Alle aktuellen Inhalte Alle aktuellen Inhalte
Glaskugel im Gras

Quelle: Fotolia / stockWERK

Green Deal und EU-Verkehrsstrategie

Mit dem Europäischen Green Deal hat die Europäische Kommission im Dezember 2019 eine umfassende Modernisierungsstrategie zur Fortentwicklung des klimapolitischen Rechtsrahmens und Maßnahmen in zahlreichen anderen Politikbereichen vorgelegt.

Die im Dezember 2020 von der Europäischen Kommission vorgestellte EU-Verkehrsstrategie als Teil des Green Deal konkretisiert die Ziele für den Verkehrssektor. Der Fokus der Strategie liegt auf Ökologisierung und Digitalisierung der Mobilität, wobei beide als unverzichtbare Treiber für die Modernisierung des gesamten Systems angesehen werden. Darüber hinaus widmet sich die Strategie den Lehren aus der Covid-19-Krise und der zukünftigen Resilienz des Sektors. Sie umfasst u. a. 82 Maßnahmen, die bis zum Jahr 2023 vorgeschlagen werden sollen. Angekündigt sind unter anderem Vorschläge zur Ausweitung des Emissionshandels, eine Änderung der Verordnung zur europäischen Lastenteilung sowie höhere CO2-Zielwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.

Das BMDV unterstützt die Schwerpunktsetzung des Green Deal und der Verkehrsstrategie, den europäischen Verkehr nachhaltiger, intelligenter und resilienter zu gestalten und setzt sich dabei dafür ein, dass Mobilität bezahlbar bleibt und der Mobilitätsstandort Europa dauerhaft gesichert wird.

Flottenzielwerte für Pkw und Lkw

Die europäischen Flottenzielwerte wirken auf den Hochlauf von Null- und Niedrigemissionsfahrzeugen und die Verbesserung der Effizienz von Verbrennungsmotoren. Sie sehen eine Minderung der Emissionen von Pkw (um 15 % / 37,5 % ab 2025 / 2030 gegenüber 2020), leichten Nutzfahrzeugen (um 15 % / 31 % ab 2025 / 2030 gegenüber 2021) und schweren Nutzfahrzeugen (15 % / 30 % ab 2025 / 2030 gegenüber 2019/20) vor (Verordnung (EU) 2019/631 und Verordnung (EU) 2019/1242). Die Europäische Kommission hat eine Überarbeitung der CO2-Zielwerte für PKW und leichte Nutzfahrzeuge angekündigt.

Novelle der Clean Vehicles Directive

Mit der sogenannten Clean Vehicles Directive (Richtlinie (EU) 2019/1161) werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe erstmals verbindliche Mindestquoten für emissionsarme und -freie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge, u.a. Busse im ÖPNV, für die Beschaffung vorgegeben. Ziel ist es, die Luftqualität zu verbessern und die Emissionen im Verkehrsbereich zu reduzieren. In diesem Zusammenhang leisten öffentliche Beschaffungsstellen einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der CO2- und Luftschadstoffemissionen im Verkehr. Die Vorgaben gelten seit dem 2. August 2021.
Nähere Informationen finden Sie hier.

AFID – Lade- und Tankinfrastruktur

Die Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe ( Alternative Fuels Infrastrutcture Directive – AFID), ist das maßgebliche Instrument der Europäischen Kommission zum Aufbau öffentlicher Betankungs- und Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe.

Im Rahmen der AFID sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet sich Ziele für den Aufbau von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe zu geben. Übergeordnetes Ziel der AFID ist die Gewährleistung der Interoperabilität der Kraftstoffinfrastrukturen im Binnenmarkt.

Als Teil des sog.Fit For 55“-Pakets der Europäischen Kommission wird ein Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie vorgelegt. Ziel der Revision wird es unter anderem sein, einen kohärenten, bedarfsgerechten Aufbau von Tank- und Ladeinfrastruktur in ganz Europa sicherzustellen.

Teil der Umsetzung der AFID ist der Nationale Strategierahmen (NSR), in dessen Zuge die Bundesregierung derzeit verschiedene Umsetzungspfade prüft. Dies betrifft auch die grenzüberschreitende Verfügbarkeit von Wasserstofftankstellen. Im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) wurde in Deutschland eine Infrastruktur von nahezu 100 Wasserstofftankstellen aufgebaut. Diese bedarf der grenzüberschreitenden Ergänzung. Das Thema Tankinfrastruktur mit europäischem grenzüberschreitendem Ansatz ist auch eines von drei Schwerpunktthemen im Bereich Mobilität des nationalen Interessenbekundungsverfahrens zum Wasserstoff-IPCEI.

EU-Wasserstoff-Strategie; Clean Hydrogen Partnerschaft

Im Juli 2020 beschloss die Europäische Kommission die EU Strategy for Energy System Integration and Hydrogen Strategy“ (Englisch). Damit soll ein Hochlauf für die Wertschöpfungskette für erneuerbaren Wasserstoff erreicht werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Preiswettbewerb im Vergleich zu Wasserstoff auf Basis fossiler Brennstoffe. Es sollen Kapazitäten für Elektrolyse mit mindestens 6 Gigawatt erneuerbarem Wasserstoff bis 2024 und 40 GW bis 2030 aufgebaut werden. Die Clean Hydrogen Partnerschaft soll zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserstoffstrategie beitragen. Der Schwerpunkt dieser Partnerschaft liegt auf der Erzeugung, Verteilung und Speicherung von sauberem Wasserstoff und der Versorgung schwer zu dekarbonisierender Sektoren wie Schwerindustrie und Schwerlasttransportanwendungen. Die Europäische Union unterstützt die Partnerschaft mit rund 1 Mrd. Euro. Die Bundesregierung ist in diesem Prozess als Teil der States’ Representatives Group (SRG) eingebunden.

ECH2A

Im Juli 2020 wurde die Industrieallianz European Clean Hydrogen Alliance (ECH2A) (Englisch) als europäische Plattform für Wasserstoffprojekte gegründet mit der Europäischen Kommission als Vorsitzender des Verwaltungsbeirates. Das Ziel der ECH2A ist es, Unternehmensvertreterinnen und -vertreter, Regierungen und Zivilgesellschaft zusammenzubringen, um den Aufbau einer klimaneutralen Wasserstoffökonomie in Europa zu beschleunigen. Sie versammelt bereits über 800 Mitglieder. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist der ECH2A beigetreten. Für den Mobilitätsbereich nimmt die NOW GmbH am runden Tisch „Clean Hydrogen for mobility“ der ECH2A teil. Die Aktivitäten der ECH2A sind eng verknüpft mit der Förderung europäischer Wasserstoffprojekte im Rahmen der „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEIs - Verlinken, s.u.).

Wasserstoff-IPCEI

Im Wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse („Important Project of Common European Interest - IPCEI“) Wasserstofftechnologien und -systeme mit 21 anderen Mitgliedstaaten und dem EFTA-Staat Norwegen haben das BMDV und BMWi über 200 Projektskizzen, davon gut 60 Projektskizzen aus dem Verkehrsbereich geprüft (vgl. Interessenbekundungsverfahren). 62 Wasserstoff-Großprojekte, davon zwölf aus dem Verkehrsbereich, sind für die nächste Verfahrensstufe ausgewählt worden.

Ziel ist, den Aufbau integrierter Prozesse entlang der gesamten Wasserstoff-Wertschöpfungskette zu unterstützen und so einen funktionierenden europäischen Wasserstoffmarkt aufzubauen. Die mit bis zu 8 Mrd. € von den Ressorts und den Bundesländern zu fördernden, grenzüberschreitenden Verbundvorhaben sollen von der Erzeugung über Infrastruktur zur ersten industriellen Verwendung reichen und betreffen im Verkehrsbereich die Entwicklung und Herstellung von Brennstoffzellen, Komponenten und Wasserstofffahrzeugen sowie die Errichtung der Betankungsinfrastruktur. Zusammen mit ihren Ausstrahlungseffekten (Spill-over) dürften die besten Projektideen die Nutzung von klimaverträglichem Wasserstoff in Mobilität und Industrie maßgeblich vorantreiben und so zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Die inhaltliche Ausrichtung der Förderung wird in Deutschland durch die Grundsätze der Nationalen Wasserstoffstrategie bestimmt. Nach einem europäischen „Matchmaking“ mit dem Ziel der weiterführenden Verknüpfung von Vorhaben steht die Prüfung durch die Europäische Kommission an. Nach Bestätigung der beihilferechtlichen Vereinbarkeit nach Art. 107 Abs. 3 lit b AEUV wird mit den Bewilligungsbescheiden ab dem 1. Quartal 2022 gerechnet.