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Der Bundesrat hat am Freitag, den 14.02.2020, zwei vorgelegten Gesetzen zur Planungsbeschleunigung zugestimmt.

1. Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz)

Was wird neu geregelt?

  • Die Umsetzung von wichtigen umweltfreundlichen Verkehrsprojekten soll beschleunigt werden.
  • Der Deutsche Bundestag soll per Gesetz die Genehmigung erteilen können (sog. Maßnahmengesetze).
  • Die Akzeptanz für die Verkehrsprojekte steigt, da sie vom höchsten demokratisch legitimierten Gesetzgeber beschlossen werden.

Wie sieht das Verfahren für die Genehmigung von Verkehrsprojekten durch den Bundestag konkret aus:

  • Das Verfahren zur Vorbereitung der Maßnahmengesetze lehnt sich an das Planfeststellungsverfahren an.
  • Alle Umweltprüfungen werden vorgenommen. In Sachen Umwelt gibt es keine Abstriche.
  • Die Öffentlichkeit erhält weiterhin die Möglichkeit zur frühzeitigen Stellungnahme und Erörterung.
  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird sogar in drei Punkten gestärkt: Erstens findet sehr frühzeitig ein erster verbindlicher Termin mit der Öffentlichkeit statt. Zweitens muss bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens die Öffentlichkeit mit einem weiteren Termin eingebunden werden. Drittens kann auf den Erörterungstermin nicht verzichtet werden.
  • Nach Prüfung aller zulassungsrelevanten Vorschriften und Aufnahme aller Einwendungen wird ein Abschlussbericht erstellt und das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.

Für welche Projekte gelten die Regelungen?

Acht Schienenprojekte:

  • Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing,
  • Ausbau der Eisenbahnstrecke von Hof über Marktredwitz und Regensburg nach Obertraubling,
  • Ausbau der Eisenbahnstrecke von Magdeburg nach Halle,
  • Neubau der Kurve von Mönchehof nach Ihringshausen im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke von Paderborn nach Halle,
  • Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Geithain nach Chemnitz im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke von Leipzig nach Chemnitz,
  • Ausbau der Eisenbahnstrecke von Hannover nach Bielefeld,
  • Ausbau der Eisenbahnstrecke von der Grenze D/NL über Kaldenkirchen, Viersen und Rheydt nach Odenkirchen,
  • Ausbau der Eisenbahnstrecke von Niebüll über Klanxbüll nach Westerland (Marschbahn)

Fünf Wasserstraßenprojekte:

  • Fahrrinnenanpassung der Außenweser und der Unterweser (Nord),
  • Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins,
  • Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis Aschaffenburg,
  • Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals sowie
  • Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl und den Ersatzneubau der „Großen Schleusen" sowie die Brückenhebung bei diesem Ersatzneubau.

Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

Was ist das Ziel?

  • Freistellung bestimmter Ersatzneubauten von der Genehmigungspflicht.
  • Entlastung der Kommunen bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Bahnkreuzungen
  • Dadurch sollen Investitionen in die Infrastruktur und das Schienennetz beschleunigt werden.
  • Verschlankung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau von kommunalen Straßen- und U-Bahnen zur Stärkung des ÖPNV.

Wie wird die Verschlankung bei Ersatzneubauten umgesetzt?

  • Im Falle von notwendigen Ersatzneubauten, z.B. einer Brücke bei der sich der Neubau nicht wesentlich ändert, muss nicht mehr zwingend ein aufwändiges Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.
  • Bestimmte Ersatzneubauten werden von der von einer Genehmigungspflicht ausgenommen.

Wie wird die Entlastung der Kommunen bei der Beseitigung von Bahnübergängen umgesetzt?

  • Bei Kreuzungen einer Schienenstrecke mit einer kommunalen Straße tragen bisher der Bund, die Bahn und die Kommune jeweils ein Drittel der Kosten.
  • Zum Beispiel bei der Beseitigung dieser Kreuzungen durch eine Unter- oder Überführung entlastet die neue Regelung die Kommunen vollständig.
  • Künftig soll der Bund die Hälfte, die Bahn ein Drittel und das Land, in dem die Kreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten tragen.
  • Dringende Projekte können so zügiger umgesetzt werden, da keine Finanzknappheit der Kommunen mehr im Weg steht.

Wie wird die Verschlankung beim Bau von kommunalen Straßen- und U-Bahnen umgesetzt?

  • Wir übertragen die Beschleunigungsregeln, die wir 2018 schon für Straße, Schiene und Wasserstraße eingeführt haben, jetzt auch in das Personenbeförderungsgesetz.
  • Dazu kann u.a. in Abstimmung mit dem Vorhabenträger ein Projektmanager eingesetzt werden, der die Behörde beim Anhörungsverfahren unterstützt.
  • Darüber hinaus wollen wir die Transparenz verbessern und die Bürgerbeteiligung stärken. Der Vorhabenträger wird deshalb verpflichtet, alle Planungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen.
  • Der Bau einer neuen Straßenbahnlinie zum Beispiel kann dadurch in Zukunft deutlich schneller und unkomplizierter genehmigt werden.
  • Das ist gerade auch im Hinblick auf unser großes Ziel, den ÖPNV zu stärken, sehr wichtig.