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Mobilfunkstrategie

Quelle: unsplash

Die Bundesregierung hat im November 2019 die vom Ministerium vorgelegte Mobilfunkstrategie der Bundesregierung beschlossen. Ziel der Mobilfunkstrategie ist es, eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten (LTE/4G) zu gewährleisten.

Bei den letzten Frequenzauktionen in 2015 und 2019 hat die Bundesnetzagentur den Mobilfunknetzbetreibern strenge Versorgungsauflagen gemacht. Erstmals wurden konkrete Vorgaben gesetzt, nach denen nicht nur Autobahnen und ICE-Trassen, sondern auch Landes- und Staatsstraßen sowie das gesamte Schienennetz, Seehäfen und das Kernnetz der Wasserstraßen zu versorgen sind. Zudem haben sich die Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der Bundesregierung vertraglich zu weiteren Ausbaumaßnahmen verpflichtet. Damit wird das Ziel einer flächendeckenden Verfügbarkeit von mobilen Sprach- und Datendiensten weitestgehend umgesetzt werden.

Mobilfunkstrategie Grafik

Quelle: BMDV/Adobe Stock



Trotz der Versorgungsauflagen und vertraglicher Verpflichtungen werden etwa 5.000 weiße Flecken bleiben, weil der Ausbau dort für Unternehmen schlicht nicht wirtschaftlich ist. Daher wird die Erschließung dieser bis zu 5.000 Mobilfunkstandorte im Zusammenhang mit dem Gigabitausbau mit rund 1,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ gefördert. Bei der Umsetzung werden die Kommunen umfassend unterstützt. Unter anderem dazu wird eine bundeseigene Gesellschaft errichtet, die auch den privaten Mobilfunkausbau flankiert.

Für die Beschleunigung des Mobilfunkausbaus bringen wir ein leistungsstarkes Paket mit über 60 Maßnahmen mit den folgenden Schwerpunkten auf den Weg:

  • Wir schaffen Transparenz über die tatsächliche Versorgungssituation und werden die Ausbauerfolge permanent überwachen.
  • Wir entlasten die Kommunen bei der Umsetzung des Förderprogramms und sorgen für einen effektiven und kostengünstigen geförderten Ausbau.
  • Wir identifizieren Infrastrukturen und Liegenschaften, die der Bund zum Aufbau von Mobilfunkmasten bereitstellen kann.
  • Wir ermitteln gemeinsam mit den Ländern und Kommunen Beschleunigungspotenziale z.B. bei Genehmigungsverfahren oder im Baurecht.

Konkret erfolgt das u.a. durch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Stärkung von Akzeptanz für den Mobilfunkausbau vor Ort und die verstärkte Nutzung bestehender Liegenschaften von Bund, Ländern und Kommunen für Maststandorte. Die öffentlichen Liegenschaften sollen künftig in einem Informations- und Planungstool systematisch erfasst werden, um so die Verfügbarkeit zur Mitnutzung beim Mobilfunkausbau transparent zu machen. Zusammen mit den bereits getroffenen Maßnahmen soll eine Abdeckung von 99,95 Prozent der Haushalte und eine Flächenabdeckung 97,5 Prozent erreicht werden.

Zudem wird die Forschung an 5G-Technologien einschließlich der Begleitforschung zu Wirkungen auf Mensch und Umwelt und die Erprobung von 5G-Anwendungen forciert.

In einem zweiten Mobilfunkgipfel werden die Maßnahmen der Mobilfunkstrategie mit den Netzbetreibern sowie Ländern und kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Die Bundesregierung wird die Entwicklung der Mobilfunkversorgung in regelmäßigen Abständen evaluieren. Dabei wird auch überprüft, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen.