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Quelle: BMDV

Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,

Sie möchten die Umschreibung für ein allgemein gültiges Funkbetriebszeugnis (LRC) beantragen.

Gemäß § 13 Abs. 4a Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) erfolgt dies durch den vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr für die Wahrnehmung der Aufgabe beliehenen Verband.

Durch >>Klick>> auf den untenstehenden Link gelangen Sie zur entsprechenden Antragstellung.

Logo Deutscher Segler-Verband e.V.
Deutscher Segler-Verband e.V.
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