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Unter dem Titel „Die Zukunft des elektronischen Kommunikationssektors und seiner Infrastruktur“ hat sich die EU-Kommission mit einem umfangreichen Fragebogen an die breite Öffentlichkeit gewandt, um ein Meinungsbild zu Technologie- und Marktentwicklungen und ihren Auswirkungen auf den Telekommunikationssektor einzuholen. Die Konsultation lief vom 23. Februar bis zum 19. Mai und befasste sich auch mit der der Frage der Beteiligung von Inhalteanbietern an den Kosten für die Telekommunikationsnetze, EU-Frequenzpolitik sowie Verbraucherrechten.

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr:

Das freie und offene Internet ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Jeder Bürger, jedes Unternehmen muss gleichberechtigt im Netz unterwegs sein können. Wir sind daher gegen Markteingriffe und komplizierte Beteiligungsmodelle. Die Gefahr ist groß, dass diese unserem Wirtschaftsstandort schaden, kleine Unternehmen benachteiligen und am Ende zu höheren Kosten für die Kunden führen. Zudem bedarf jeder Markteingriff einer Rechtfertigung - eine solche sehe ich aktuell nicht. Wir haben in Deutschland die Gigabitstrategie vorgelegt, die den Weg zur Erreichung der Gigabit-Ziele aus dem Koalitionsvertrag ebnen wird. Wir sehen keinen Regelungsbedarf.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat hierzu gemeinsam mit den betroffenen Ressorts eine Stellungnahme der Bundesregierung erarbeitet, die auf alle Themenkomplexe eingeht.

Wichtige Elemente daraus:

Frage der Netzkostenbeteiligung

  • Regulierungsmaßnahmen in Bezug auf das Verhältnis von Inhalte- und Anwendungsanbietern auf der einen und Netzbetreibern auf der anderen Seite bedeuten einen Markteingriff, der durch ein Marktversagen gerechtfertigt sein muss. Hierfür bedarf es eines hinreichenden Nachweises. Insofern stellt sich die Frage der Ausgestaltung einer Netzkostenbeteiligung aus Sicht der Bundesregierung derzeit nicht.
  • Regulierungsmaßnahmen wie Entgelt- oder Verhandlungspflichten und auch ein Fonds bergen das Risiko negativer Auswirkungen auf das Internet-Ökosystem, den freien Wettbewerb, die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher und die Medienqualität. Zudem muss ein Konflikt mit dem Prinzip der Netzneutralität vermieden werden.

Frequenzpolitik

  • Die Mitgliedstaaten benötigen bei Frequenzvergaben hinreichend Gestaltungsspielraum, um auf nationale Erfordernisse Rücksicht nehmen zu können. Eine Zentralisierung der Vergabe und Zuteilung von Frequenzen auf EU-Ebene wird deshalb kritisch gesehen.
  • Die bestehenden Kooperationsprozesse der EU auf internationaler Ebene, insbesondere mit der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT), sind gut und bedeuten einen Mehrwert für die EU und ihre Mitgliedstaaten.

Technologie- und Marktentwicklungen

  • Wichtig ist ein ganzheitliches 6G-System von der Netzebene bis zur Material-, Komponenten-, Mikrochip- und Modulebene, begleitet durch strategische Forschung und Entwicklung.
  • Reallabore und Testfelder müssen frühzeitig angeboten werden, um Innovationen im Mobilfunkbereich frühzeitig in die Anwendung zu bringen.
  • Umweltauswirkungen des Sektors für Informations- und Kommunikationstechnik sollten ganzheitlich betrachtet werden.
  • Der Ausbau energieeffizienter Netze, wie Glasfaser und hochleistungsfähiger Mobilfunknetze, kann ein wichtiger Baustein sein, um die grüne und digitale Transformation voranzubringen.

Fairness für Verbraucher

  • Die bestehenden Universaldienst-Vorgaben auf EU-Ebene sind flexibel und hinreichend offen für neue Marktentwicklungen und Bedürfnisse von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
  • Ein EU-weiter Fonds für erschwinglichen Breibandzugang ist aus Sicht der Bundesregierung nicht notwendig und auch weniger geeignet, um auf nationale Besonderheiten einzugehen.

Eine englische Höflichkeitsübersetzung der Stellungnahme ist hier abrufbar.