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Sonderprogramm Brückenmodernisierung
B 311, Ersatzneubau Donauviadukt Untermarchtal

Quelle: René Legrand

Jede Brücke und alle anderen Ingenieurbauwerke werden im Abstand von 6 Jahren einer Hauptprüfung nach DIN 1076 durch erfahrene und speziell ausgebildete Bauwerksprüfingenieure unterzogen. Hierbei werden alle Bauteile ggf. unter Zuhilfenahme von Besichtigungsgeräten geprüft. Drei Jahre danach erfolgt jeweils eine Einfache Prüfung. Bei den jährlich durchzuführenden Besichtigungen sowie den halbjährlichen Beobachtungen kontrollieren die zuständigen Straßen- und Autobahnmeistereien die Bauwerke im Hinblick auf augenscheinliche Schäden. Alle Ergebnisse werden für jede einzelne Brücke nach festen Vorgaben dokumentiert.

Die Aufnahme der Schäden und die daraus folgende Beurteilung des Zustandes erfolgt unter Nutzung moderner EDV-Systeme im Rahmen der „Richtlinien zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)“. Hierbei werden die durch die Bauwerksprüfingenieurin bzw. den Bauwerksprüfingenieur vergebenen Bewertungen für die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit automatisch ausgewertet und zu einer Zustandsnote von 1 (sehr guter Zustand) bis 4 (ungenügender Zustand) zusammengefasst (Bild 1). Diese Zustandsnoten bilden die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung.

Brücken an Bundesfernstraßen - Zustandsnoten nach Brückenflächen der Teilbauwerke in Prozent (Stand: 01.09.2018)

Quelle: BMDV

Bild 1: Brücken an Bundesfernstraßen - Zustandsnoten nach Brückenflächen der Teilbauwerke (bei Brücken mit getrennten Überbauten je Fahrbahn oder unterschiedlichen Bauarten wird jede Überbaukonstruktion für sich als Teilbauwerk bezeichnet) in Prozent (Stand: 01.09.2018)

Es gelten für die Zustandsnotenbereiche:

• 1,0 - 1,4 sehr guter Bauwerkszustand
• 1,5 - 1,9 guter Bauwerkszustand
• 2,0 – 2,4 befriedigender Bauwerkszustand
• 2,5 – 2,9 noch ausreichender Bauwerkszustand
• 3,0 – 3,4 nicht ausreichender Bauwerkszustand
• 3,5 – 4,0 ungenügender Bauwerkszustand

Eine Zustandsnote von 3,0 bis 3,4 (nicht ausreichender Bauwerkszustand) bedeutet allerdings nicht zwangsläufig eine Nutzungseinschränkung des Bauwerkes, sondern ist ein Indikator dafür, dass in näherer Zukunft eine Instandsetzungsmaßnahme zu planen ist, wobei die Zustandsnote keinen Aufschluss über den Umfang der Schäden und die Kosten der Instandsetzungsmaßnahme gibt.

Eine Zustandsnote von 3,5 und schlechter beschreibt zwar einen „ungenügenden Bauwerkszustand“ mit der Definition: „die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit sind erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben“. Dies kann aber auch z. B. durch fehlende Gitterstäbe im Geländer (= mangelnde Verkehrssicherheit) ausgelöst werden oder sich auf eine große Anzahl von Schäden mit Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit (z. B. umfangreiche Betonabplatzungen, schadhafte Abdichtung, Korrosionsschäden) beziehen, ohne dass die Standsicherheit des Bauwerkes gefährdet wäre.

In den letzten Jahren hat sich der Anteil der Brücken mit einem nicht ausreichenden bzw. ungenügenden Bauwerkszustand erfreulicherweise von etwa 15% im Jahr 2008 auf aktuell 12,1% verringert. Hier sieht man die ersten Erfolge der gestiegenen Erhaltungsausgaben im Ingenieurbau.