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LKW Mautbrücke in Deutschland

Quelle: Fotolia / mitifoto

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister für Digitales und Verkehr vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Bundesminister Dr. Volker Wissing:

Wir staffeln die Lkw-Maut u.a. noch in diesem Jahr stärker nach dem CO2-Ausstoß und setzen damit einen starken Anreiz für die Branche, auf klimafreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Das ist wichtig, da Nutzfahrzeuge aktuell noch rund ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen im Verkehr verursachen. Den Markthochlauf klimafreundlicher Fahrzeuge brauchen wir, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Außerdem weiten wir die Lkw-Maut zudem ab Mitte nächsten Jahres auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse aus. Die zusätzlichen Mauteinnahmen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro bis 2027 sollen künftig entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsausschuss ganz überwiegend in die Schiene investiert werden. Davon profitiert auch die Straße, die bei einer Verlagerung von Verkehren entlastet wird. Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes leistet das BMDV einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, zur Stärkung der Schiene und zur nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur.

Im Einzelnen:

Zum 1. Dezember 2023 soll ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt werden. Emissionsfreie Lkw werden bis Ende 2025 von der Maut befreit. Anschließend werden lediglich 25 Prozent des regulären Mautteilsatzes für die Infrastrukturkosten erhoben – zuzüglich der Mautteilsätze für Lärm und Luftverschmutzung.

Zudem soll die Lkw-Mautpflichtgrenze zum technisch frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. Juli 2024 abgesenkt werden, sodass grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der Lkw-Maut erfasst sind. Handwerksbetriebe werden ausgenommen.

Die Mautkosten machen nur einen geringen Anteil der Transportkosten und somit einen noch geringeren Teil der Gesamtkosten (Endprodukt) aus. (ca. 0,1 Prozentpunkte). Spürbare Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau sind demnach nicht zu erwarten. Die Verwendung der Mauteinnahmen wird neu geregelt.

Europäischen Rechtsgrundlage:
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen bei der Erhebung von Mautgebühren die Vorgaben der sogenannten „Eurovignetten-Richtlinie“ beachten. Danach müssen sich die gewogenen durchschnittlichen Infrastrukturgebühren an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. Die Eurovignetten-Richtlinie wurde im Jahr 2022 revidiert. Sie sieht u.a. vor, dass spätestens ab dem 25. März 2024 eine CO2-Differenzierung der Straßenbenutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge erfolgen muss.

Der CO2-Aufschlag wird als neuer Mautteilsatz für die externen Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen eingeführt. Er wird wie die derzeit geltenden Mautteilsätze als Centbetrag pro auf dem mautpflichtigen Streckennetz gefahrenen Kilometer erhoben. Die Höhe des Aufschlags hängt von den Fahrzeugeigenschaften des jeweiligen mautpflichtigen Fahrzeugs ab, insbesondere von der CO2-Emissionsklasse, dem Gewicht und der Anzahl der Achsen.

Für die Beschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge stellt das BMDV bis 2026 insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Zusätzlich stehen bis 2026 gut zehn Milliarden Euro bereit, um eine Tank- und Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw aufzubauen oder zu erweitern.

Die Eurovignetten-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die bereits ein Gebührensystem für Lkw etabliert haben, darüber hinaus, spätestens ab 25. März 2027 für alle Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen Straßenbenutzungsgebühren erheben. Dabei dürfen sog. Handwerkerfahrzeuge von weniger als 7,5 Tonnen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit werden.

Seit 2005 wird in Deutschland Lkw-Maut auf Bundesautobahnen erhoben. In mehreren Stufen wurde die Mautpflicht auf alle Bundesstraßen sowie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen ausgeweitet. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut betrugen 2022 rund 7,4 Milliarden Euro.

Den Gesetzentwurf sowie weitere Informationen zur Lkw-Maut und den Förderprogrammen für klimafreundliche Nutzfahrzeuge finden Sie in Kürze unter nachfolgendem Link: www.bmdv.bund.de/AenderungenLkwMaut