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Umweltschutz und Umweltvorsorge besitzen in Deutschland große Bedeutung. Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Umwelt zahlreiche Regelungen getroffen, nach denen Vorhaben mit Auswirkungen auf Luft, Wasser, Boden und andere Schutzgüter einer behördlichen Zulassung (Genehmigung oder Anzeige) bedürfen. Zu diesen Regelungen zählen beispielsweise das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie das Bodenschutzgesetz. Der Vollzug dieser Regelungen obliegt den Umweltverwaltungen der Länder, die die Einhaltung der maßgebenden Vorschriften überwachen sowie Verstöße ahnden. Darüber hinaus wird im Rahmen der Umweltüberwachung die Qualität von Wasser, Boden und Luft an geeigneten Messstellen regelmäßig erfasst und bewertet (Umweltmonitoring).

Die Zuständigkeit für den Vollzug der Umweltgesetze liegt bei staatlichen und/oder kommunalen Behörden, die für die Wahrnehmung ihrer vielfältigen Aufgaben hinreichen qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und  Mitarbeiter benötigten. Dies gilt vor allem für den technischen Umweltschutz, für den eine hinreichende naturwissenschaftlich-technische und verwaltungs-rechtliche Kompetenz erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund wird das technische Referendariat in der Fachrichtung ‚Umwelttechnik‘ angeboten, um geeignete Absolventen verschiedener naturwissenschaftlicher und ingenieurtechnischer Studiengänge für die Tätigkeit in der Umweltverwaltung vorzubereiten. Im Rahmen der Referendarausbildung wird das im Hochschulstudium erworbene technische und naturwissenschaftliche Wissen vertieft, Kenntnisse über die vielfältigen Aufgaben der staatlichen Umweltverwaltung vermittelt und die Anwendung der relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften trainiert. Dabei stehen die Fachgebiete Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Immissionsschutz und Klimaschutz sowie Wasserwirtschaft und Gewässerschutz im Fokus der Ausbildung. Auch wird der Vermittlung von Management- und Führungskompetenzen sowie der Befassung mit Wirtschaftlichkeitsaspekten eine große Bedeutung beigemessen.

Das mit dem Staatsexamen erfolgreich absolvierte technische Referendariat qualifiziert die technischen Assessorinnen und Assessoren für die Übernahme von anspruchsvollen Aufgaben in der staatlichen oder kommunalen Umweltverwaltung. Dazu zählen unter anderem die Durchführung von Zulassungsverfahren, beispielsweise die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von industriellen Anlagen oder die wasserrechtliche Genehmigung von Kläranlagen, Fachplanungen in den Bereichen Abfallwirtschaft, Gewässerbewirtschaftung, Luftreinhaltung und Lärmschutz sowie Betriebsüberwachungen bei genehmigungspflichtigen Anlagen.

Neben der Umweltverwaltung werden die technischen Assessorinnen und Assessoren auch von Kommunen sowie Wasser- und Abfallwirtschaftsverbänden nachgefragt. Darüber hinaus sind Tätigkeiten in der privaten Wirtschaft als beratende Ingenieure, Umweltbeauftragte sowie Gutachter und Sachverständige möglich.

Die Wahrnehmung dieser vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben wird durch das umwelttechnische Referendariat optimal vorbereitet. Die Kombination von ergänzendem Fachwissen, anwendungsbezogenen Rechts- und Verwaltungskenntnissen sowie Management- und Führungskompetenzen schafft beste Voraussetzungen für verantwortlichvolle berufliche Tätigkeiten.