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Künftig können mit Cell Broadcast viele Menschen schnell und zeitgleich vor Katastrophen und Notfällen via Push-Nachricht auf ihr Handy gewarnt werden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine entsprechende Technische Richtlinie – die sogenannte TR DE-Alert – erlassen. Damit liegen nun alle rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Cell Broadcast in den deutschen Mobilfunknetzen vor.

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr:

Die Flutkatastrophe hat das Leben der Menschen in den betroffenen Regionen vollständig verändert. Sie haben viel verloren – ihre Familienangehörigen, ihre Freunde, Nachbarn und ihre Lebensgrundlagen. Ich empfinde für sie tiefes Mitgefühl, als Rheinland-Pfälzer und als Bundesbürger. Es muss alles dafür getan werden, die Menschen bei Katastrophen besser zu schützen. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass Cell Broadcast jetzt schnell umgesetzt wird, damit die Bevölkerung jederzeit schnell und direkt gewarnt werden kann.

Die TR DE-Alert konkretisiert die technischen Anforderungen, die Mobilfunknetzbetreiber bei der Implementierung von Cell Broadcast in den Mobilfunknetzen erfüllen müssen. Dazu gehören insbesondere die Anbindung an das zentrale Warnsystem des Bundes (Modulares Warnsystem – MoWaS) sowie die Parameter der auszusendenden Warnmitteilungen.

Die BNetzA hat die Richtlinie unter intensiver Beteiligung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie der Mobilfunknetzbetreiber und weiterer Betroffener erstellt. Die Richtlinie ist am 24. Februar 2022 in Kraft getreten. Die Mobilfunknetzbetreiber müssen die Cell Broadcast-Technologie nunmehr innerhalb eines Jahres in ihren Netzen einbauen.

Informationen zum Gesetzgebungsverfahren

Durch das Aufbauhilfegesetz 2021 wurde zum 1. Dezember 2021 ein neuer § 164a in das TKG eingefügt, der Vorgaben zu öffentlichen Warnungen enthält. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (19. Legislaturperiode) hat im Einvernehmen mit BMI und BMVI und unter Beteiligung von BNetzA und BBK die Mobilfunk-Warn-Verordnung erarbeitet. Die Verordnung ist am 7. Dezember 2021 in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die grundlegenden technischen Anforderungen und die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Aussendung der Warnungen sowie die damit korrespondierenden Aufgaben der BNetzA. Die technischen Detailregelungen wurden nun in einer Technischen Richtlinie der BNetzA – der TR DE-Alert – festgelegt.

Was ist Cell Broadcast?

  • Eine CB-Nachricht wird automatisiert an alle Handys verschickt, die in einer Funkzelle oder einer Gruppe von Funkzellen eingebucht sind. Es handelt sich dabei nicht um eine SMS, die zum Lesen geöffnet werden muss. Die Nachricht wird direkt auf den Startbildschirm gepusht und kann sogar mit einem Alarmton verbunden werden, auch wenn das Handy im Lautlos-Modus ist.
  • Die vorherige Installation einer App oder eine Internetverbindung sind nicht erforderlich. Die CB-Nachrichten können i.d.R. auch von älteren Handys empfangen werden, ein Smartphone ist nicht erforderlich.
  • Die Versendung von CB-Nachrichten ist auch bei Überlastung der Mobilfunknetze möglich, da sie nur eine geringe Netzkapazität benötigt. Bei Ausfall der Mobilfunknetze ist hingegen keine Versendung möglich.