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Foto mehrerer Hände, die gemeinsam an einem Puzzle arbeiten, aus der Vogelperspektive

Quelle: Adobe Stock / Prostock-studio

Wichtige Informationen der CINEA zu den Auswirkungen von COVID-19

Wenn Ihr Projekt für eine Förderung ausgewählt wurde, wird zwischen Ihnen und der CINEA ein Vertrag (Grant Agreement) geschlossen. Für alle deutschen Begünstigten haben wir hier Hinweise und Empfehlungen für die Durchführung der CEF-Förderung zusammengestellt.

Aktivitäten und Meilensteine

Im Grant Agreement (GA) zwischen Ihnen und der CINEA werden Aktivitäten und Meilensteine festgelegt, welche bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt umzusetzen und mit Nachweisen zu belegen sind. Die Aktivitäten und Meilensteine sollten von vornherein sinnvoll definiert und deren Zeitplanung gut durchdacht sein.

Förderfähige Kosten

Förderfähig sind alle Ausgaben, die mit den Regelungen Ihres GA übereinstimmen (Art II.19.1). Sie müssen u.a. tatsächlich getätigt worden sein, im Projektförderzeitraum angefallen und im bewilligten Projektbudget veranschlagt sein. Bitte beachten Sie, dass für die Abrechnung von Personalkosten aus Eigenleistungen der Begünstigten besondere Regelungen (Art. II.19.2) gelten. Die CINEA hat hierzu auch einen Leitfaden mit ausführlicheren Informationen auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Action Status Report

Zum Ende jeder Berichtsperiode ist ein Action Status Report (ASR) zu fertigen (Art. II 23.1). Er wird der INEA zum 31. März des Folgejahres via TENtec Portal vorgelegt. Der ASR besteht aus einem technischen Bericht über den Fortschritt und den weiteren Projektverlauf sowie einem finanziellen Bericht über die bisherigen Ausgaben und einer Prognose für die kommenden Jahre. In welcher Sprache der ASR verfasst werden soll, wird ebenfalls in Ihrem GA geregelt (Art. 4.3). Vor Übermittlung des ASR an die CINEA ist dieser durch den Mitgliedstaat (hier das BMDV) zu zertifizieren, alle Informationen zu dieser Zertifizierung und den Fristen des BMDV erhalten Sie von uns rechtzeitig per E-Mail.

Zwischenzahlungsantrag

Falls Ihr Grant Agreement (Art II 23.2.1) einen Zwischenzahlungsantrag (ZWA) vorsieht, reichen Sie diesen mindestens alle zwei Berichtsperioden bei der CINEA ein (die Frist hierfür beträgt 8 Monate nach Ablauf der Berichtsperiode). Falls erforderlich, müssen Sie für den ZWA ein „Certificate on the financial statement“ (CFS) nach Anhang VII des GA anfertigen lassen. Grundsätzlich benötigen Sie aber keine Validierung durch das BMDV, es sei denn, die Bundesrepublik Deutschland selbst ist Begünstigter.

Vertragsanpassung (Amendment)

Wir empfehlen Ihnen dringend, bei absehbaren Änderungen im Projekt möglichst frühzeitig mit der CINEA Kontakt aufzunehmen. Gleichzeitig sollten Sie, wenn möglich, im Rahmen des ASR auf notwendige Vertragsänderungen hinweisen. Der Änderungsantrag muss spätestens 3 Monate vor Ablauf des Förderzeitraums bei der CINEA via E-Mail gestellt werden (Art. II 12). Gerne stehen wir Ihnen auch hier beratend zur Seite.

Publizität

Sie sind verpflichtet bei allen Veröffentlichungen (Flyer, Internetseiten, Baustellenschilder, Einladungen etc.), auch bei Social Media Aktivitäten, auf die Förderung durch die EU hinzuweisen (Art. II 7). Auf der Internetseite der CINEA finden Sie weitere Informationen und passende Logos.

Schlussantrag

Der Antrag auf Zahlung des Restbetrages muss innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Projekts der CINEA per E-Mail vorgelegt werden (Art. II 23.2.2). Er besteht aus folgenden Dokumenten (jeweils gem. Anhang des GA):

  • technischer Abschlussbericht nach Anhang V
  • finanzieller Abschlussbericht nach Anhang VI
  • CFS nach Anhang VII bzw. eine alternative Prüfung sofern die Anforderungen für das CFS nicht erfüllt werden
  • Nachweise der Meilensteine (Art. I 5)

Der Schlussantrag muss vom BMDV validiert und zertifiziert werden. Hierfür bitten wir Sie, möglichst frühzeitig, spätestens aber 3 Monate vor Ablauf der 12-Monats-Frist, mit uns in Kontakt zu treten. Sollte Ihr Projekt seine materiellen oder finanziellen Ziele nicht im Förderzeitraum erreichen, kann sich dies auf die abschließende Höhe der CEF-Beteiligung auswirken (Art. II.25.4).
Nähere Informationen zum Schlussantrag finden Sie auf den Internetseiten der CINEA sowie in unseren „Wegweisern zur Erstellung von Zahlungsanträgen“.

Rückfragen können Sie gern schriftlich an folgende Adresse senden:
ref-g32@bmdv.bund.de
Wir werden uns dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise nur Informationszwecken dienen. Sie ersetzen nicht die in den einschlägigen Rechtsgrundlagen festgelegten Regeln und Bedingungen.

„Von der Europäischen Union kofinanziert“