
Quelle: Fotolia / turgaygundogdu
Probezeit
Im Bundesministerium für Digitales und Verkehr besteht für Auszubildende eine 3-monatige Probezeit (laut TVAöD geregelt).
Urlaubsanspruch
Während der Ausbildung besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr.
Ausbildungsvergütung (Stand April 2021)
1. Ausbildungsjahr: 1.043,28 € brutto
2. Ausbildungsjahr: 1.093,20 € brutto
3. Ausbildungsjahr: 1.139,02 € brutto
4. Ausbildungsjahr: 1.202,59 € brutto
Vermögenswirksame Leistungen
Auszubildende erhalten nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 Euro/Monat. Dies muss schriftlich beim Personalreferat beantragt werden.
Abschlussprämie
Auszubildende erhalten nach erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung eine einmalige Abschlussprämie in Höhe von 400 Euro. Dies gilt nur, wenn die Abschlussprüfung beim 1. Mal erfolgreich bestanden wird.
Fortbildungsangebot
Begabtenförderung berufliche Bildung
Mit diesem Programm werden qualifizierte Berufsanfängerinnen/Berufsanfänger durch die Finanzierung berufsbezogener oder berufsübergreifender Weiterqualifizierungsmaßnahmen gefördert.
Beispiele für Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
VfA |
|
KfMK |
|
FaMI |
|
MTD |
|
EBT |
|