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Automatisiertes Fahren
Automatisiertes Fahren

Quelle: Fotolia / Syda Productions

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Transformation des Automobilsektors zu unterstützen, um die Klimaziele im Verkehrsbereich zu erreichen, Arbeitsplätze sowie Wertschöpfung hierzulande zu erhalten. Deutschland soll zum Innovationsstandort für autonomes Fahren werden. Digitale Mobilitätsdienste, innovative Mobilitätslösungen und Carsharing sollen unterstützt und in eine langfristige Strategie für autonomes und vernetztes Fahren öffentlicher Verkehre einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund wird die Forschungsförderung durch Zuwendungen des Bundes für anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben fortgesetzt.

Mit der Förderrichtlinie „Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren“ sollen anwendungsorientierte Forschungsvorhaben im Bereich des autonomen und vernetzten Fahrens im Straßenverkehr einschließlich der Berücksichtigung von Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern gefördert werden. Die Vorhaben sollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit sowie zu einer effizienten und emissionsreduzierten Mobilität sowie gesellschaftlicher Teilhabe und Akzeptanz des autonomen und vernetzten Fahrens beitragen.

Ziel ist, dass

  • automatisierte, autonome und vernetzte Fahrzeuge über die bisher stattfindende Erprobung hinaus inhärenter und Teil eines digitalen, verkehrsträgerübergreifenden, vernetzten Mobilitätssystems werden,
  • insbesondere autonome Fahrfunktionen des Level 4 der Kategorisierung der SAE im Regelbetrieb zur Anwendung gebracht werden,
  • die öffentliche Sichtbarkeit und Akzeptanz für automatisierte, autonome und vernetzte Mobilität erhöht werden,
  • Beiträge zur Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für autonomes Fahren in öffentlichen Verkehren geleistet werden,
  • innovative Mobilitätskonzepte eine moderne, leistungsfähige, klimaneutrale und umweltschonende, bedarfsorientierte, verlässliche, barrierefreie und bezahlbare Mobilität für alle ermöglichen, und
  • der technologische Fortschritt der Wirtschaft neue, nachhaltige Impulse mit Blick auf Wettbewerbsfähigkeit und Klimaneutralität gibt.

Die Förderrichtlinie steht unten zum Download bereit. Die Aufforderung zur Einreichung von Pro-jektskizzen erfolgt durch gesonderte Förderaufrufe, welche auf der Webseite des BMDV und des Projektträgers veröffentlicht werden.

Der erste Förderaufruf steht unten zum Download bereit. Projektskizzen konnten bis zum 21.10.2022 eingereicht werden. Die administrative Betreuung der Vorhaben erfolgt durch die BAV. Weitere Informationen sind dem Förderaufruf zu entnehmen.

Zur Anpassung der Förderrichtlinie an die geänderte Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO; ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023 (ABl. L 167 vom 30.6.2023, S. 1) erfolgte am 28. Februar 2024 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers unter dem Aktenzeichen BAnz AT 28.02.2024 B5 die Veröffentlichung einer Bekanntmachung bezüglich der Änderungen der Förderrichtlinie. Diese Bekanntmachung steht unten zum Download bereit.

Die Förderrichtlinie „Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung“ soll dazu beitragen, Lösungsansätze aus dem Bereich des automatisierten und vernetzten Fahrens als Bestandteil des Mobilitätssystems der Zukunft zu entwickeln. Sie adressiert das automatisierte Fahren in höheren Automatisierungsstufen bis hin zum autonomen (fahrerlosen) Fahren sowie die Vernetzung im Straßenverkehr einschließlich der Betrachtung der Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern in komplexen Anwendungsfällen, auch unter Nutzung von Methoden Künstlicher Intelligenz (KI).

Auf Grundlage von drei Förderaufrufen in 2019, 2020 und 2021 unterstützt das BMDV 31 Vorhaben mit rund 169 Mio. Euro Fördermitteln. Die Förderrichtlinie ist Ende 2021 ausgelaufen.

Das Forschungsprogramm wurde auf Basis der Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren der Bundesregierung (2016) entwickelt und durch zwei Förderrichtlinien umgesetzt. Es wendet sich schwerpunktmäßig den verkehrs- und gesellschaftspolitischen Fragestellungen zu. Schwerpunkte der Förderung sind Forschung und Erprobung in den Bereichen:

  • Interaktion zwischen Fahrer und Fahrzeug
  • Verkehrsmanagement und Verkehrsplanung
  • Vernetzung und Datenmanagement
  • Gesellschaftliche Aspekte

Von 2016 bis 2021 wurden im Rahmen des Forschungsprogramms 41 Vorhaben mit 87 Mio. Euro Fördermitteln unterstützt. Das Forschungsprogramm ist 2020 ausgelaufen.

Im Juli 2019 haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Aktionsplan „Forschung für autonomes Fahren“ beschlossen. Der Aktionsplan versteht sich als übergreifender Rahmen für die Forschungsförderung des Bundes zum autonomen, automatisierten und vernetzten Fahren. Die Förderung soll koordiniert und mit Nachdruck vorangetrieben werden sowie sich an folgenden Leitlinien ausrichten:

  • Das autonome Fahren muss sicher sein.
  • Das autonome Fahren muss effizient, nachhaltig, sauber, barrierefrei, bezahlbar und bestmöglich am Bedarf der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet sein.
  • Die Technologieführerschaft des Automobilstandorts Deutschland soll auch beim autonomen Fahren langfristig gesichert sein.

Für eine optimale Abdeckung aller Forschungsschwerpunkte beim autonomen Fahren sind die Maßnahmen der beteiligten Ressorts fokussiert auf die folgenden Themen:

BMBF: Elektronik und Sensorik, Künstliche Intelligenz (KI) und Softwaretechnologien, IT-Sicherheit inkl. Kommunikationssysteme, Technologien für die Mensch-Technik-Interaktion, Nachhaltigkeitseffekte sowie gesellschaftliche und kommunale Anforderungen.
BMWK: Systemische Aspekte des Transportmittels, neue Hard- und Software-Architekturen, Sicherheit von Systemen des autonomen Fahrens, KI-Verfahren für hochautomatisiertes Fahren, Datenfusion und -verarbeitung, Testverfahren und Validierung.
BMDV: Infrastruktur, Mensch-Maschine-Interaktion, Organisation des Straßenverkehrs/Verkehrsmanagement (auch unter Einsatz von KI), Kooperation und Vernetzung, gesellschaftliche Aspekte und Erprobung im Straßenverkehr.