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Lkw auf einer Landstraße

Quelle: Adobe Stock / m.mphoto

Seit Januar 2021 unterstützt die Bundesregierung die Anschaffung von fabrikneuen Lkw, die die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro VI erfüllen oder elektro- bzw. wasserstoffbetrieben sind, wenn gleichzeitig ein alter Lkw der Abgasstufen Euro 0 bis Euro V/EEV verschrottet wird mit bis zu 15.000 Euro. Überdies wird ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie (z.B. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile) gewährt.

  • Bezuschusst wird die Verschrottung alter, konventioneller dieselbetriebener Nutzfahrzeuge der Abgasstufen Euro 0 – Euro V/EEV in Verbindung mit dem Erwerb von Lkw der Abgasstufe Euro VI oder elektro- oder wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge. Das Neufahrzeug muss der Fahrzeugklassen N2 oder N3 entsprechen und über eine zulässige Gesamtmasse von wenigstens 7,5 Tonnen verfügen.
  • Die Förderung des Flottenaustauschs wird maßgeblich davon bestimmt sein, inwieweit das Neufahrzeug einen bestimmten CO2-Wert unterschreiten wird, dessen Festlegung sich an den seitens der Europäischen Kommission erhobenen Monitoringdaten orientiert, und welche CO2-senkende Zusatzausstattung im Neufahrzeug verbaut sein wird.
  • Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen die neuen Lkw über ein Abbiegeassistenzsystem verfügen.
  • Seit dem 19.03.2021 können Fördermittel für die Anschaffung sog. intelligenter Trailer-Technologie losgelöst von der Flottenerneuerung (Verschrottung und Neuerwerb eines schweren Nutzfahrzeugs) beantragt werden. Es werden bis zu je 5.000 Euro, höchstens jedoch 60 Prozent der Anschaffungskosten, für die Anschaffung sog. intelligenter Trailer-Technologien (z.B. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile) gewährt.
  • Das Antragsverfahren ist antragstellerfreundlich gestaltet und beschränkt sich auf eine überschaubare Anzahl an erforderlichen Nachweisen.
  • Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) (ehemals Bundesamt für Güterverkehr (BAG)) ist Bewilligungsbehörde. Die Förderrichtlinie war bis zum 31.12.2021 befristet. Förderanträge konnten bis zum 15.10.2021 gestellt werden.

Die Anträge waren an das BALM ausschließlich auf elektronischem Wege über die Portalseite https://antrag-gbbmvi.bund.de/ (eService-Portal) zu richten.

Der Umfang der rechtsverbindlich abzugebenden Erklärungen ergibt sich aus der Richtlinie, die am 08.01.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.