Alle Pressemitteilungen Alle Pressemitteilungen
Polygon-Form einer Hand, die ein Tablet bedient

Quelle: Adobe Stock / peshkova

Das BMDV hat heute den Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz veröffentlicht, zu dem Länder und Verbände nun Stellung nehmen können.

Bundesminister Dr. Volker Wissing:

Wir haben uns in Europa klare Regeln gegeben, damit jeder Bürger sicher und frei im Netz unterwegs sein kann. Was offline verboten ist, muss es auch online sein. Auch die Plattformbetreiber tragen hier Verantwortung, um bei Beleidigungen, Gewaltaufrufen oder Identitätsmissbrauch einzuschreiten. Mit der Bundesnetzagentur schaffen wir eine starke Plattformaufsicht, um die neuen Verpflichtungen für Online-Dienste auch in Deutschland konsequent durchzusetzen. Damit nehmen wir die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht, rechtswidrige Inhalte zu bekämpfen.

Der Entwurf für ein „Digitale-Dienste-Gesetz“ ergänzt den Digital Services Act (DSA) der EU für Deutschland. Er sieht eine Stelle in der Bundesnetzagentur als zentrale Koordinierungsstelle für die digitalen Dienste in Deutschland vor. Das Gesetz modernisiert den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland und regelt Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA. Diese können für Plattformbetreiber beispielsweise mit bis zu 6 Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden.

Der DSA schafft einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Dienste wie Onlineplattformen und Suchmaschinen. Er nimmt die Anbieter insbesondere in die Pflicht, Vorkehrungen gegen rechtswidrige Inhalte zu treffen. Kommen die Online-Dienste diesen Verpflichtungen nicht nach, können Nutzer dies bei der Bundesnetzagentur melden.

Während die Bestimmungen für sehr große Onlineplattformen und Suchmaschinen über 45 Millionen Nutzer bereits in Kraft sind und direkt von der EU-Kommission durchgesetzt werden, gelten die Regeln für kleinere Dienste erst ab Februar 2024. Die Aufsicht erfolgt hier in den jeweiligen Mitgliedstaaten.

Die vorgesehene zentrale Koordinierungsstelle in der Bundesnetzagentur wird in Deutschland durch weitere zuständige Behörden in den Bereichen Daten- und Jugendschutz ergänzt.

Den Referentenentwurf für das Digitale-Dienste-Gesetz finden Sie auf:
www.bmdv.bund.de/referentenentwurf_digitale-dienste-gesetz

Länder und Verbände können bis 25. August zum Referentenentwurf Stellung nehmen.