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Eine Straßenbahn in Mainz

Quelle: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH

Erreichbarkeit und Mobilität vor Ort, auch in dünn besiedelten ländlichen Regionen, sind unverzichtbar für gleichwertige Lebensverhältnisse. Ein moderner und leistungsfähiger öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in Städten und Regionen ist ein zentrales Element der Daseinsvorsorge für Bürgerinnen und Bürger. Auch deshalb hat der Bund seine Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr deutlich erhöht.

Entsprechend unserer föderalen Struktur ist die Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV von den Ländern und Kommunen bzw. den von ihnen benannten Aufgabenträgern zu leisten.

Der Bund unterstützt die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vielfältig in finanzieller Hinsicht. Grundlage dafür sind unter anderem das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (kurz Regionalisierungsgesetz oder RegG) und das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (kurz Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz oder GVFG). Darüber hinaus erhalten die Länder seit 2020 einen höheren Anteil am Umsatzsteueraufkommen für die Ende 2019 ausgelaufenen Entflechtungsmittel nach dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen.