Mit dem Verordnungsentwurf will das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die am 27.10.2021 in Kraft getretene Mobilitätsdatenverordnung (BGBl. I S. 4728) um die für die Bereitstellung weiterer Datenkategorien notwendigen Regelungen ergänzen. Dies betrifft insbesondere statische Daten zu Zugangsknoten und deren Infrastruktur sowie statische Daten im Gelegenheitsverkehr. Diese Daten müssen ab dem 01.01.2022 über den Nationalen Zugangspunkt bereitgestellt werden.