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Symbolfoto zum Thema Breitbandausbau mit Modell eines Breitbandkabels

Quelle: Adobe Stock / Jörg Lantelme

Ob Verkehr und Mobilität, Wirtschaft und Verwaltung, Arbeit und Alltag, Bildung und Forschung, Gesundheitsversorgung und Pflege: Die Digitalisierung ist der Antrieb für mehr Fortschritt, mehr Klimaschutz, eine höhere Lebensqualität und neue Chancen. Überall flächendeckende, hochleistungsfähige, ökologisch nachhaltige und sichere digitale Infrastrukturen sind Voraussetzung dafür, dass die digitale Transformation Deutschlands umfassend gelingt. Im Rahmen der Gigabitstrategie hat die Bundesregierung daher das Ziel formuliert, bis zum Jahr 2030 eine solche Infrastruktur flächendeckend auszubauen. Der Ausbau liegt vorwiegend in der Hand der Telekommunikationsunternehmen. Wo dieser nicht erfolgt, wird die Bundesregierung den Ausbau einer hochleistungsfähigen digitalen Infrastruktur weiter fördern und stellt damit gleiche Lebensverhältnisse im Bundesgebiet her.

Mit unserer Gigabitförderung 2.0, die am 3. April 2023 gestartet ist, setzen wir einerseits, insbesondere mit der Einführung von Branchendialogen, die dafür sorgen, dass in den Kommunen das Potenzial des privatwirtschaftlichen Ausbaus prioritär ausgelotet und unterstützt wird, auf den privatwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen. Andererseits sorgen wir dafür, dass die Förderung den privatwirtschaftlichen Ausbau nicht verdrängt und in die Gebiete mit dem größten Nachhol- und Förderbedarf fließt. So entsteht ein optimales Verhältnis zwischen privatwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau.

Insgesamt stellt der Bund seit 2015 schon jetzt rund 17 Milliarden Euro für aktuelle Förderprojekte zur Verfügung. Künftig nimmt die Bundesregierung jährlich weitere rund 3 Milliarden Euro in die Hand, um 50 bis 70 Prozent der Kosten des Gigabitausbaus in Gebieten ohne privatwirtschaftliche Ausbauperspektiven zu finanzieren. Die übrigen Kosten werden von den Bundesländern und Kommunen getragen. Anschlüsse, unabhängig davon, welche Endnutzer dahinterstehen, die nicht gigabitfähig versorgt sind, sind grundsätzlich förderfähig. Die Gigabitförderung 2.0 ist damit europaweit einzigartig.

In der Gigabitförderung 2.0 wurde für jedes Bundesland eine bestimmte jährliche Fördermittelobergrenze festgelegt. Alle Förderanträge eines Bundeslandes werden anhand eines Kriterienkataloges zur Bestimmung des Nachholbedarfs bzw. der Förderwürdigkeit nach einem Punktesystem bewertet. Gebiete mit dem größten Nachholbedarf sind insbesondere solche, die noch einen großen Anteil sog. weißer Flecken aufweisen. Zugleich werden Gebiete gefördert, bei denen der privatwirtschaftliche Netzausbau bereits abgeschlossen ist, danach jedoch Restgebiete verbleiben, für die auch langfristig keine privatwirtschaftliche Ausbauperspektive besteht. Projekte, die anhand des Kriterienkatalogs eine besonders hohe Punktezahl (kann je nach Aufruf variieren) erreichen, können jederzeit beantragt werden (fast lane). Für alle anderen Projekte besteht die Möglichkeit der Antragstellung im Rahmen eines zeitlich begrenzten Förderaufrufes. Dieser erste Förderaufruf endete am 15. Oktober 2023. Der nächste Förderaufruf wird Anfang des Jahres 2024 starten.

Um die eigentlichen Förderbedarfe zu ermitteln, finden zwischen den Gebietskörperschaften und Telekommunikationsunternehmen Branchendialoge zum möglichen privatwirtschaftlichen Ausbau in ihrem Gebiet statt. Die Potenzialanalyse unterstützt diesen Prozess, indem sie das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial für das Gebiet darlegt. Eine Handreichung zur Ausgestaltung eines Branchendialogs stellt das Gigabitbüro des Bundes zur Verfügung.

Förderanträge können nach den aktuellen Infrastrukturaufrufen Gebietskörperschaften, also unter anderem von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft und Stadtstaaten gestellt werden. Wie Sie in 7 Schritten zu Ihrem Gigabitnetz kommen, sehen Sie hier. Bei der Durchführung des Förderprojektes werden die Gebietskörperschaften durch unsere Bewilligungsbehörden unterstützt. Des Weiteren kann eine umfangreiche fachspezifische Unterstützung zur Umsetzung des Glasfaserausbaus über einen Antrag auf Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden (siehe nächster Abschnitt).

Beratungsrunde zwischen drei Personen am Schreibtisch

Quelle: BMDV

Der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur erfolgt größtenteils privatwirtschaftlich durch die Telekommunikationsunternehmen. Der geförderte Ausbau soll ergänzend in den nichtwirtschaftlichen Gebieten stattfinden. Oftmals bedarf es einer fachlichen Beratung der Gebietskörperschaften durch externe Experten, um ein optimales Verhältnis beider Ausbauarten zu erreichen und auf dieser Grundlage ggf. ein Förderverfahren durchzuführen. Hier unterstützen wir die Gebietskörperschaft. Sie können unsere Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.

Landkreise erhalten im Rahmen der Beratungsförderung maximal 200 Tausend Euro Fördermittel. Für Städte und Gemeinden bleibt es bei der bisherigen Höchstgrenze von 50 Tausend Euro. Gemeindeverbände müssen einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag bzw. eine unterzeichnete Kooperationserklärung (zum Zeitpunkt der Antragsstellung und für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes) nachweisen. Die Förderung kann nur einmalig beantragt werden. Gebietskörperschaften, die bereits eine Bewilligung für eine Beraterunterstützung gemäß der Gigabitrichtlinie vom 26. April 2021 erhielten und noch kein Projekt nach dem letzten Förderprogramm umsetzen, nehmen diese Beratungsleistung in die neue Förderung mit. Anträge können infolge des Aufrufs über die Onlineplattformen der Bewilligungsbehörde gestellt werden (siehe nächster Abschnitt).

Die Durchführung unseres Förderprogramms erfolgt durch zwei Bewilligungsbehörden (Projektträger), die jeweils für rund die Hälfte der Fördergebiete zuständig sind. Die Projektträgerschaft wird von der atene KOM GmbH und der PwC GmbH WPG übernommen.

Darstellung der jeweiligen Fördergebietszuständigkeiten auf der Deutschlandkarte nach Bundesländern. Fördergebiet atene KOM GmbH: SH, MV, HH, HB, NI, NW, RP, HE, SL (Tel 030233249777) und Fördergebiet PwC GmbH: BB, BE, ST, SN, TH, BY, BW (Tel 03026365050)


Der Breitbandatlas als Teil des Gigabit-Grundbuches veranschaulicht anhand interaktiver Karten, bisherige Fördervorhaben und welche Bandbreiten für die Datenübertragung lokal zur Verfügung stehen. Er wird kontinuierlich weiterentwickelt und mit neuen Informationen und Funktionen ergänzt. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige unserer Förderprojekte vor.

Boote im Spreewald

Quelle: Adobe Stock / Klaus Heidemann

Luftaufnahme von Gangkofen (Bayern) an einem sonnigen Nachmittag im Frühling

Quelle: Adobe Stock / GDMpro S.R.O

Stadtansicht von Steinfurt im Münsterland (NRW)

Quelle: Adobe Stock / MCM

Breitbandausbau im Landkreis Dahme-Spreewald - Ein Meilenstein für die Region177 Kilometer Glasfaser für den Gigabitausbau im Markt GangkofenGigabitausbau im Kreis Steinfurt – Synergien beschleunigen Prozess
Blick auf die Stadt Lychen in der Uckermark, Land Brandenburg

Quelle: Adobe Stock / Tilo Grellmann

Blick auf Meißen und Albrechtsburg mit Weinberg im Vordergrund

Quelle: Adobe Stock / Daniel Bahrmann

Blick auf Oberhof mit Tannenbäumen im Vordergrund

Quelle: Adobe Stock / Henry Czauderna

Endspurt beim Gigabitausbau im Landkreis UckermarkDer Landkreis Meißen treibt den Breitbandausbau mit Gigabit-Geschwindigkeit voranOberhof: Gigabitfähige Internetversorgung im Herzen des Thüringer Waldes

Weitere Förderprojekte

Diese Maßnahmen fördert die KfW:

  • Errichtung und Ausbau passiver FTTH-/ FTTB-Netze, inklusive Backbone-Ausbau und Vernetzung mit anderen Infrastrukturen (z. B. Mobilfunkmasten oder Rechenzentren)
  • Aktive Komponenten eines FTTH-/ FTTB-Netzes, inklusive Inhouse-Verkabelung
  • Planung und Nebenkosten

Diese Finanzierungsmöglichkeiten bietet die KfW:

KfW-Investitionskredit Digitale Infrastruktur

  • Förderkredit mit günstigen, bundesverbilligten Zinssätzen für private und kommunale Unternehmen
  • Als Standardkredit: bis zu 50 Millionen Euro, als Individualkredit mit flexibleren Finanzierungstrukturen: ab 25 Millionen Euro
  • Bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit und bis zu 20 Jahre Zinsbindung

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur

  • Finanzierung im Konsortium für private und kommunale Unternehmen sowie Projektgesellschaften
  • Flexible Finanzierungsstrukturen und individuelle Konditionen
  • Leichterer Kreditzugang durch KfW-Risikoanteil bis zu 30 Millionen Euro
  • Optionale Refinanzierung der Konsortialpartner

Weiterführende Informationen finden Sie hier.