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E-Auto an einer E-Tankstelle

Quelle: Adobe Stock / kasto

Das im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziel von einer Million öffentlich zugänglichen Ladepunkten verdeutlicht die große politische Bedeutung und das hohe Ambitionsniveau, das die Bundesregierung dem Ausbau der Ladeinfrastruktur einräumt. Die Bundesregierung hält daran weiterhin fest.

Unser Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur.

  • Flächendeckung bedeutet, dass wir überall in Deutschland Ladestationen vorfinden, dort wo wir sie brauchen – egal ob Stadt oder Land, ob Supermarktparkplatz, private Tiefgarage oder Autobahnraststätte.
  • Bedarfsdeckung heißt für uns, dass es überall auch genügend Ladesäulen gibt und man eine freie Ladesäule findet, wenn man sie benötigt.
  • Und nutzerfreundlich ist das Ganze für uns, wenn sich die Elektromobilität genauso einfach und selbstverständlich anfühlt, wie bisher das Tanken. Wenn nicht noch einfacher.

Zur Erfüllung dieser Ziele ist es nicht ausreichend, lediglich die reine Anzahl von Ladepunkten zu zählen. Ein Normalladepunkt mit einer Ladeleistung von 11 kW und ein HPC-Ladepunkt mit einer Ladeleistung von mehr als 150 kW erfüllen unterschiedliche Funktionen und leisten unterschiedliche Beiträge zur Deckung des Gesamtbedarfs.

Insbesondere muss die Ladeinfrastruktur den lokalen und regionalen Erfordernissen entsprechen – an der Autobahn und am Arbeitsplatz braucht es unterschiedliche Ladelösungen. Deshalb begleitet die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur im Auftrag des BMDV den Ausbaustand und die perspektivischen Ausbauaktivitäten mit kontinuierlichen Datenerhebungen, Analysen und Prognosen und erfasst dabei umfassende Kennzahlen, wie z. B. Anzahl, Typ und Ladeleistung der öffentlich zugänglichen Ladepunkte, kumulierte Gesamtladeleistung, Auslastung der Ladepunkte, regionale Verteilung sowie das Verhältnis von öffentlich zugänglicher und nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur.