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Eisenbahnschienen

Quelle: Adobe Stock / bidaya

Bahnfahren soll komfortabler und zuverlässiger werden. Der Bund hat sich daher vorgenommen, die überlastete Schiene zu modernisieren – und massiv Mittel zu investieren. Die Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) soll dafür eine erweiterte rechtliche Grundlage schaffen. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat am 12. Juni 2024 das am 22. März 2024 vom Bundestag beschlossene Gesetz beraten und einen Einigungsvorschlag unterbreitet. Am 14. Juni haben Bundestag und Bundesrat zugestimmt.

Bundesminister Dr. Volker Wissing:

Nach langen Verhandlungen gibt es nun endlich Licht am Ende des Tunnels. Die Einigung sichert unsere Bemühungen, das über Jahrzehnte vernachlässigte Schienennetz von Grund auf zu modernisieren. Der massive Investitionsstau hat das Ringen um die Verteilung der Kosten nicht einfacher gemacht. Dass wir nun nicht nur eine Perspektive für die Sanierung und Modernisierung der Schiene, sondern erstmals auch für unsere Bahnhöfe und sogar die digitale Ausrüstung der Fahrzeuge geschaffen haben, ist eine sehr gute Nachricht für alle Bahnreisenden. Gerade durch die Kombination aus Sanierung und Digitalisierung schaffen wir schnellstmöglich mehr Kapazitäten im Netz.

Verständigt wurde sich auf folgende Punkte:

1. "Empfangsgebäude"

Um künftig mehr Reisende aufnehmen zu können, müssen Verkehrsstationen und Empfangsgebäude insgesamt leistungsfähiger und besser ausgestattet werden. Der Bund unterstützt deshalb die Forderung der Länder, durch eine Aufnahme der Empfangsgebäude im BSWAG die Klarheit zu schaffen, dass diese Gebäude zum System Schiene gehören. Empfangsgebäude werden daher künftig förderrechtlich explizit als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur definiert werden.

2. Vorrang Hochleistungskorridore

Für alle Beteiligten ist klar, dass das Konzept zur Generalsanierung von Hochleistungskorridoren nicht zu Lasten des übrigen Bestandsnetzes gehen darf. Der Einigungsvorschlag sieht daher vor, dies auf klarstellend in das Gesetz aufzunehmen.

3. Zum Schienenersatzverkehr (SEV) bei der Generalsanierung von Hochleistungskorridoren

Die Finanzierung des SEV ist grundsätzlich in den Verkehrsverträgen zwischen Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt. Im Falle mehrmonatiger Vollsperrungen aufgrund von Generalsanierungen von Hochleistungskorridoren sieht der Einigungsvorschlag erstmals eine Beteiligung von Bund, Länder und DB InfraGO AG vor. Der Kompromissvorschlag sieht eine Kostenteilung von 50 Prozent Ländern, 40 Prozent Bund und 10 Prozent DB InfraGO AG.

4. Zur ETCS-Ausrüstung von Fahrzeugen

Vor dem Hintergrund der Bedeutung und der enormen Kosten der Digitalisierung wird sich auch der Bund an der ETCS-Ausrüstung von Schienenfahrzeugen beteiligen. Die Möglichkeit einer Förderung der Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen mit den notwendigen digitalen (ETCS)-Bordgeräten wird gesetzlich verankert. Der Bund kann sich demnach an der Finanzierung von Vorserien- und Serienausstattungen von Bestandsfahrzeugen beteiligen. Die Einzelheiten dieser Finanzierung werden in einer Förderrichtlinie geregelt.