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Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesminister für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegte Formulierungshilfe für die Fraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beschlossen. Mit der Gesetzesänderung, die nun in die parlamentarischen Beratungen geht, sollen die Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um insgesamt 3,7 Milliarden Euro erhöht werden. Damit soll sowohl die Umsetzung des „9 für 90-Ticket“ finanziert als auch der Beitrag des Bundes am Ausgleich der pandemiebedingten Fahrgeldeinnahmeausfälle der ÖPNV-Verkehrsunternehmen ermöglicht werden.

Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr:

Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger angesichts der stark gestiegenen Energiekosten mit einem deutlich verbilligten ÖPNV-Ticket unmittelbar entlasten, Anreize zum Energiesparen setzen und die Nutzung des ÖPNV langfristig attraktiver machen. Der Bund übernimmt mit 2,5 Milliarden Euro die Kosten für die Umsetzung des Tickets. Auch was die pandemiebedingten Einnahmeausfälle im ÖPNV angeht, bleibt der Bund an der Seite der Länder und trägt die Hälfte der entstehenden Schäden. Wir werden in den 90 Tagen genau beobachten, welche Auswirkungen vergünstigte Tickets auf das Nutzerverhalten haben. Die Ergebnisse werden in die weiteren Arbeiten einfließen, um den ÖPNV auch langfristig zu verbessern.

Weiterer Zeitplan:

  • 27. April 2022: Kabinettbeschluss zur Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
  • 19. Mai 2022: 2./3. Lesung Bundestag
  • 20. Mai 2022: Bundesrat