Alle aktuellen Inhalte Alle aktuellen Inhalte
Binnenschiff auf dem Rhein an der Hohenzollernbrücke in Köln

Quelle: Adobe Stock / engel.ac

Das deutsche Binnenschifffahrtsgewerbe ist traditionell von einer großen Anzahl von Kleinunternehmen und wenigen größeren Binnenschifffahrtsunternehmen geprägt. Unternehmen in der Binnenschifffahrt sollen durch diese Richtlinie in die Lage versetzt werden, die zusätzlichen Kosten für eine Auszubildende/einen Auszubildenden zu tragen.

Viele deutsche Binnenschifferinnen/Binnenschiffer und Hafenschifferinnen/Hafenschiffer haben bereits das Rentenalter erreicht oder werden dieses in den nächsten Jahren erreichen. Rund ein Drittel der sozialversicherungspflichtigen Schiffsführerinnen/Schiffsführer im Binnen- oder Hafenverkehr waren im September 2018 55 Jahre alt oder älter. Im September 2018 war nur etwa jede/jeder zehnte sozialversicherungspflichtige Binnenschifferin/Binnenschiffer unter 25 Jahre alt.

Sollen die von diesen Binnenschifferinnen/Binnenschiffern und Hafenschifferinnen/Hafenschiffern betriebenen Schiffe in den nächsten Jahren nicht vom Markt verschwinden, müssen ausreichend junge Binnenschifferinnen/Binnenschiffer und Hafenschifferinnen/Hafenschiffer zur Verfügung stehen.

Die Richtlinie dient sowohl der Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze als auch der Gewinnung qualifizierten Nachwuchses und der Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit im Schiffsverkehr.

Förderung von freiwilligen Weiterbildungen

Die Anforderungen an Binnenschifferinnen/Binnenschiffer und Hafenschifferinnen/Hafenschiffer sind in verschiedenen Bereichen, beispielsweise in den Bereichen Technik, Digitalisierung, Umweltschutz und Sicherheit, kontinuierlich gestiegen. Die verstärkte Nutzung von alternativen Antrieben in der Binnenschifffahrt setzt ebenfalls zusätzliches Fachwissen voraus.

Bereits im Berufsleben stehende Binnenschifferinnen/Binnenschiffer und Hafenschifferinnen/Hafenschiffer und ihre Angestellten müssen sich auf Grund der veränderten Rahmenbedingungen fortlaufend neues Fachwissen und neue Fachkompetenzen aneignen. Durch die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie werden Unternehmen der Binnenschifffahrt dabei unterstützt, in kontinuierliche freiwillige Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu investieren.

Das Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt" wird von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt betreut.

Nähe Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie hier.