Gesetz zur Revision 3 des Übereinkommens vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die gemäß diesen Vorschriften erteilt wurden

19. Legislaturperiode

Mobilität

RefE: 08.09.2017 --- Bundesrat: 14.12.2018 --- Verkündungsdatum: 04.04.2019, BGBl I, Nr. 5, S. 220

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