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Visualisierung eines Elektroautos mit Solartankstelle und Windkraft

Quelle: Adobe Stock / Petair

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert erneut in Kommunen die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität.

Daniela Kluckert, Beauftragte für Ladesäuleninfrastruktur und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr:

Gerade unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen kommen beim Klimaschutz eine zentrale Rolle zu. Mit der Umstellung ihres kommunalen Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge zeigen sie den Bürgerinnen und Bürgern, dass die Elektromobilität in der Praxis funktioniert. Deshalb unterstützen wir den Umstieg auf Elektrofahrzeuge mit bis zu 500.000 Euro pro Antrag.

Kurt-Christoph von Knobelsdorff, Geschäftsführer (Sprecher) der NOW GmbH:

Auch bei steigenden Zulassungszahlen benötigt klimafreundliche Mobilität in der Breite weiterhin eine ganzheitliche Förderung, von anwendungsnahen F&E-Projekten, E-Mobilitätskonzepten und eine Unterstützung bei der Flottenelektrifizierung.

Gefördert werden:

  • Die Fahrzeugklassen M1 (Pkw, u.a. zur Personenbeförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz), L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge) sowie
  • die zum Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur.

Gefördert werden Vorhaben ab 25.000 Euro und bis zu 500.000 Euro (brutto) pro antragstellende Kommune. Die Förderquote liegt bei bis zu 90 Prozent der Investitionsmehrkosten. Anträge können bis zum 28. Juli 2022 über das Easy-Online-Förderportal eingereicht werden.

Weitere Informationen

Alle Unterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie und zum Aufruf finden Sie auf den Webseiten des Projektträgers PtJ und der Programmgesellschaft NOW GmbH.