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Die Bundesregierung hat am 27. Januar 2016 den vom Ministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) beschlossen.

Das DigiNetz-Gesetz bildet einen zentralen Meilenstein für die Verwirklichung der Digitalen Agenda für Deutschland. Es macht den Weg für eine neue Dynamik beim Ausbau von Glasfaserkabeln frei. Künftig muss bei jeder Baustelle an Verkehrswegen der weitere Bedarf für den Breitbandausbau durch Mitverlegung von Glasfaserkabeln erfüllt werden. Bei der Erschließung von Neubaugebieten wird die Mitverlegung von Glasfaser immer gewährleistet. Auf diese Weise stellt das DigiNetz-Gesetz die Verlegung modernster Infrastrukturen sowohl in Wohn- als auch in Gewerbegebieten sicher. Das DigiNetz-Gesetz rundet damit den marktgetriebenen Ausbau und die Förderung von noch nicht mit Breitband erschlossenen weißen Flecken ab. Deutschland wird damit als Wissensgesellschaft auch zukünftig seine tragende Rolle in Mobilität und Wissenschaft sowie in Forschung, Innovation und Industrie durch eine hervorragende Infrastruktur schneller Netze behaupten können.

Das DigiNetz-Gesetz schafft zudem die Voraussetzungen, dass die zur Verfügung stehenden Synergiechancen beim Breitbandausbau deutlich besser ausgeschöpft werden als bisher. Hier liegen bislang enorme Potenziale zur Kosteneinsparung brach, die von Experten auf zweistellige Milliardenbeträge geschätzt werden. Versorgungsnetze für Energie und Abwasser sollen ebenso wie Infrastrukturen von Straßen, Schienen- und Wasserwegen für den Breitbandausbau mitgenutzt werden. Zudem sollen Baumaßnahmen koordiniert und Transparenz über mitnutzbare Infrastrukturen geschaffen werden. Eine zentrale Informationsstelle und eine nationale Streitbeilegungsstelle bei der Bundesnetzagentur werden die praktische Verwirklichung dieser Maßnahmen begleiten und zügig in Gang setzen. Dazu wird auch der bereits bestehende Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur zu einem schlagkräftigen und umfassenden Informationsmittel ausgebaut.

Mit dem DigiNetz-Gesetz, der zugleich die europäische Kostensenkungsrichtlinie (Richtlinie 2014/61/EU) in nationales Recht umsetzt, schafft die Bundesregierung die entscheidenden Voraussetzungen für eine umfassende Teilhabe an den Chancen der Digitalisierung in Deutschland. Hiervon werden Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und Institutionen, der Staat und die Gesellschaft in Gänze erheblichen Nutzen ziehen.