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Radschnellweg Schild

Quelle: BASt

Zum Projekt in Niedersachsen:

Das Land Niedersachsen bzw. der „Regionalverband Großraum Braunschweig“ erhält für den Radschnellweg von Braunschweig nach Wolfenbüttel und nach Salzgitter-Thiede Fördermittel in Höhe von rund 13 Mio. Euro für die Planung und die bauliche Umsetzung. Der Y-förmige Radschnellwegverbindung ist insgesamt rund 18 Kilometer lang und verbindet die Braunschweiger Innenstadt mit der Wolfenbütteler Innenstadt und in Richtung Salzgitter-Thiede bis zum VW-Werk. Die Planung erstreckt sich über drei Jahre und soll voraussichtlich 2023 fertiggestellt sein im Anschluss erfolgt die bauliche Umsetzung.
Nach der bereits in 2019 erfolgten Förderung des Radschnellwegs Achim ist dies bereits die zweite Bundesförderung für einen Radschnellweg in Niedersachsen.

Allgemein zu Radschnellwegen:

Radschnellwege sind:

  • in der Regel über 10 Kilometer lang;
  • haben prognostiziert mindestens 2000 Fahrradfahrten täglich;
  • sind in der Regel 3 Meter (einspurig) und 4 Metern (zweispurig) breit;
  • sind von anderen Verkehrsmitteln getrennt;
  • haben sichere und komfortable Kreuzungspunkte;
  • haben eine hohe Belagsqualität und eine geringe Steigung;
  • werden dauerhaft und verkehrssicher betrieben und unterhalten – einschließlich Winterdienst.

Damit sind Radschnellwege besonders für urbane Räume und Metropolregionen interessant. Sie eignen sich für Pendlerverkehre, helfen dabei, Staus zu vermeiden und den Verkehr insgesamt zu verflüssigen. Sie reduzieren Lärmbelastung und Schadstoffemissionen und leisten damit einen Beitrag zum Klimaschutz.

Zur Förderung:

Das BMDV stellt seit 2017 jährlich 25 Millionen Euro für Radschnellwege bereit. Im Zuge des beschlossenen Klimapaketes ist vorgesehen, diese Förderung ab dem Jahr 2021 bis 2023 auf 50 Mio. Euro zu verdoppeln. Der Bund beteiligt sich mit durchschnittlich 75 Prozent an den Kosten für die Planung und den Bau. Gefördert werden auch der Umbau von Kreuzungspunkten sowie die Sicherheitsausstattung der Wege inklusive Beleuchtung. Interessierte Gemeinden bzw. Gemeindeverbände können beim jeweiligen Land Anträge stellen. Dieses beantragt dann die Bundesförderung.

Weitere Radschnellwege, die eine Förderung des BMDV erhalten, sind:

  • Heidelberg – Mannheim
  • Achim , zwischen Bremen und Verden
  • Königsweg – Kronprinzessinnenweg in Berlin
  • Heilbronn – Bad Wimpfen
  • Schorndorf – Fellbach
  • Aachen – Herzogenrath
  • „RS1 Ruhr“ Abschnitt Bochum
  • „RS1 Ruhr“ Abschnitt Gelsenkirchen
  • „Wiesental“ von Lörrach bis Schopfheim
  • Ludwigsburg – Waiblingen
  • „Neckartal“ von Esslingen nach Plochingen und Reichenbach
  • Freiburg nach Waldkirch und Emmendingen

Möglich wurde diese Förderung durch eine Änderung des Bundesfernstraßengesetzes.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen finden Sie in der Verwaltungsvereinbarung unter nachfolgendem Link: www.bmdv.bund.de/Radschnellwege.