 2015: Bei einem Treffen anlässlich des 60. Jahrestages der Bonn-Kopenhagener Erklärung bekennen sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die dänische Ministerpräsidentin Helle Thorning-Schmidt eindeutig zum gemeinsamen Projekt und dessen Bedeutung für die Europäische Union.

April 2015: Das dänische Parlament verabschiedet mit großer Mehrheit das Baugesetz für die FBQ. Das Gesetz ermächtigt Femern A/S, den Tunnel zu bauen und zu betreiben. In Dänemark beinhaltet das Baugesetz auch die umweltrechtliche Genehmigung des Vorhabens.

Februar 2015: Das dänische Verkehrsministerium und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellen gemeinsam einen Antrag auf Zuschüsse der EU-Kommission für den Bau der Festen Fehmarnbeltquerung. Die FBQ ist Bestandteil des transeuropäischen Verkehrsnetzes und gehört zum TEN-Kernnetzkorridor Skandinavien – Mittelmeer.

Februar 2015: Der dänische Verkehrsminister Magnus Heunicke und der damalige Bundesminister Alexander Dobrindt erörtern gemeinsam die aktuelle Lage. Beide Minister bekräftigen, dass das Projekt nicht infrage gestellt wird.

Dezember 2014: Die ausgewählten Baukonsortien legen ihre ersten Angebote vor. Danach ergeben sich unerwartete Kostensteigerungen gegenüber der Finanzanalyse vom November. Femern A/S wird beauftragt, mit den Konsortien über mögliche Kosten senkende Maßnahmen zu verhandeln.

Dezember 2014: Erste Untersuchungen der DB AG zu der im Raumordnungsverfahren ausgewählten Trassenführung ergeben eine Inbetriebnahme der neuen Bahnstrecke im Jahre 2024. Der dänische Verkehrsminister wird informiert.

November 2014: Im Rahmen der Vorbereitung des dänischen Baugesetzes legt Femern A/S eine aktualisierte Finanzanalyse und eine aktualisierte Verkehrsprognose vor.

Juli 2014: im Anhörungsverfahren sind über 3.000 Einwendungen und Stellungnahmen eingegangen, die ausgewertet werden müssen. Danach werden Erörterungstermine festgelegt, in denen die Stellungnahmen mit den Verfassern besprochen werden. Erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens kann ein Planfeststellungsbeschluss ergehen.

Ebenfalls Mai 2014: Start der öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen für den Absenktunnel in Deutschland. Vom 5. Mai bis zum 3. Juli 2014 werden die Unterlagen auf Fehmarn und in mehreren von den Auswirkungen der Querung betroffenen Gemeinden und Ämtern ausgelegt (Anhörungsverfahren). Zusätzlich sind die Antragsunterlagen im Internet einsehbar. Zuständige Behörden, Umweltorganisationen und betroffene Bürgerinnen und Bürger können während dieser Zeit Einwendungen und Stellungnahmen gegenüber der Planfeststellungsbehörde LBV Kiel abgeben.

Mai 2014: Die Landesregierung Schleswig-Holstein stellt das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens zur Schienenhinterlandanbindung vor. Nach Auswertung von 8.300 Stellungnahmen wird als raumverträglichste Variante eine Trassenführung empfohlen, die die Ostseebäder und weitere Orte umfährt. Die Empfehlung ist auf breite Zustimmung gestoßen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die DB AG beauftragt, die weiteren Planungen der Grundlage der raumgeordneten Variante aufzunehmen.

April 2014: Bei Femern A/S gehen die technischen Angebote der neun präqualifizierten Baukonsortien für den Tunnelbau ein. Darauf aufbauend sollen die Bauunternehmen bis zum Jahresende endgültige Angebotsunterlagen mit Preiskalkulationen fertigen.

März 2014: in Dänemark und Norddeutschland werden Informationsveranstaltungen für kleine und mittlere Unternehmen, die als Zulieferunternehmen für den Tunnelbau infrage kommen, durchgeführt.

Oktober 2013: die Projektgesellschaft Femern A/S übergibt in Kiel den Antrag auf Planfeststellung für die Feste Fehmarnbeltquerung in Deutschland. Planfeststellungsbehörde ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein. Die Unterlagen umfassen über 10.000 Seiten und 230 Pläne. Allein 8.700 Seiten behandeln umweltfachliche Themen. Seit November 2013 sind die Unterlagen auf der Internetseite von Femern A/S einsehbar.

Mai 2013: Im Rahmen eines im Oktober 2012 gestarteten Präqualifikationsverfahrens werden neun Konsortien (u. a. auch aus Deutschland) ausgewählt; die später zur Abgabe von Angeboten für die 4 großen Bauverträge aufgefordert werden sollen. Ausgeschrieben werden 4 Verträge:

  1. Vertiefung des Meeresbodens und Landgewinnung
  2. Bau des nördlichen Teils des Tunnels
  3. Bau des südlichen Teils des Tunnels
  4. Bau von Portalbauten, Rampen und Landanlagen

Januar 2013: Im Zusammenhang mit der Planung der deutschen Hinterlandanbindung wird in Schleswig-Holstein ein Raumordnungsverfahren (ROV) zur Schienentrasse durchgeführt. Bis zum 11.03.2013 lagen die Unterlagen öffentlich aus; Frist für Stellungnahmen war der 25.03.2013.

Ebenfalls September 2012: Fehmarnbelt Days in Hamburg und Lübeck. Mehr als 600 Teilnehmer diskutierten an drei Tagen Ideen, Chancen und Möglichkeiten für die Fehmarnbeltregion. Die „Days“ wurden organisiert vom Baltic Development Forum, dem Fehmarnbelt Business Council (FBBC), dem Fehmarnbelt Committee, Femern A/S, Femern Belt Development, der IHK zu Lübeck und der STRING-Kooperation.

September 2012: Claus F. Baunkjær übernimmt zum 1. September 2012 den Vorstandsvorsitz der Femern A/S von Leo Larsen, der weiterhin Vorstandsvorsitzender der Muttergesellschaft Sund & Bælt Holding A/S bleibt.

April 2012: Femern A/S legt einen überarbeiteten Zeitplan vor. Danach verschiebt sich der Eröffnungstermin des Tunnels auf Ende 2021. Grund dafür ist die äußerst komplizierte Vorbereitung der Genehmigungsverfahren in Deutschland und Dänemark. Der Bau des Fehmarnbelttunnels muss in Übereinstimmung mit europäischen Vorschriften und den in Deutschland und Dänemark geltenden Gesetzen und Verfahren genehmigt werden. Dabei bestehen erhebliche Unterschiede in der Umsetzung von EU -Richtlinien in beiden Staaten. Dadurch wird der Bedarf an Koordinierung und Detailplanung erheblich größer als erwartet.

Januar 2012: Femern A/S legt einen konsolidierten Technischen Bericht vor, in dem die Hauptmerkmale der vier möglichen Querungsvarianten Absenktunnel, Schrägkabelbrücke, Hängebrücke und Bohrtunnel erläutert werden.

September 2011: Das Land Schleswig-Holstein richtet ein Dialogforum ein, um eine umfassende Information der Betroffenen und der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Die Dokumentation der Sitzungen mit den Unterlagen zu den behandelten Themen finden Sie auf den Seiten des Fehmarnbelt-Dialogforums.

August 2011: Femern A/S veröffentlicht eine konsolidierte Kostenrechnung. Danach belaufen sich die Kosten für den Absenktunnel auf 5,5 Milliarden Euro und für die dänische Hinterlandanbindung auf ca. 1,1 Milliarden Euro (Preisstand 2008). Der Tilgungszeitraum wird auf 39 Jahre geschätzt.

Juni 2011: Bundesminister Dr. Peter Ramsauer besucht Ostholstein, um sich vor Ort umfassend über das Projekt und vor allem die Schienenhinterlandanbindung zu informieren.

Mai 2011: Rødbyhavn wird als einzige Produktionsstätte für die Tunnelelemente festgelegt. Grund dafür ist die Richtlinie 85/337/EEC der EU („UVP-Richtlinie“). Danach müssen nicht nur für das Querungsprojekt selbst, sondern auch für die Produktionsstätten Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) durchgeführt werden. Da dies zusätzliche Planungs- und Genehmigungsverfahren erfordert hätte, wären Verzögerungen unvermeidlich gewesen. Daher fiel die Entscheidung zugunsten nur einer einzigen Fertigungsstätte.

Februar 2011: Der dänische Verkehrsminister und das dänischen Parlament entscheiden, dass der Bau eines Absenktunnels als bevorzugte Querungsvariante weiter verfolgt wird.

14.01.2010: Der am 03.09.2008 unterzeichnete „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung“ tritt in Kraft. Danach übernimmt Dänemark Planung, Bau und Finanzierung des Querungsbauwerks.

Hinterlandanbindungen in Deutschland

Anbindung der Fehmarnbeltquerung
Anbindung der Fehmarnbeltquerung

Quelle: Femern A/S

Für den Ausbau und die Finanzierung der Hinterlandanbindungen der Festen Fehmarnbeltquerung ist laut Staatsvertrag in Dänemark allein das Königreich Dänemark und in Deutschland allein die Bundesrepublik Deutschland verantwortlich.

In Deutschland soll die Straßenhinterlandanbindung durch den 4-streifigen Ausbau der B 207 zwischen den Anschlussstellen Heiligenhafen-Ost und Puttgarden erfolgen. Mit Ausnahme der Fehmarnsundbrücke liegt für den gesamten noch zu realisierenden Streckenzug seit dem 31.08.2015 ein Planfeststellungsbeschluss vor. Dieser Beschluss wurde beklagt. Nachdem sich in 2021 die Kläger mit dem Land Schleswig-Holstein auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt haben besteht für den 4-streifigen Ausbau der B 207 Baurecht. Die Bauhauptarbeiten haben mit dem am 25.08.2023 an der Anschlussstelle Puttgarden erfolgten Spatenstich begonnen. Die Freigabe ist für 2028 geplant.

Für die Schienenhinterlandanbindung hat die zuständige Landesbehörde in Schleswig-Holstein von Januar 2013 bis Mai 2014 die Raumverträglichkeit unterschiedlicher Trassenführungen im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens (ROV) überprüft. Im Ergebnis hält die Landesplanungsbehörde Schleswig-Holstein die folgende Variante für die raumverträglichste Lösung:

  • Umfahrungen für die Ostseebäder Timmendorf, Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf ohne Aufrechterhaltung der Bestandstrasse
  • Umfahrungen der Orte Ratekau, Lensahn, Großenbrode; in Neustadt und Oldenburg hatte die DB AG bereits Abweichungen von der vorhandenen Trasse geplant
  • Insgesamt sind 73 % Neubau zu planen, (55 der 75 km zwischen Bad Schwartau und Großenbrode – Gesamtstreckenlänge 89 km)

Die Umfahrungen werden insbesondere mit dem Schutz der dort lebenden Menschen vor Lärm und Erschütterung begründet. Das BMDV hat die DB AG beauftragt, unverzüglich die weiteren Planungen auf Grundlage der ausgewählten Variante aufzunehmen. Für die ersten Planfeststellungsabschnitte wurde die Planfeststellung in 2018 eingeleitet. Die Unterlagen für die verbleibenden Planfeststellungsabschnitte folgten bis April 2019. Um für das Vorhaben eine intensive frühe Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen hat das Land Schleswig Holstein ein Dialogforum initiiert. Dieses tagt seit 2011 und ermöglichte u.a. Forderungen aus der Region bezüglich ihrer Machbarkeit, Kosten und Bauzeit im Vorfeld zu betrachten und zu Kernforderungen zu bündeln. Forderungen, die über das gesetzliche Maß hinausgehende Maßnahmen betreffen konnten von der DB Netz AG bei der Planung zunächst nicht berücksichtigt werden. Nachdem der Deutsche Bundestag im Juli 2020 beschlossen hatte, zusätzliche Mittel in Höhe von 232 Millionen Euro für über das gesetzliche Maß hinausgehende Schutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, kann die DB Netz AG ihre Planung um die beschlossenen Maßnahmen ergänzen. Informationen zu den Planungen finden Sie auf der Website der Deutschen Bahn AG. Der offizielle Baustart auf Fehmarn ist am 7. Dezember 2023 erfolgt. Die Inbetriebnahme der für Geschwindigkeiten von bis 200 km/h trassierten, durchgehend zweigleisigen und elektrifizierten Strecke (mit Ausnahme der Fehmarnsundquerung) soll gleichzeitig mit Inbetriebnahme der FBQ erfolgen.

Wegen der vorgesehenen Elektrifizierung der Strecke und der für 2025 prognostizierten Verkehre wurden an der Fehmarnsundbrücke Belastungstests durchgeführt. Diese haben ergeben, dass die Brücke den künftigen Anforderungen nicht mehr genügen würde. Bei den gegenwärtigen Belastungen bestehen dagegen keine Sicherheitsdefizite. Daher wurden verschiedene Neubau- und Verstärkungsvarianten als Brücken- und Tunnellösungen untersucht.

Ende Januar 2020 wurde als Vorzugsvariante ein gemeinsamer Absenktunnel für Straße/Schiene unter Beibehaltung der bestehenden Sundbrücke für den langsamen Verkehr/Fußgänger/Radfahrer ausgewählt. In 2021 hat die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Fehmarnsundtunnel begonnen. Der Bau des Absenktunnels wird von DB Netz AG und DEGES gemeinsam realisiert. Umweltuntersuchungen für die Fehmarnsundquerung erfolgen bereits seit 2016.

DB Netze: Visualisierung Fehmarnsundquerung

Umweltschutz

Bei einem Verkehrsinfrastrukturprojekt dieser Größenordnung sind Auswirkungen auf die Umwelt unvermeidlich. Besondere Bedeutung kommt daher der Bewältigung möglicher Auswirkungen des Vorhabens im ökologisch sensiblen Bereich des Fehmarnbelts zu. Eine Reihe von Vorgaben und Auflagen für Planung und Bau der Anlage stellt sicher, dass negative Auswirkungen soweit wie möglich vermieden beziehungsweise minimiert werden. Einzelheiten dazu können der Internetseite von FEMERN A/S, des für die Planung verantwortlichen Unternehmens entnommen werden.

Transeuropäisches Verkehrsnetz

Fehmarnbeltquerung und TEN-Kernnetz-Korridor „Skandinavien – Mittelmeer“
Fehmarnbeltquerung und TEN-Kernnetz-Korridor „Skandinavien – Mittelmeer“

Quelle: Femern A/S

In der „Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 vom 11. Dezember 2013 über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes“ (TEN-V) sind die feste Verbindung über den Fehmarnbelt sowie die landseitigen Anbindungen in Deutschland und Dänemark als Teile des TEN-Kernnetzes aufgeführt. Die Fehmarnbeltquerung gehört zugleich als wesentliches Element der zentralen Nord-Süd-Achse zwischen Skandinavien und Mitteleuropa zum TEN-Kernnetzkorridor „Skandinavien – Mittelmeer“

Die EU-Kommission zählt die Fehmarnbeltquerung zu den fünf wichtigsten grenzüberschreitenden Projekten im TEN-V Netz (Mitteilung vom 10. Januar 2014 (COM(2013) 940 final). Studien und Vorarbeiten in Deutschland und Dänemark wurden von der EU im Rahmen der TEN-V-Förderung bezuschusst. Den Bau des Schienenteils des Fehmarnbelttunnels unterstützt die EU-Kommission mit Fördermitteln der Connecting Europe Facility (CEF). Aus der CEF1 hat sie Fördermittel in Höhe von rund 590 Mio. Euro und aus der CEF2 weitere Fördermittel in Höhe von 540 Mio. Euro zugesagt. CEF Mittel wurden auch für die dänische Schienenhinterlandanbindung und die Planung der deutschen Schienenhinterlanabindung und die Planung des Fehmarnsundtunnels zur Verfügung gestellt.

Bisherige Studien und laufende Untersuchungen

Die Verkehrsminister Deutschlands und Dänemarks vereinbarten 1992 Untersuchungen mit dem Ziel, eine gemeinsame Grundlage für den Entscheidungsprozess zu einer Festen Fehmarnbeltquerung zu schaffen. In der Folge sind umfangreiche Machbarkeitsstudien (Bautechnik, Geologie, Umwelt, Verkehrsprognose, gesamt- und finanzwirtschaftliche Bewertung, sozioökonomische Regionalstudie) zum Projekt einer Festen Fehmarnbeltquerung durchgeführt worden.

Im Frühjahr 2000 wurden in einem Markterkundungsverfahren die Möglichkeiten der privatwirtschaftlichen Realisierung der Festen Fehmarnbeltquerung untersucht. Um die im Markterkundungsverfahren genannten Risikofaktoren einzugrenzen, wurde die Verkehrsprognose fortgeschrieben und die Einnahmen aus dem Schienenverkehr neu bewertet. Mit den aktualisierten Annahmen wurden anschließend zwei der im Markterkundungsverfahren dargelegten Modelle neu berechnet.