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Bauklötze werden zu einem Turm gestapelt (Quelle: www.helenesouza.com / pixelio.de)

Quelle: www.helenesouza.com / pixelio.de

Der mFUND wendet sich an Gründende, Startups, Unternehmen, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Vereine, aber auch Behörden und Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben.

Möglichkeiten der Unterstützung

Die Unterstützung erfolgt in einem mehrstufigen Gesamtkonzept mit differenzierten Angeboten für unterschiedliche Zielgruppen und Bedarfe:

  • Der BMDV-Hackathon steht allen Akteuren offen, im Besonderen auch Studierenden und freien Codern.
  • Der Startup-Pitch bietet insbesondere Gründerinnen und Gründern die Möglichkeit, neue Ideen zu präsentieren und sich mit etablierten Akteuren aus Wirtschaft und Verwaltung zu vernetzen.
  • Der Wissenstransfer erfolgt in deutschlandweiten Formaten kostenfrei für alle Interessierten aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Forschung.

Die finanzielle Unterstützung gliedert sich in zwei abgestufte Förderlinien:

Förderlinie 1: „Kleine Forschungsprojekte/ Vorstudien/ Machbarkeitsstudien/ Konzeptstudien“ und Förderlinie 2: „Angewandte Forschung und Experimentelle Entwicklung“.

In der Förderlinie 1 können Projekte mit einer Laufzeit bis zu 24 Monaten und mit bis zu 200.000 Euro gefördert werden. Seit Oktober 2021 werden hierzu Förderaufrufe veröffentlicht, bitte beachten Sie die ergänzenden Regelungen in diesen Förderaufrufen.

In der Förderlinie 2 werden Projekte mit einer Laufzeit bis zu 36 Monaten und einem Fördervolumen bis zu 3 Millionen Euro gefördert. Bewerbungen in Förderlinie 2 sind ebenfalls nur auf Grundlage von Förderaufrufen möglich.

Die Prüfung der Projektvorschläge erfolgt im Rahmen eines zweistufigen, wettbewerblichen Bewertungsverfahrens:

In der ersten Stufe (fachliche Prüfung) werden Projektskizzen inhaltlich bewertet. In der zweiten Verfahrensstufe (formale Prüfung) werden die Antragsteller aller im ersten Schritt positiv bewerteten Projekte aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die Bewilligung erfolgt durch das BMDV.

Fortschreibung der Förderrichtlinie

Zum 1. Oktober 2021 ist mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger die neue Förderrichtlinie zum mFUND in Kraft getreten. Die weiterentwickelte Förderrichtlinie führt den erfolgreichen Portfolioansatz des mFUND fort, der sich am gesamten Themenspektrum des Ministeriums orientiert. Die stufenweise Weiterentwicklung von Ideen im Rahmen von zwei Förderlinien bleibt bestehen. Die neue Förderrichtlinie bildet die rechtliche Grundlage, um aufbauend auf den bisherigen Projekten auch weiterhin erfolgreich Dateninnovationen für die Mobilität der Zukunft fördern zu können.

Kooperationspartner

Im Rahmen des mFUND bietet das Ministerium Dritten die Möglichkeit an, ihre Dateninfrastrukturen den Fördernehmern des mFUND unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Wenn Sie ebenfalls an einer Kooperation zur Unterstützung des mFUND interessiert sind, wenden Sie sich bitte an mfund@bmdv.bund.de.

Informationen für laufende mFUND-Projekte

Informationen und Unterlagen für laufende mFUND-Projekte, wie den Kommunikationsleitfaden und die entsprechenden Anlagen finden Sie hier.

Kontakt

In der Zeit von 10 bis 12 Uhr (bei offenen Förderaufrufen in Förderlinie 2 oder dem Programmmodul Braunkohlereviere von 10 bis 16 Uhr) steht Ihnen werktags die Hotline des Projektträgers TÜV Rheinland Consulting/ VDI VDE Innovation + Technik GmbH zur Verfügung:

Telefon: 0221/ 806 2664
E-Mail: info@mfund.de