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Titelbild: Investitionsrahmenplan 2019 - 2023 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes

Quelle: BMDV

Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für persönliche Freiheit, gesellschaftliche Teilhabe sowie für Wohlstand und Wirtschaftswachstum. Basis hierfür ist eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Die Bundesregierung verfolgt daher gemäß des Koalitionsvertrags das Ziel einer auskömmlichen Finanzierung der prioritären Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erstellt eine Fünfjahresplanung für die Investitionen in die Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen auf Grundlage der in den jeweiligen Ausbaugesetzen (Fernstraßenausbaugesetz, Wasserstraßenausbaugesetz, Bundesschienenwegeausbaugesetz) enthaltenen Bedarfsplänen. Vor dem Hintergrund des integrierten Ansatzes der Verkehrspolitik der Bundesregierung werden die Fünfjahresplanungen seit dem Betrachtungszeitraum 2006 – 2010 als verkehrsträgerübergreifender, sogenannter Investitionsrahmenplan (IRP) vorgelegt.
Entsprechend informiert der IRP ausschließlich über alle Verkehrsinfrastrukturprojekte der Bedarfspläne, die sich zumindest im Stadium der Planung befinden.

Der IRP 2019-2023 ist ein zentrales Instrument der mittel- bis langfristigen Planungen und zeigt, wie wichtig es ist, dass wir weiter auf Rekordniveau in unsere Verkehrsinfrastruktur investieren.