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Wassertourismus
Wassertourismus

Quelle: istockphoto / Georg Hanf

Der Bund bekennt sich zu seiner Verantwortung für die Nebenwasserstraßen! Diese Wasserstraßen außerhalb des Kernnetzes erstrecken sich bundesweit auf über 2.800 km, mit rd. 120 Wehranlagen und 140 Schleusen, sowie Bereichen an Küsten und Inseln. Sie unterteilen sich in Wasserstraßen, auf denen noch Güterverkehr, allerdings weniger als 600.000 t pro Jahr (Kategorie D) und Freizeitverkehr in unterschiedlichem Umfang (Kategorie E und F) stattfinden. Die Ausgaben für die oft überalterten Anlagen sollen überprüft und künftig effizienter eingesetzt werden.

Im Bereich der Bundeswasserstraßen der Kategorie D ("Güternebenwasserstraßen"), soll unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit die vorhandene Infrastruktur erhalten werden.

An Bundeswasserstraßen der Kategorien E und F wird die Infrastruktur dem Bedarf entsprechend erhalten und angepasst. An diesen Freizeitwasserstraßen spielen Freizeitverkehr und Wassertourismus eine ganz wesentliche Rolle, aber auch den ökologischen Belangen kann in höherem Maße Rechnung getragen werden.

Das Wassertourismuskonzept des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 01.07.2016 wird derzeit weiterentwickelt und in eine Strategie für die Nebenwasserstraßen insgesamt eingebettet. Gleichzeitig soll eine breitere Abstimmung mit anderen Ressorts zu diesem Thema erreicht werden.

Erste Leitbilder sind:

  • Infrastruktur am Bedarf orientieren und anpassen:

Die Infrastruktur muss oftmals nicht den Standards und Bemessungsansprüchen des Kernnetzes entsprechen, da die Belastung, aber auch der Bedarf ein anderer ist. Dem Bedarf entsprechende Ersatzinvestitionen sowie eine den geringeren Belastungen und ökologischen Möglichkeiten angepasste Unterhaltung sollen dem Rechnung tragen. An stark mit Motorbooten und Fahrgastschiffen frequentierten Gewässern soll beispielsweise weiterhin Schleusenbetrieb aufrechterhalten werden. An Gewässern mit überwiegend muskelbetriebenen (Wander)verkehr sollte die Infrastruktur dagegen im Wesentlichen für motorlosen Verkehr ausgelegt werden, d. h. statt Schleusen sind Alternativen wie Rutschen oder Umtragen zu prüfen.

Die Gestaltung von Uferbefestigungen und weiteren wasserbaulichen Elementen wie Buhnen und Leitwerken kann den geringeren Verkehrsbelastungen angepasst und ökologisch aufgewertet werden. Vor dem Ersatz von Anlagen wird - unter Berücksichtigung des vorhandenen Verkehrs und der hydrologischen Auswirkungen - auch die Möglichkeit eines Rückbaus geprüft.

  • Kompetenzen enger verzahnen:

Bisher bleiben an Freizeitwasserstraßen wirtschaftliche Potenziale für Freizeitschifffahrt und Tourismus sowie Synergien zu Wasserwirtschaft und Naturschutz oft ungenutzt. Die Kompetenzen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) sind verfassungsrechtlich begrenzt und die föderale Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden erschwert die Kooperation. Hier ist daher eine stärkere regionale Kooperation und Koordination anzustreben. Die Möglichkeiten reichen von einer einvernehmlichen Zusammenarbeit des Bundes mit den Bundesländern, Kommunen und Dritten bis zu einer Übertragung des Eigentums auf diese. Das Ziel ist, verkehrliche, wasserwirtschaftliche, ökologische und touristische Aufgaben (z. B. Hafeninfrastruktur, Tourismusmarketing, Verknüpfung touristischer Angebote) zu verzahnen und regionale Interessen zu berücksichtigen.

  • Transparenz im Bundeshaushalt erhöhen:

Erschwerend an der Aufgabenwahrnehmung bei Wasserstraßen außerhalb des Kernnetzes ist, dass sie in Ressourcenkonkurrenz zum Kernnetz steht. In Zeiten von Fachkräftemangel führt dies zwangsläufig zu Konflikten. Zur Erhöhung der Transparenz über den Ressourceneinsatz soll zunächst eine getrennte Darstellung der Haushaltsmittel im Bundeshaushalt erreicht werden.

  • Entwicklungskonzepte aufstellen - gemeinsam Ziele für Wasserstraßen entwickeln:

Idealerweise sollten unter Einbeziehung der Akteure vor Ort Entwicklungskonzepte erstellt werden, in denen die zukünftigen Infrastrukturen und Nutzungen, Art und Umfang der Unterhaltung sowie die verkehrlichen, ökologischen und weiteren Ziele und Zuständigkeiten beschrieben werden. Damit können die gesellschaftlichen und politischen Anforderungen erfüllt, Freizeitnutzungen entwickelt und die Natur aufgewertet werden. Umfang und Inhalt dieser Entwicklungskonzepte richtet sich nach dem vorhandenen Bedarf aber auch nach der zur Verfügung stehenden Ressource. Aufgrund der Komplexität und zeitlichen Dauer vollumfänglicher Beteiligungsprozesse wird dieses Instrument aber nur in Einzelfällen zur Anwendung kommen.

  • (Re-)Finanzierungsmöglichkeiten:

Die Möglichkeiten einer Nutzerfinanzierung wurden - auch im Vergleich zu europäischen Modellen - überprüft. Die Nutzerfinanzierung würde dem Betrieb und der Unterhaltung von baulichen Anlagen dienen. Vor einer Einführung wären Gebührenhöhe, Betroffenenkreis, Erhebungsverfahren, rechtliche Grundlage und haushalterische Zweckbindung zu ermitteln und festzulegen. Derzeit wird bis auf weiteres von der Erhebung von Gebühren für die Freizeit- und Fahrgastschifffahrt abgesehen.

Die Abgabe von Anlagen, Wasserstraßen oder Wasserstraßenabschnitten an Dritte (z. B. Länder oder Kommunen) soll auch weiterhin möglich bleiben. Dies bietet die Chance, die vorhandenen Ressourcen auf Bundesseite in das verbleibende Nebennetz zu lenken und Dritten mehr Gestaltungsräume zu eröffnen.