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Abbiegeassistent

Quelle: BMDV

Die verpflichtende Ausrüstung von Abbiegeassistenten ist nicht auf nationaler Ebene regelbar, da Deutschland das EU-Typgenehmigungsrecht für die entsprechenden Fahrzeuge anwenden muss. Das EU-Recht schafft einen harmonisierten Rechtsrahmen für die Genehmigung neuer Fahrzeuge und der zur Verwendung in diesen Fahrzeugen bestimmten Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten für die gesamte EU und damit auch für Deutschland. So werden ein fairer Wettbewerb im EU-Binnenmarkt und die Zulassung sowie die Teilnahme dieser Fahrzeuge am Straßenverkehr sichergestellt.

Das Ministerium hat im April 2017 auf Grundlage von Forschungsergebnissen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) einen Vorschlag für eine neue Regelung bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) eingereicht, um erstmalig verbindliche technische Anforderungen für Abbiegeassistenzsysteme zu schaffen. Nach einer langen und intensiven Diskussion in den Gremien der UNECE wurde der Vorschlag hinsichtlich der Verkehrssituationen in anderen Ländern erweitert und schließlich im März 2019 einstimmig von der UNECE angenommen. Am 15. November 2019 ist die UN-Regelung Nummer 151 für Abbiegeassistenzsysteme völkerrechtlich in Kraft getreten. Die Hersteller können jetzt auch internationale Genehmigungen für diese Systeme erhalten.

Das Ministerium hat sich bei der Europäischen Kommission und bei den anderen EU-Mitgliedstaaten für eine Ausrüstungspflicht mit Abbiegeassistenten eingesetzt und diese erreicht. Der ursprünglich diskutierte Anwendungsbereich (Güterkraftfahrzeuge ab 7,5 t) konnte auf Güterkraftfahrzeuge ab 3,5 t und Kraftomnibusse erweitert werden. Eine Ausrüstungspflicht ab 2020 für alle entsprechenden Neufahrzeuge, die das Ministerium in diesem Zusammenhang vorschlug, wurde von den anderen Mitgliedstaaten der EU mehrheitlich abgelehnt. Die Ausrüstungspflicht gilt durch die neue EU-Verordnung zur allgemeinen Sicherheit und zum Schutz der Fahrzeuginsassen und von schwächeren Verkehrsteilnehmenden (Verordnung (EU) 2019/2144) für neue Fahrzeugtypen ab 06. Juli 2022 und neue Fahrzeuge ab 07. Juli 2024. Das ist aus Sicht des BMDV zu spät.

Deshalb schöpft Deutschland bereits jetzt nationale Möglichkeiten aus, um den Einbau zu beschleunigen. Dazu wurde im Juli 2018 die „Aktion Abbiegeassistent“ gestartet. Außerdem wurden die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Verbreitung zertifizierter Systeme geschaffen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat inzwischen für viele Abbiegeassistenzsysteme eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erteilt. Die erteilten ABE sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des KBA veröffentlicht.

Regelung für Lang-Lkw mit einer Länge von bis zu 25,25 m

Lang-Lkw dürfen die in den EU-Vorschriften festgelegten höchstzulässigen Längen für Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen überschreiten, die in Deutschland mit der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) national geregelt sind.

Aufgrund der Länge der Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombination ist die Verkehrssicherheit von besonderer Bedeutung. Die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten auf deutschen Straßen ist für neue Lang-Lkw ab dem 01.07.2020 und für alle Lang-Lkw, d.h. auch für Bestandsfahrzeuge, ab dem 01.07.2022 Pflicht.

Die erteilten ABE sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des KBA veröffentlicht.