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Mitnutzungspotentiale kommunaler Trägerinfrastrukturen für den Ausbau der nächsten Mobilfunkgeneration 5G

Quelle: BMDV

Im Hinblick auf den anstehenden 5G-Rollout und die Gesamtstrategie Mobilfunkausbau hat das Ministerium gemeinsam mit den Mitgliedern der AG Digitale Netze Empfehlungen zur Mitnutzung öffentlicher Infrastruktur beim 5G-Ausbau erarbeitet. Darin werden bestehende Herausforderungen erörtert, mögliche Potentiale identifiziert und Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Ziel ist es, Länder, Kommunen und Mobilfunkunternehmen bestmöglich bei den anstehenden Aufgaben zu unterstützen.

DST, DLT, DStGB und VKU:

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen die Veröffentlichung der gemeinsam von Vertretern der Telekommunikationsbranche und der öffentlichen Hand erarbeitete Handreichung. Sie zeigt die wichtige Rolle kommunaler Liegenschaften und Infrastrukturen wie Straßenlaternen, Ampelanlagen oder Stadtmöbel als Standorte für 5G-Sendeanlagen. Die Kommunen sind vor dem Hintergrund des gemeinsamen Ziels eines flächendeckenden Ausbaus des 5G-Netzes zur verantwortungsvollen Zusammenarbeit mit den Mobilfunkanbietern bereit. Die Handreichung bietet hierfür wertvolle Informationen und stellt eine gute Grundlage dar.

Bitkom-Präsident Achim Berg:

Wir begrüßen sehr, wenn die vorhandene Infrastruktur der Kommunen für den Aufbau der 5G-Netze mitgenutzt werden kann. Bisher suchen die Netzbetreiber vielerorts über lange Zeit und nicht selten vergeblich nach geeigneten Standorten. Der 5G-Aufbau kann durch die Nutzung öffentlicher Gebäude und Liegenschaften stark beschleunigt werden.

Kernpunkte sind u. a.:

  1. Potenzielle Trägerinfrastruktur identifizieren
    Potenzielle Trägerinfrastruktur wie Laternen, Verkehrsschilder oder Ampeln liegen oft in kommunaler Hand und spielten bislang keine Rolle für die Telekommunikationsnetze. Vor diesem Hintergrund muss zunächst eine Bestandsaufnahme für den vorgesehenen neuen Verwendungszweck erfolgen.
  2. Bestehende Makrostandorte aufrüsten
    Neue Makrostandorte zu errichten gestaltet sich aufgrund des Platzmangels im urbanen Raum schwierig. Daher sollen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Mitnutzung vorhandener Makrostandorte für 5G zu ermöglichen.
  3. Neue Makrostandorte errichten
    Bei der Errichtung neuer Makrostandorte sollen neue Wege gegangen werden und neue mögliche Standorte identifiziert werden. Dazu zählen beispielsweise Dachkanten, Flachdächer oder tragfähige Beleuchtungsmasten.
  4. Kleinzellen (Small Cells) errichten
    Für Small Cells, die in ihrer Erscheinung eher WLAN-Accesspoints als Mobilfunkmasten ähneln, wurden in einem ersten Schritt Straßenlaternen, kommunale Hinweisschilder sowie Befestigungen in geringer Höhe an oder innerhalb von Gebäuden identifiziert. Dazu sollen zusätzlich entsprechende Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse (z. B. durch Abschließen von Rahmenverträgen mit den Netzbetreibern) geschaffen werden.