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 Autobahnschild "Elektromobilität"

Quelle: Adobe Stock / mindscanner

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der große Tankstellenunternehmen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass an ihren Tankstellen ab dem 1. Januar 2028 eine Schnellladeinfrastruktur betrieben wird. Auf dieses Vorhaben hat sich der Koalitionsausschuss (am 28. März 2023) geeinigt. Anhand inhaltlicher Eckpunkte, die zwischen Bundeskanzler Scholz, Bundesminister Dr. Wissing und Bundesminister Dr. Habeck vereinbart wurden, hat das BMDV diesen Entwurf zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) erarbeitet.

Mit Blick auf den Hochlauf der Elektromobilität und die Einhaltung der Klimaschutzziele im Verkehr ist es wichtig, flächendeckend eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Laden muss so einfach sein, wie tanken, das ist für den Erfolg der Elektromobilität von entscheidender Bedeutung.

Eckpunkte des Gesetzesvorhaben:

  • Tankstellenunternehmen mit mindestens 200 Tankstellen in Deutschland müssen sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich an jeder Tankstelle mindestens ein öffentlich zugänglicher Schnellladepunkt (mindestens 150 kW) betrieben wird. Der Bestand wird berücksichtigt.
  • Je Tankstelle ist jeweils das Unternehmen verpflichtet, das über die Hoheit zur Festsetzung der Kraftstoffpreise verfügt.
  • Konkret sind voraussichtlich etwa ein Dutzend Unternehmen von der Verpflichtung betroffen, bei denen es sich um etablierte und leistungsfähige Unternehmen der Mineralölwirtschaft handelt.
  • Ein verpflichtetes Tankstellenunternehmen darf für maximal 50 % seiner Tankstellen die Vorgaben abweichend umsetzen (Flexibilitätsmechanismus); entweder an einem Standort in einem Umkreis von 1.000 Metern oder zusätzlich an einer anderen Tankstelle.
  • Zur Überprüfung des Gesetzesvollzugs werden bereits vorhandene Datenquellen genutzt (z.B. das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur und die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt).
  • Die Nichterfüllung der Pflichten wird eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die durch Geldbuße geahndet wird.

Aktueller Stand zum Ausbau der Ladeinfrastruktur:

Deutschland macht beim Ausbau der Ladeinfrastruktur große Fortschritte. Seit dem Amtsantritt der Bundesregierung im Dezember 2021 hat sich die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte in Deutschland mehr als verdoppelt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die insgesamt zur Verfügung stehende Ladeleistung auf Grund der zunehmenden Bedeutung hochleistungsfähiger Schnellladeinfrastruktur schneller wächst als die Anzahl der Ladepunkte. Von rund 115.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten sind knapp 22.000 Schnellladepunkte (Stand: April 2024). Rund ein Fünftel der öffentlich zugänglichen Ladepunkte wurde vom BMDV gefördert.
Mit dem Deutschlandnetz schafft das BMDV 9.000 zusätzliche Schnellladepunkte für Elektroautos. Sie entstehen in Regionen, in Städten und an unbewirtschafteten Autobahn-Rastanlagen, die bislang weiße Flecken auf der Ladelandkarte waren. Private Unternehmen errichten die mehr als 1.000 Standorte des Deutschlandnetzes im Auftrag des BMDV. Rund 900 Standorte entstehen im urbanen und ländlichen Raum, 200 direkt an den Autobahnen. Wenn im Jahr 2026 alle Standorte fertiggestellt sind, finden Autofahrerinnen und Autofahrer deutschlandweit schnell und ohne Umwege die nächste Schnellladesäule.