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Es gibt nicht den typischen ÖPP-Vertrag im Bundesfernstraßenbau. Bisher wurden drei unterschiedliche Geschäftsmodelltypen entwickelt: Das Ausbaumodell mit Verkehrsmengenrisiko (A-Modell), das Verfügbarkeitsmodell (V-Modell) und das Modell nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (F-Modell). Die konkreten Konzessions- oder Projektverträge werden auf der Grundlage dieser „Basismodelle“ ausgearbeitet. In die jeweilige Vertragsgestaltung fließen die praktischen ÖPP-Erfahrungen der Verwaltung ein und es werden projektspezifisch individuelle Ziele umgesetzt.