
Quelle: Adobe Stock / Gundolf Renze
Ob Verkehr und Mobilität, Wirtschaft und Verwaltung, Arbeit und Alltag: Eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken und stabilen Gigabitnetzen, die allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen, ist die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung digitaler Möglichkeiten in der Stadt und auf dem Land.
Das Graue-Flecken-Förderprogramm
![]() Quelle: BMDV | Digitalpolitisches Kernziel der Bundesregierung ist es, ein modernes Highspeed-Netz für alle Haushalte, Unternehmen, Schulen und Krankenhäuser in Deutschland zu schaffen. In Gebieten, in denen kein privatwirtschaftlicher Ausbau stattfindet, unterstützt die Bundesregierung mit dem Graue-Flecken-Förderprogramm.
Insgesamt stellt der Bund rund 17 Milliarden Euro für die Förderung von Glasfaseranbindungen zur Verfügung. |
Mit diesen Mitteln werden 50 bis 70 Prozent der Kosten des Gigabitausbaus als Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell sowie bis zu 100 Prozent der Ausgaben für externe Beratungs- und Planungsleistungen finanziert. Die Bundesländer beteiligen sich ebenfalls an den Kosten des Gigabitausbaus.
Die maximale Fördersumme pro Projekt wurde mit dem neuen Bundesförderprogramm Breitband von 30 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro (Bundesanteil) erhöht.
Für Beratungsleistungen, die vor dem eigentlichen Ausbauprojekt stattfinden, können Landkreise 200.000 Euro Fördermittel in Anspruch nehmen. Für Städte und Gemeinden bleibt es bei der bisherigen Höchstgrenze von 50.000 Euro.
Wer ist förderfähig?
![]() Quelle: BMDV | Förderanträge zur Unterstützung des Gigabitausbaus können im Graue-Flecken-Förderprogramm von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden und Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft gestellt werden.
Alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (sogenannte graue Flecken), sind förderfähig. |
Ab 2023 gibt der beihilferechtliche Rahmen die Möglichkeit, ohne Aufgreifschwelle auch Haushalte zu fördern, die bereits mit 100 Mbit/s versorgt sind. Das Gigabit-Förderprogramm ist damit europaweit einzigartig.
Schulen, Krankenhäuser, Gewerbegebiete, Verkehrsknotenpunkte, Behörden sowie kleine und mittlere Unternehmen, sind unabhängig von der Aufgreifschwelle grundsätzlich förderfähig, solange sie noch nicht gigabitfähig erschlossen wurden oder im Download weniger als 500 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen. Die örtlich verfügbare Datenrate ist im Breitbandatlas hinterlegt.
Wo können die Förderanträge gestellt werden?
Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt durch zwei Projektträger, die jeweils für rund die Hälfte der Förderfälle zuständig sind. Die Projektträgerschaft wird von der atene KOM GmbH und der PwC GmbH übernommen.
Projektträger
atene KOM
Ansprechpartner für:
Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein
Telefon: 030/233249777
E-Mail: projekttraeger@atenekom.eu

Quelle: BMDV
Projektträger
PwC
Ansprechpartner für:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Telefon: 030/26365050
E-Mail:
kontakt@gigabit-pt.de
Wo wird der Breitbandausbau bereits gefördert?
![]() Quelle: Adobe Stock / Jörg Lantelme | Der Breitbandatlas (BBA) ist das zentrale Informationstool der Bundesregierung, um die aktuelle Breitbandversorgung in Deutschland darzustellen. Anhand von interaktiven Karten veranschaulicht der Breitbandatlas, welche Bandbreiten für die Datenübertragung lokal zur Verfügung stehen sowie aktuelle Fördervorhaben. Die Anzeige in der Karte kann von ganz Deutschland bis auf Ebene eines Orts- bzw. Stadtteils und einer Adresse navigiert werden. |
Der Breitbandatlas wird kontinuierlich weiterentwickelt und um neue Informationen und Funktionen ergänzt. Sie finden den Breitbandatlas und weitere Informationen hier.
In sieben Schritten zum Gigabitnetz
Schritte | Erklärung |
---|---|
Antragstellung | Die Gebietskörperschaften registrieren sich auf den zuständigen Onlineplattformen (siehe oben) und können anschließend die förderfähigen Gebiete mit Hilfe des GIS-Moduls definieren. Sie werden durch intuitive Antragsformulare und einen regional verantwortlichen Berater des jeweiligen Projektträgers unterstützt. Die Onlineplattform stellt kartografische Ansichten mit weiterführenden Informationen für die Antragsteller bereit. Es können Anträge für Beratungsleistungen und Breitbandausbauprojekte gestellt werden. |
Durchführung eines Markterkundungs-verfahrens (MEV) | Die MEV können über die Onlineplattformen initialisiert werden. Weiterführende Informationen werden je nach Projektträgergebiet über das entsprechende Onlineportal bereitgestellt. Dazu gehören z.B. Karten des Projektgebiets oder Adresslisten sowie Versorgungsinformationen. Ein Textvorschlag zum MEV für alle Abfragen wird gleichermaßen über die jeweiligen Portale der Projektträger bereitgestellt. Die Meldungen der Telekommunikationsunternehmen zu Bestandsinfrastruktur und Eigenausbauabsichten können ebenfalls über die entsprechenden Portale der Projektträger verarbeitet werden. Die Meldedauer beträgt mindestens acht Wochen. Dieser Schritt muss vor Einleitung der Ausschreibung erfolgen. |
Zusicherung der Förderung (Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe) | Die Gebietskörperschaft erhält den Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe als Zusicherung der Förderung. Die Freigabe zur Durchführung des Baus wird dabei ebenfalls erteilt. Die Baumaßnahmen können in der Regel nach Abschluss der Ausschreibung beginnen. Der tatsächliche Baubeginn muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin des Spatenstichs angezeigt werden. |
Ausschreibung | Das Ausschreibungsverfahren muss spätestens 12 Monate nach Ende des MEV veröffentlicht werden. Der Gebietskörperschaft stehen ein Leitfaden, ein Muster zur Durchführung des Verfahrens sowie ein Vertragsmuster zur Verfügung. |
Erteilung des Bescheides in endgültiger Höhe | Nach Erhalt der Vergabeunterlagen hält die Bewilligungsbehörde in einem Bescheid die endgültige Förderhöhe entsprechend des im Ausschreibungsverfahren ermittelten Marktpreises fest. |
Bauphase und Auszahlungen | Es wird grundsätzlich nach Baufortschritt ausgezahlt. Die Bewilligungsbehörde führt stichprobenartige Bauüberwachungsmaßnahmen durch. Planungskosten können in Verbindung mit einem spätestens in sechs Monaten terminierten Baubeginn pauschalisiert abgerechnet werden. |
Endverwendungsnachweis und Schlussrechnung | Die Kommune erhält die Informationen zum Endverwendungsnachweis vom ausbauenden Unternehmen. Diese gibt sie an die Bewilligungsbehörde weiter. Die Auszahlung der Schlussrate erfolgt nach erfolgreicher Prüfung durch die Bewilligungsbehörde. |
Breitbandförderung des Bundes: aktuelle Projekte
![]() Quelle: Adobe Stock / tichr | ![]() Quelle: Gemeinde Handewitt | ![]() Quelle: Adobe Stock / Comofoto |
Gigabitausbau im Herzen Bayerns – der Landkreis Schwandorf nutzt Synergieeffekte | Gigabit in Handewitt - Erfolgreicher Ausbau im Norden der Republik auch dank alternativer Verlegemethoden | Landkreisweite digitale Teilhabe durch Gigabitausbau im Landkreis Rottweil |
Das KfW-Förderangebot für den Breitbandausbau
Diese Maßnahmen fördert die KfW:
- Errichtung und Ausbau passiver FTTH-/ FTTB-Netze, inklusive Backbone-Ausbau und Vernetzung mit anderen Infrastrukturen (z. B. Mobilfunkmasten oder Rechenzentren)
- Aktive Komponenten eines FTTH-/ FTTB-Netzes, inklusive Inhouse-Verkabelung
- Planung und Nebenkosten
Diese Finanzierungsmöglichkeiten bietet die KfW:
KfW-Investitionskredit Digitale Infrastruktur
- Förderkredit mit günstigen, bundesverbilligten Zinssätzen für private und kommunale Unternehmen
- Als Standardkredit: bis zu 50 Millionen Euro, als Individualkredit mit flexibleren Finanzierungstrukturen: ab 15 Millionen Euro
- Bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit und bis zu 20 Jahre Zinsbindung
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur
- Finanzierung im Konsortium für private und kommunale Unternehmen sowie Projektgesellschaften
- Flexible Finanzierungsstrukturen und individuelle Konditionen
- Leichterer Kreditzugang durch KfW-Risikoanteil bis zu 30 Millionen Euro
- Optionale Refinanzierung der Konsortialpartner
Weiterführende Informationen finden Sie hier.