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Bundesminister Dr. Volker Wissing:

Der Schutz von Kindern vor Missbrauch hat für mich höchste Priorität. Gleichzeitig müssen wir digitale Bürgerrechte schützen, dazu gehört ein Recht auf Verschlüsselung. Allgemeine Chatkontrollen sind nicht hinnehmbar. Wir brauchen einen geschützten Raum privater Kommunikation.

Gerade letzte Woche haben wir im Kreis der G7 Digitalminister den vertrauensvollen Austausch von Daten betont. Die G7 haben erklärt, dass das Internet als freier regel- und wertebasierter Raum gerade in Abgrenzung zu repressiven Staaten gestärkt werden muss.

Einige der Vorschläge der Kommission beunruhigen mich, weil sie einen Eingriff in den geschützten Raum der Vertraulichkeit der Kommunikation darstellen könnten: Ich verweise auf den besonderen Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, die in Deutschland als Fernmeldegeheimnis ein Grundrecht ist. Ich denke dabei auch an das Berufsgeheimnis, insbesondere für Anwälte, Ärzte und Opferberatungsstellen.

Es gibt darüber hinaus viele offene Fragen:
Wie sollen die betroffenen Anbieter die zunächst erforderliche Risikoeinschätzung vornehmen, ohne sich von den Inhalten der Kommunikation Kenntnis zu verschaffen?
Und wie ist damit umzugehen, wenn aufgrund von technischen Verfahren eine Vielzahl von Verdachtsmeldungen eingeht, die sich im Nachhinein als offensichtlich falsch herausstellen. Es darf nicht passieren, dass unbescholtene Bürgerinnen und Bürger unbegründet des Kindesmissbrauchs verdächtigt werden.

Die Kommission sollte bei ihrem berechtigten Anliegen insbesondere die Arbeit der Meldestellen (INHOPE) ins Auge fassen: Gemeldete Inhalte werden jetzt schon häufig innerhalb von 24 Stunden von Servern gelöscht. Ferner muss auch die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden weltweit und Chatbetreibern verbessert und systematisiert werden.

Wir müssen sensibel auf den Grundrechtsschutz achten. Die allgemeine Kontrolle von Chatverläufen und das Unterlaufen von Verschlüsselungen gehen zu weit.