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Schiff in Reparatur

Quelle: Fotolia / giovanni cardillo

Für die Seesicherheitsuntersuchung in Deutschland ist die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) in Hamburg zuständig.

Ziele und Umfang dieser Untersuchung orientieren sich strikt an den gesetzlichen Vorgaben, d.h. primär am Seesicherheits-Untersuchungsgesetz - SUG (BGBl. 2012 I S. 390),
und der gemeinsamen Methodik zur Untersuchung von Unfällen und Vorkommnissen auf See (EU-VO Nr. 1286/2011) und sekundär an der Richtlinie 2009/18/EG Rates zur Seeunfalluntersuchung (Abl. L 131 vom 28.05.2009, S. 114) sowie den einschlägigen Codes der Internationen Seeschifffahrts-Organisation (IMO).

Mit Einführung des SUG im Jahre 2002 und der gleichzeitigen Errichtung der BSU als vollkommen unabhängige Untersuchungsstelle wurde erstmals in Deutschland eine Trennung von Ursachenforschung und Klärung der Schuldfrage erzielt. So dient die Untersuchung der BSU weder der Ermittlung von Tatsachen zum Zwecke der Zurechnung von Fehlern, um Nachteile für Einzelne herbeizuführen, noch dient sie de Feststellung von Verschulden, Haftung oder Ansprüchen (vgl. § 9 Abs. 2 S. 2 SUG). Alleiniges Ziel ist es, Lehren aus dem Unfallgeschehen zu ziehen und zukünftig Unfälle aus gleichem oder ähnlichem Anlass zu vermeiden und damit insgesamt die Schifffahrt sicherer zu machen. Die Untersuchungen der BSU haben grundsätzlich Vorrang vor allen anderen fachlich-technischen Untersuchungen. Die BSU veröffentlicht ihre Untersuchungsberichte und die Sicherheitsempfehlungen auf ihrer Internetseite www.bsu-bund.de.

Durch die Richtlinie 2009/18 EG wurden diese Untersuchungsstandards weitestgehend auf europäischer Ebene übernommen.

Um die Interessen Deutschlands auf internationaler Ebene zu vertreten, arbeiten das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und die BSU in Fragen der Seeunfalluntersuchung in mehreren internationalen Organisationen mit. Die wichtigsten davon sind

  • die IMO, wobei hier das Hauptaugenmerk auf die Mitarbeit in dem Unterausschuss Implementation of IMO Instruments (III) liegt;
  • das Marine Accident Investigators International Forum (MAIIF)
  • das Europäische Marine Accident Investigators International Forum (EMAIIF).

Gleichzeitig arbeiten das BMDV und die BSU intensiv auf europäischer Ebene an der Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Vorschriften zur Seeunfalluntersuchung mit.

Neben der Seesicherheitsuntersuchung durch die BSU klären in mündlichen Verhandlungen die Seeämter Kiel, Hamburg, Rostock, Bremerhaven und Emden die Frage fehlerhaften Verhaltens von Unfallbeteiligten, was zu

  • einer Einstellung des Verfahrens,
  • einer Entziehung des Patents oder
  • dem Verhängen eines Fahrverbots bis zu 30 Monaten

führen kann. 

Die Seeämter sind ebenfalls präventiv tätig, da es bei dem Patentenzug oder der Verhängung des Fahrverbotes nicht um eine Bestrafung sondern um die Vermeidung künftiger Unfälle geht.

Das Seeamtsverfahren endet mit einem Spruch. Die Sprüche des Seeamtes werden auf den Internetseiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung www.wsv.de veröffentlicht.