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Junger Mann der seinen Führerschein aus einem Auto heraus lächelnd zeigt

Quelle: Adobe Stock / Alexander Raths

Bei der Suche nach Lösungsansätzen für eine Optimierung der Ausbildung von Fahrschülern muss die Erhöhung der Verkehrssicherheit an erster Stelle stehen. Denn es besteht, trotz einer sehr positiven Entwicklung, weiterhin eine erhebliche Kluft zwischen dem Sicherheitsniveau von Fahranfängern und erfahrenen Fahrern. Noch im Jahr 2020 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren die mit Abstand am stärksten gefährdete Altersgruppe im Straßenverkehr. Sie machten 12 % aller Getöteten und 15,4 % aller Verletzten aus, wobei ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nur bei 7,5 % lag. 2023 starben nach einer Prognose der Bundesanstalt für Straßenwesen noch 290 junge Verkehrsteilnehmer.

Die heutige Fahrschülerausbildung basiert in weiten Teilen auf bildungswissenschaftlichen Konzepten der 1970er und 1980er Jahre. Im Projekt „Ansätze zur Optimierung der der Fahrschulausbildung in Deutschland“ (sog. OFSA I) wurden deshalb bereits 2016 lehrlerntheoretisch fundierte Vorschläge für Ausbildungsverläufe einer optimierten Fahrschulausbildung und verschiedene Varianten für Ausbildungsverläufe erarbeitet. In dem darauf aufbauenden Projekt „Fahranfängervorbereitung in Deutschland – Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts für die Optimierung der Fahrausbildung“ (OFSA II) wurden bis Herbst 2021 konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Fahrschülerausbildung insbesondere hinsichtlich des Inhalts, der Methoden und des Ablaufs der Ausbildung von Fahrschülern erarbeitet.

Ziel der Novelle ist es, in der Fahrschulausbildung Kompetenzstandards und einen Lehrrahmen einzuführen und das Lernen mit digitalen Medien auch rechtlich zu etablieren. Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) der Länder hat sich ebenfalls für eine Novelle der Fahrschülerausbildung ausgesprochen. Beschlossen wurden dabei Eckpunkte, deren Erarbeitung auf Grundlage der Vorschläge aus dem Bericht „OFSA II“ sowie den Bericht ergänzender Grundlagenpapiere erfolgten. In den weiteren Beratungen konnte daher Einigkeit darüber erzielt werden, dass die pädagogische Freiheit der Fahrlehrer gestärkt werden soll und damit eine flexiblere Gestaltung des Unterrichts möglich wird. Hierfür sollen u.a. das synchrone E-Learning und die Ausbildung an Simulatoren bei Erfüllung noch genau zu definierender Rahmenbedingungen grundsätzlich erlaubt werden. Gleichzeitig sollen aber vor dem Hintergrund der sinkenden Bestehensquoten insbesondere beim theoretischen Unterricht verpflichtende und zu dokumentierende Lernstandskontrollen eingeführt werden.

Diese ersten Ergebnisse wurden und werden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im ständigen Dialog mit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und den Ländern fortentwickelt und auch Fahrschulverbänden, Lernmittelverlagen und weiteren an der Fahrschülerausbildung Beteiligten vorgestellt. Die Vorlage eines Referentenentwurfs wird für Ende 2024 angestrebt.