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Flugzeug und Drohne am Himmel

Quelle: Adobe Stock / toa555

Überwachung von Kraftwerken und Häfen, Wartung technischer Anlagen, schnelle Lieferung von medizinischen Gütern: der Bedarf am Einsatz ziviler Drohnen in Deutschland wird in den nächsten Jahren stark zunehmen. Um den Drohnenverkehr besser in den bestehenden Luftraum zu integrieren, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) heute ein „U-Space-Konzept“ vorgelegt. In sogenannten U-Spaces fliegen bemannte und unbemannte Luftfahrtzeuge sicher und koordiniert in einem gemeinsamen Luftraum. Auf Basis des Konzepts wird im kommenden Jahr das erste U-Space-Gesetz erarbeitet.

Dr. Volker Wissing:

Wir wollen die Nutzung von Drohnen in Deutschland einfacher und sicherer machen. Drohnen haben ein großes Potenzial traditionelle Verkehrsströme zu entlasten und unseren Alltag zu erleichtern. Als Industrienation wollen wir technologieoffen sein – auch mit Blick auf den Einsatz von Drohnen. Mit dem U-Space-Konzept schaffen wir eine wichtige Voraussetzung für das vernetzte und automatisierte Fliegen in unserem Land. Wir wollen Deutschlands Rolle als Treiber in der unbemannten Luftfahrt weiter stärken und werden ein Gesetz vorlegen, dass Innovation und Fortschritt ermöglicht.

Zum U-Space-Konzept des BMDV

Das U-Space-Konzeptes dient der sicheren Integration der unbemannten Luftfahrt in die bestehenden Luftraumstrukturen unter Beachtung der europäischen Regulierungen. Ziel ist, dass Liefer-, Inspektions- und Versorgungsdrohnen einen gemeinsamen Luftraum zum Beispiel mit Notfall-Helikoptern, Segelfliegern oder Passagierflugzeugen nutzen können. Das Konzept liefert Handlungsanleitungen für ein 2023 geplantes Gesetz zur Einrichtung von U-Spaces in Deutschland. Bei der Entwicklung beteiligt waren u.a. Bund, Länder, Luftfahrtbehörden und der Drohnenbeirat. Die Ergebnisse des vom BMDV geförderten U-Space Reallabors in Hamburg sind ebenfalls in das Konzept eingeflossen. Das U-Space Konzept hilft dabei, die Zuständigkeiten, erforderlichen Strukturen und das Verfahren für die Ausweisung von U-Spaces gemäß der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2021/664 zu definieren.

Ein beim BMDV oder in dessen Geschäftsbereich angesiedelter U-Space-Koordinator soll in Zukunft unter Beteiligung der zuständigen Landesbehörden und der Kommunen über die Einrichtung von U-Spaces entscheiden. U-Spaces sollen in Ballungsgebieten ausgewiesen werden, denn hier ist eine große Anzahl an bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen unterwegs. Dabei werden sie räumlich auf das für den geplanten Betrieb erforderliche Maß beschränkt. Nach erfolgter Gesetzgebung im kommenden Jahr können in Deutschland die ersten U-Spaces ausgewiesen werden.

Förderprojekt U-Space Reallabor Rheinisches Revier

Um die zukünftigen Möglichkeiten der U-Spaces bereits jetzt zu erforschen, fördert das BMDV mit rund 1.8 Millionen Euro ein U-Space Reallabor im Rheinischen Revier. Bundesminister Wissing hat den Förderbescheid heute im BMDV an Vertreterinnen und Vertreter der vier Projektpartner RWTH Aachen, flyXdrive GmbH, Vodafone GmbH und Droniq GmbH übergeben. Ziel des Forschungsvorhabens sind weitere Erkenntnisse aus der Praxis zur sicheren Integration von Drohnen in den Luftraum. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der 5G-Konnektivität für die Vernetzung der Luftfahrt. So werden im Reallabor verschiedene Flugszenarien durchgeführt, anhand derer die Funktionsweise der U-Space Dienstleitungen sowie die Anforderungen an die 5G-Konnektivität getestet werden. Das Projekt läuft bis Januar 2025. Die Erkenntnisse werden als Handlungsempfehlungen zur Verfügung gestellt und sollen in die Gesetzgebung mit einfließen.

So funktioniert der Drohnenflug im U-Space

Ein U-Space dient der sicheren Integration von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) in bestehende Luftraumstrukturen, in denen der Betrieb einer großen Anzahl von UAS zu erwarten ist. Dazu werden wichtige, teils sicherheitsrelevante Dienstleistungen für den Betrieb von UAS für Unternehmen und Privatpersonen bereitgestellt.

In anderen Worten: U Spaces dienen der Sichtbarmachung von bemannten Luftfahrzeugen und UAS sowie der Umsetzung der erforderlichen Sicherheits- und Verkehrsmanagementmaßnahmen. Der Drohnenverkehr wird von Dienstleistern (U-Space-Service Provider, USSP) koordiniert, von denen es mehrere in einem U-Space geben kann. Diese sind Ansprechpartner für die Drohnenbetreiber und vergeben u.a. Fluggenehmigungen für die Drohnenmissionen. Die USSP erhalten ihre Informationen von dem Anbieter Gemeinsamer Informationsdienste (Single Common Information Service Provider, SCISP). Er beliefert die USSP mit allen relevanten Luftraum- und Verkehrsdaten für die Erbringung der U-Space-Dienste. Den Drohnenbetreibern wird für ihren Flug unter anderem ein vollständiges Luftlagebild übermittelt, in dem der bemannte und unbemannte Flugverkehr zusammen abgebildet werden. So können die Betreiber rechtzeitig andere Luftverkehrsteilnehmer erkennen. Wenn Beschränkungen vorliegen oder andere Verkehrsteilnehmer in der Nähe sind, werden die Betreiber automatisch benachrichtigt. Auch bei Verlassen der genehmigten Flugkorridore werden Drohnensteuerer und Aufsichtsbehörden automatisch gewarnt. Die Einrichtung von U-Spaces ist damit eine wichtige Voraussetzung für den sicheren kommerziellen Drohnenverkehr.

Das U-Space-Konzept wurde heute beim Parlamentarischen Abend der Landesvertretung Hamburg vorgestellt. Es wird ab 19 Uhr auf der Webseite https://dipul.de/ veröffentlicht.