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Nahaufnahme eines Glasfaserkabels

Quelle: Adobe Stock / Gundolf Renze

Ob Verkehr und Mobilität, Wirtschaft und Verwaltung, Arbeit und Alltag: Eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken und stabilen Gigabitnetzen, die allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen, ist die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung digitaler Möglichkeiten in der Stadt und auf dem Land.

Die Unterstützung des Gigabitausbaus wird fortgeführt. Die neue Förderrichtlinie zur Gigabit-Förderung wird dazu gegenwärtig vorbereitet und im April 2023 veröffentlicht.

Der Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur erfolgt hauptsächlich eigenwirtschaftlich durch die TK-Wirtschaft, der geförderte Ausbau soll ergänzend in den nichtwirtschaftlichen Gebieten stattfinden. Es bedarf vielfach einer fachlichen Beratung der Gebietskörperschaften durch externe Experten, um ein optimales Verhältnis beider Ausbauarten zu erreichen und auf dieser Grundlage ein Förderfahren durchzuführen. Zur Ermittlung des optimalen Verhältnisses und damit zur Vorbereitung von Förderverfahren unterstützt der Bund die Kommunen mit Beratungsleistungen.

Die Förderung von Beratungsleistungen startet als gesonderter Förderaufruf und beinhaltet im Vergleich zu vorangegangenen Förderaufrufen Konkretisierungen.

Zur Auslotung privatwirtschaftlicher Ausbauerwartungen sollen die Kommunen mit den Telekommunikationsunternehmen stärker ins Gespräch kommen und im Vorfeld eventueller Förderverfahren regionale Branchendialoge durchführen. Branchendialoge dienen u.a. zur Kontakt- und Gesprächsaufnahme mit der örtlichen TK-Wirtschaft, insbesondere um das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial besser kennenzulernen und zu nutzen. Die kürzlich veröffentliche Potentialanalyse unterstützt diesen Prozess mit dem Ziel, mehr Transparenz darüber zu schaffen, über welches Potential Kommunen für einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch Netzbetreiber verfügen. Die Ergebnisse der Potentialanalyse können hier abgerufen werden. Eine Handreichung zur Ausgestaltung des Branchendialogs wird ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Wie in der bisherigen Förderung gilt auch im neuen Aufruf, dass eine hohe Qualität der Beratungsleistungen zu gewährleisten ist. Daher muss die Qualifikation der Berater weiterhin anhand einer Auflistung einschlägiger Referenzen oder anhand von Schulungsnachweisen auf dem Gebiet des Zuwendungsrechts oder zu Grundlagen des Breitbandausbaus belegt werden.

Für Beratungsleistungen können Landkreise 200 Tausend Euro Fördermittel in Anspruch nehmen. Für Städte und Gemeinden bleibt es bei der bisherigen Höchstgrenze von 50 Tausend Euro. Anträge können infolge des Aufrufs über die Onlineplattformen der Projektträger (siehe Abschnitt „Wo können die Förderanträge gestellt werden?“) gestellt werden.

Frau am PC

Quelle: BMDV

Teilnahmeberechtigt ist die Gebietskörperschaft, in der das Ausbaugebiet liegt.

Gemeindeverbände müssen durch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag bzw. eine unterzeichnete Kooperationserklärung zum Zeitpunkt der Antragsstellung und für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes nachgewiesen werden.

Die Förderung kann nur einmalig beantragt werden. Kommunen, die bereits eine Bewilligung für eine Beraterunterstützung gemäß der Gigabitrichtlinie vom 26.04.2021 erhielten, sind nicht mehr antragsberechtigt.

Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt durch zwei Projektträger, die jeweils für rund die Hälfte der Förderfälle zuständig sind. Die Projektträgerschaft wird von der atene KOM GmbH und der PwC GmbH übernommen.

Projektträger
atene KOM

Ansprechpartner für:

Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein

Telefon: 030/233249777
E-Mail: projekttraeger@atenekom.eu

→ Stellen Sie hier Ihren Antrag

Aufteilung der Projektträgerschaft
Aufteilung der Projektträgerschaft

Quelle: BMDV

Projektträger
PwC

Ansprechpartner für:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen



Telefon: 030/26365050
E-Mail:
kontakt@gigabit-pt.de

→ Stellen Sie hier Ihren Antrag

Symbolfoto zum Thema Breitbandausbau mit Modell eines Breitbandkabels

Quelle: Adobe Stock / Jörg Lantelme

Der Breitbandatlas (BBA) ist das zentrale Informationstool der Bundesregierung, um die aktuelle Breitbandversorgung in Deutschland darzustellen. Anhand von interaktiven Karten veranschaulicht der Breitbandatlas, welche Bandbreiten für die Datenübertragung lokal zur Verfügung stehen sowie aktuelle Fördervorhaben. Die Anzeige in der Karte kann von ganz Deutschland bis auf Ebene eines Orts- bzw. Stadtteils und einer Adresse navigiert werden.

Der Breitbandatlas wird kontinuierlich weiterentwickelt und um neue Informationen und Funktionen ergänzt. Sie finden den Breitbandatlas und weitere Informationen hier.

SchritteErklärung
AntragsvorbereitungUm Klarheit über das ggf. förderbedürftige Ausbaugebiet zu erlangen, führt die Kommune einen kommunalen Branchendialog durch. Im Rahmen dessen wird eigenwirtschaftliches Ausbauinteresse eruiert und ggf. in einem Kooperationsvertrag gefasst.
Gebiete, für die langfristig kein privatwirtschaftlicher Netzausbau vorgesehen ist, besteht die Möglichkeit einer Förderung. Für eine Förderung muss zunächst ein Markterkundungsverfahren (MEV) durchgeführt werden. MEV können über die Onlineplattformen der Projektträger initialisiert werden. Weiterführende Informationen werden je nach Projektträgergebiet über das entsprechende Onlineportal bereitgestellt (Karten des Projektgebiets, Adresslisten, Versorgungsinformationen).
MEV laufen mindestens acht Wochen.
AntragstellungDie Gebietskörperschaften registrieren sich auf den zuständigen Onlineplattformen (siehe oben) und können anschließend die förderfähigen Gebiete mit Hilfe des GIS-Moduls definieren. Sie werden durch intuitive Antragsformulare und einen regional verantwortlichen Berater des jeweiligen Projektträgers unterstützt.
Die Onlineplattform stellt kartografische Ansichten mit weiterführenden Informationen für die Antragsteller bereit.
Es können Anträge für Beratungsleistungen und Breitbandausbauprojekte gestellt werden.
Zusicherung der Förderung
(Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe)
Die Gebietskörperschaft erhält den Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe als Zusicherung der Förderung. Die Freigabe zur Durchführung des Baus wird dabei ebenfalls erteilt. Die Baumaßnahmen können in der Regel nach Abschluss der Ausschreibung beginnen.
Der tatsächliche Baubeginn muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin des Spatenstichs angezeigt werden.
AusschreibungDas Ausschreibungsverfahren muss spätestens 12 Monate nach Ende des MEV veröffentlicht werden.
Der Gebietskörperschaft stehen ein Leitfaden, ein Muster zur Durchführung des Verfahrens sowie ein Vertragsmuster zur Verfügung.
Erteilung des Bescheides in endgültiger HöheNach Erhalt der Vergabeunterlagen hält die Bewilligungsbehörde in einem Bescheid die endgültige Förderhöhe entsprechend des im Ausschreibungsverfahren ermittelten Marktpreises fest.
Bauphase und AuszahlungenEs wird grundsätzlich nach Baufortschritt ausgezahlt. Die Bewilligungsbehörde führt stichprobenartige Bauüberwachungsmaßnahmen durch. Planungskosten können in Verbindung mit einem spätestens in sechs Monaten terminierten Baubeginn pauschalisiert abgerechnet werden.
Endverwendungsnachweis und SchlussrechnungDie Gebietskörperschaft erhält die Informationen zum Endverwendungsnachweis vom ausbauenden Unternehmen. Diese gibt sie an die Bewilligungsbehörde weiter. Die Auszahlung der Schlussrate erfolgt nach erfolgreicher Prüfung durch die Bewilligungsbehörde.

Breitbandförderung des Bundes: aktuelle Projekte

Diese Maßnahmen fördert die KfW:

  • Errichtung und Ausbau passiver FTTH-/ FTTB-Netze, inklusive Backbone-Ausbau und Vernetzung mit anderen Infrastrukturen (z. B. Mobilfunkmasten oder Rechenzentren)
  • Aktive Komponenten eines FTTH-/ FTTB-Netzes, inklusive Inhouse-Verkabelung
  • Planung und Nebenkosten

Diese Finanzierungsmöglichkeiten bietet die KfW:

KfW-Investitionskredit Digitale Infrastruktur

  • Förderkredit mit günstigen, bundesverbilligten Zinssätzen für private und kommunale Unternehmen
  • Als Standardkredit: bis zu 50 Millionen Euro, als Individualkredit mit flexibleren Finanzierungstrukturen: ab 15 Millionen Euro
  • Bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit und bis zu 20 Jahre Zinsbindung

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur

  • Finanzierung im Konsortium für private und kommunale Unternehmen sowie Projektgesellschaften
  • Flexible Finanzierungsstrukturen und individuelle Konditionen
  • Leichterer Kreditzugang durch KfW-Risikoanteil bis zu 30 Millionen Euro
  • Optionale Refinanzierung der Konsortialpartner

Weiterführende Informationen finden Sie hier.